Die Universität Bielefeld ist in ihrer Rolle als Bauherrin der neuen Gebäude auf dem Campus Süd dazu angehalten, im Zuge des Klimaschutzgesetzes NRW und der damit verbundenen Vorbildfunktion vorgegebene energetische Standards im Gebäudebereich einzuhalten. Alle im Bau und in Planung befindlichen Neubauten der Universität Bielefeld erfüllen den Energiestandard bzw. gehen generell deutlich über die Mindestvorgaben nach Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. Gebäudeenergiegesetz (GEG) hinaus.
Die Universität Bielefeld errichtet die Neubauten auf dem Campus Süd mindestens auf EGB 40 Standard. Einige Gebäude erhalten sogar den EGB 40 EE Standard bzw. den Passivhaus Classic Standard und falls möglich den Passivhaus Plus Standard. Zusätzlich wird das Gebäude R4 nach BNB Silber und das geplante Parkhaus an der Wertherstraße nach DGNB zertifiziert. Auf den Dachflächen der neuen Gebäude werden Photovoltaik-Anlagen installiert.
Mit diesem Vorgehen möchte die Universität ihrer Vorbildfunktion im Bereich des öffentlichen Bauens nachkommen. Zwar ist sie nach aktueller Gesetzeslage nicht dazu verpflichtet, den Energieeffizienzmaßnahmen der Bundesregierung und der Landesregierung im Gebäudebereich zu folgen. Dennoch muss die Universität bei Errichtungen und Renovierungen grundsätzlich prüfen, ob und in welchem Umfang die Errichtung von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen ertragswirtschaftlich sinnvoll ist. Zudem ist die Universität ab dem zweiten Quartal 2022 laut dem Runderlass zur „BNB-Einführung Nordrhein-Westfalen“ dazu verpflichtet, Neubauten nach BNB-Silber zu qualifizieren.
Ausführliche Angaben zu den berücksichtigten gesetzlichen Vorgaben finden sich hier