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Qualitätsmanagement Studium und Lehre

Lehrsituation in einem Hörsaal
© Universität Bielefeld

Einbindung externer Expertise

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Kontakt

Sabrina Koch

Sekretariat SL.1 – Projektassistenz

Organisation der Einbindung

Im Beschäftigtenportal der Universität Bielefeld sind organisatorische Informationen zur Einbindung von Peers für QM-​Koordinator*innen als FAQ anrufbar (Login erforderlich).

Externe Expertinnen und Experten haben in den QM-Verfahren eine empfehlende Funktion. Das bedeutet, dass die Peers keine Akkreditierungsentscheidungen treffen. Auch findet die Kommunikation in Form von Gesprächen statt, es werden keine Gutachten angefordert.

Auf dieser Seite finden Sie Dokumente und Links rund um die Einbindung externer Expert*innen in die QM-Verfahren. Informationen zur Rolle der Peers, zur Organisation und zu den Inhalten der Gespräche können Sie in einem kurzen Video ansehen.

Zusammensetzung der Expert*innen-Gruppe

Die Gruppe der externen Expert*innen setzt sich zusammen aus

  • mindestens zwei Fachvertreter*innen,
  • mindestens zwei Berufspraktiker*innen und
  • mindestens zwei Studierenden.

Die Fakultät entscheidet darüber, ob die Expert*innen alle Studienangebote eines Clusters betrachten oder ob unterschiedliche Expert*innen für die einzelnen Studienangebote eingebunden werden. Zusätzlich kommen je nach Verfahren weitere Personen hinzu, zum Beispiel Vertreter*innen von Ministerien oder Expert*innen für die Lehrer*innenausbildung.

Für die Studierenden bietet die Abteilung Qualitätsmanagement Studium und Lehre eine 30minütige Vorab-Schulung an, in der die Grundzüge des QM-Systems erläutert und Fragen beantwortet werden.

Turnus der Einbindung

Spätestens vor jedem zweiten Studiengangsgespräch oder vor einer Zertifizierungsentscheidung müssen externe Expert*innen in ein QM-Verfahren eingebunden werden. Die Fakultäten können auch einen kürzeren Turnus wählen und beispielsweise jährlich Peers einbinden. Hierbei steht es den Fakultäten frei, ob sie über mehrere Verfahrensdurchgänge hinweg eine feste Gruppe von externen Expert*innen einbinden (also einen Beirat bilden) oder ob sie jedes mal eine neue Gruppe zusammenstellen.

Durchführung der Gespräche

Die Gesprächsdauer hängt stark davon ab, wie viele Studienangebote gemeinsam angeschaut werden. Je nach Umfang sind ca. 2-4 Stunden mit Pausen sinnvoll. Hier entscheiden die Fakultäten über die konkrete Ausgestaltung der Gespräche. Die Gespräche werden durch den*die QM-Koordinator*in der Fakultät protokolliert und die Ergebnisse fließen in die Studiengangsgespräche mit ein.

Video zur Einbindung externer Expertise

Dokumente und Links zur Vorbereitung

Dokumente

Wenn eine Fakultät Sie als Peer vorschlagen möchte, benötigt die Fakultät zunächst eine Unbefangenheitserklärung von Ihnen. Gerne können Sie eine digitale Version an die QM-Koordination der Fakultät senden.

Im Rahmen des Projekts zur Entwicklung des Qualitätsmanagement-Systems im Bereich Studium und Lehre wurde ein Konzept zur Einbindung von externen Expert*innen erarbeitet. In diesem Konzept sind auch beispielhafte Leitfragen als Hilfestellung enthalten. Das Passwort zum Öffnen des Konzepts finden Sie im „Verwaltungspaket", welches Ihnen im Anschluss an Ihre Bestellung durch das Rektorat zugesandt wird. Sie können uns gerne ansprechen, wenn wir Ihnen das Passwort gesondert zusenden sollen.

Die QM-Ordnung bildet den grundlegenden rechtlichen Rahmen für die internen Verfahren im Qualitätsmanagement-Studium und Lehre an der Universität Bielefeld:

Alle Gespräche zwischen den Fakultäten und den externen Expert*innen finden vor dem Hintergrund des an der Universität Bielefeld entwickelten Leitbildes für die Lehre statt:

Das Lehrleitbild wird ergänzt durch das "Living Document für gemeinsam gestaltete Lehre an der Universität Bielefeld". Dieses Dokument wird gemeinsam von Lehrenden und Studierenden entwickelt und in einem beständigen Austausch fortgeschrieben.

Links zur Vorbereitung

Die "Verordnung zur Regelung des Näheren der Studienakkreditierung in Nordrhein-Westfalen" - kurz Studienakkreditierungsverordnung (StudakVO) - bildet die rechtliche Grundlage für die Qualitätssicherung der Studienangebote. Für externe Expert*innen sind insbesondere die fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge relevant.

Das Bielefelder Studienmodell in seinen Grundzügen zu kennen ist wichtig, um zur Qualitätsentwicklung der Studienangebote beitragen zu können. Sie finden auf der Homepage der Universität Bielefeld daher Informationen zu den wesentlichen Merkmalen des Bielefelder Studienmodells und zu den einzelnen Studienangeboten:

Eine Besonderheit des Bielefelder Studienmodells sind die einheitlichen Rahmenprüfungsordnungen. Auch diese sind online abrufbar:

Nachfolgend wird auf die einzelnen Ordnungen verlinkt:

Die Erläuterungen zu den Regelungen finden Sie ebenfalls unter den jeweiligen Links. In diesen Ordnungen wird zudem auf die Prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen verwiesen. Hierbei handelt es sich um gemeinsame Regelungen für das Studienmodell der Universität Bielefeld.

Sofern das Gespräch in Präsenz stattfindet, unterstützen wir Sie gerne bei der Vorbereitung Ihrer Anreise und - falls eine Übernachtung erforderlich ist - bei der Buchung eines Hotelzimmers. Alle Informationen zur Abrechnung Ihrer Reisekosten finden Sie im „Verwaltungspaket", welches Sie im Anschluss an Ihre Bestellung durch das Rektorat erhalten. Gerne können Sie uns vorab ansprechen, wenn Sie unsicher sind, welche Reisekosten erstattungsfähig sind.

Informationen zu Ihrer Anreise, auch zur Anreise mit Handicap, Lagepläne und weiterführende Links finden Sie auf der Homepage der Universität:

Externe Expert*innen in den QM-Verfahren sind grundsätzlich erhrenamtlich tätig und erhalten eine Aufwandsentschädigung. Für die Abrechnung der Aufwandsentschädigung finden Sie alle Informationen im Verwaltungspaket, welches Ihnen nach der Bestellung durch das Rektorat der Universität Bielefeld von der Abteilung Qualitätsmanagement Studium und Lehre zugesandt wird.

 

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