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Kosten & Finanzierungsmöglichkeiten für internationale Studierende

Finanzierungsmöglichkeiten

Für internationale Studierende gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Studium an der Universität Bielefeld zu finanzieren. Neben Stipendien und Jobs gibt es verschiedene Darlehen und Hilfen, die man als internationaler Studierender beantragen kann.

Ein Studienstipendium ist eine finanzielle und/oder ideelle Zuwendung verschiedener Institutionen für Studierende. Es ist häufig an Voraussetzungen gebunden, wie z.B. gute bis sehr gute Leistungen im Studium (oder Schule, wenn noch keine Studienleistungen vorliegen) und/oder Ehrenamt.

Es gibt es eine Vielzahl an Stipendien, die von unterschiedlichen Förder*innen vergeben werden, wie z.B. die Stipendienprogramme des Studienfonds OWL, die sich an alle Studierenden der Universität Bielefeld richten. Darüber hinaus können Sie hier recherchieren:

Die Universität Bielefeld vergibt im begrenzten Rahmen Stipendien für bestimmte Personengruppen und für kurze Zeiträume:

Sollten Sie in eine finanzielle Notlage geraten sein, sollten Sie sich beraten lassen und können eine finanzielle Förderung beantragen:

  • Die Sozialberatung des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) bietet Beratung für alle Studierenden an. Dort können Sie auch Sozialdarlehen beantragen oder sich den Semesterbeitrag erstatten lassen, wenn Sie über wenig finanzielle Mittel verfügen.
  • Sowohl die evangelische Studierendengemeinde (ESG) als auch die katholische Hochschulgemeinde (KHG) können internationale Studierende mit geringen Beträgen dabei unterstützen, finanzielle Notsituationen zu überbrücken. Dafür müssen Sie nicht einer der Kirchen angehören.
  • Zudem gibt es die Möglichkeit, als internationale*r Student*in beim International Office eine Nothilfe aus Mitteln des Vereins für internationale Studierende in Bielefeld (ViSiB) zu beantragen. Melden Sie sich unter visib@uni-bielefeld.de.

Lassen Sie sich bitte frühzeitig beraten, wenn Sie Schwierigkeiten bei der Studienfinanzierung haben.

Nur wenige internationale Studierende können Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Dies ist z.B. für bestimmte Gruppen von Geflüchteten möglich oder wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates haben und in Deutschland einen gewissen Zeitraum genau in dem Bereich sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, den Sie dann mit einem Studium vertiefen. oder bestimmte Gruppen von Geflüchteten. Lassen Sie sich frühzeitig vom BAföG-Amt und der BAföG-Beratung des AStA beraten.

Mit der Aufenthaltsgenehmigung erhalten internationale Studierende, die nicht aus der EU/EWR/der Schweiz kommen, zusätzlich eine Arbeitsgenehmigung, mit der sie 140 Tage im Rahmen einer Nebentätigkeit arbeiten können. Dies bedeutet, dass sie 140 volle Tage (8 Stunden pro Tag) oder 280 halbe Tage (bis zu 4 Stunden am Tag) arbeiten dürfen. Beschäftigungen als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft sowie obligatorische Studienpraktika werden nicht eingerechnet.

Die Anzahl der Stunden, Arbeitstage im Jahr und die Höhe des Entgelts hat Auswirkungen auf die Entrichtung von Steuern, Beiträgen zur Rentenversicherung, die Art der Krankenversicherung etc. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise des Studierendenwerks für internationale Studierende.

Der Career Service der Universität unterstützt Studierende mittels vieler Services bei der Jobsuche und Berufswegsplanung: Information, Veranstaltungen, Beratung und eine Datenbank mit Jobangeboten für die Zeit im und nach dem Studium.

Kosten während des Aufenthalts in Bielefeld

Während Ihres Auslandsaufenthalts fallen Kosten zur Lebenshaltung und ein kleiner Sozialbeitrag für die Leistungen des Studierendenwerks und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel an.

Da keine Studiengebühren mehr anfallen, ist lediglich ein Sozialbeitrag, der sogenannte Semesterbeitrag zu entrichten. Dieser Sozialbeitrag fällt einmal pro Semester an. Der Semesterbeitrag beinhaltet neben einem Kostenanteil für die Leistungen des Studentenwerks den Kostenanteil für das Semesterticket und NRW-Ticket, dessen Geltungsgebiet sich über ganz NRW erstreckt.

Mehr Informationen zum Ticket stellt die Verkehrsgruppe der Universität Bielefeld auf ihrer Homepage zur Verfügung.

Informationen zum Sozialbeitrag finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariates.

Ein Studium in der Bundesrepublik Deutschland ist relativ teuer, da die Lebenshaltungskosten hoch sind. Nach einer Studie fallen durchschnittlich folgende Kosten an:

  • Für die Miete in Wohnheimen des Studentenwerkes, in privaten Wohnheimen, Zimmern und Wohnungen müssen 260-390 Euro monatlich kalkuliert werden.
  • Für Krankenversicherung und Arztkosten sind ca. 100 Euro pro Monat zu veranschlagen.
  • Je nach Lebensweise muss man mit monatlichen Ausgaben für Nahrungsmittel in Höhe von ungefähr 200 Euro rechnen.
  • Insgesamt betragen die monatlichen Ausgaben inklusive Lebensmittel, Kleidung, Freizeit, Semesterbeiträge, Fahrkosten, Telefon und den oben genannten Ausgaben ca. 900 Euro. Allerdings ist zu beachten, dass es sich hier um deutschlandweite Durchschnittskosten handelt.

In Bielefeld gibt es diverse Möglichkeiten, Kosten einzusparen. Man kann beispielsweise schon für ca. 260 Euro in Wohnheimen leben und ein Essen in der Mensa an der Uni bekommen Sie ab ca. 2,70 Euro (die Mensa ist montags bis freitags 11:30- 14:30 Uhr geöffnet). Wegen der Anforderungen im Studium ist es schwierig, während der Vorlesungszeit zu arbeiten. Es ist deshalb unbedingt notwendig, schon vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland die Finanzierung des Studiums abzuklären.

Weitere Informationen über die durchschnittlich in Deutschland anfallenden Lebenshaltungskosten werden auf den Homepages des Deutschen Studentenwerkes sowie des DAAD zusammengestellt.

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