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Nachhaltigkeit im Bau

Drohnenaufnahme des Baufeldes Campus Süd
© Universität Bielefeld (Mike-Dennis Müller)

Nachhaltiges Bauen an der Universität Bielefeld

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Die konkreten Nachhaltigkeitsangaben der einzelnen Gebäude können auf den jeweiligen Webseiten nachvollzogen werden:

Bestehende Gebäude
Hörsaalgebäude Y
Gebäude Z
Gebäude R1
Gebäude R2

Gebäude im Bau
R5
R6

Gebäude in Planung
R4
R7
R8

Wichtiger Hinweis: Die Informationspflicht zur Energieeffizienz des Hauptgebäudes der Universität und des Gebäude X unterliegt dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW

Die Universität Bielefeld ist in ihrer Rolle als Bauherrin der neuen Gebäude auf dem Campus Süd dazu angehalten, im Zuge des Klimaschutzgesetzes NRW und der damit verbundenen Vorbildfunktion vorgegebene energetische Standards im Gebäudebereich einzuhalten. Alle im Bau und in Planung befindlichen Neubauten der Universität Bielefeld erfüllen den Energiestandard bzw. gehen generell deutlich über die Mindestvorgaben nach Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. Gebäudeenergiegesetz (GEG) hinaus.

Die Universität Bielefeld errichtet die Neubauten auf dem Campus Süd mindestens auf EGB 40 Standard. Einige Gebäude erhalten sogar den EGB 40 EE Standard bzw. den Passivhaus Classic Standard und falls möglich den Passivhaus Plus Standard. Zusätzlich wird das Gebäude R4 nach BNB Silber und das geplante Parkhaus an der Wertherstraße nach DGNB zertifiziert. Auf den Dachflächen der neuen Gebäude werden Photovoltaik-Anlagen installiert.

Mit diesem Vorgehen möchte die Universität ihrer Vorbildfunktion im Bereich des öffentlichen Bauens nachkommen. Zwar ist sie nach aktueller Gesetzeslage nicht dazu verpflichtet, den Energieeffizienzmaßnahmen der Bundesregierung und der Landesregierung im Gebäudebereich zu folgen. Dennoch muss die Universität bei Errichtungen und Renovierungen grundsätzlich prüfen, ob und in welchem Umfang die Errichtung von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen ertragswirtschaftlich sinnvoll ist. Zudem ist die Universität ab dem zweiten Quartal 2022 laut dem Runderlass zur „BNB-Einführung Nordrhein-Westfalen“ dazu verpflichtet, Neubauten nach BNB-Silber zu qualifizieren.

  • Neues Hörsaal Gebäude Y im Sonnenuntergang.
    Foto: Mike-Dennis Müller
    Das 2020 fertiggestellte Hörsaalgebäude besteht aus nachhaltigen Materialien. Um den inneren Betonkern des Gebäudes herum besteht die Tragekonstruktion des Hörsaalgebäudes nahezu vollständig aus Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft.
  • Wärmepumpe
    Foto: Universität Bielefeld
    Das Hörsaalgebäude Y wird überwiegend über eine Wärmepumpe geheizt und gekühlt. Die Energieversorgung der Wärmepumpe wird maßgeblich von einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung ca. 25 Kilowatt-Peak auf dem Dach des Gebäudes gewährleistet.
  • Photovoltaikanlagen auf dem Gebäude Z
    Foto: Mike-Dennis Müller
    Die Photovoltaikanlage des Gebäude Z hat eine Leistung von ca. 49,59 Kilowatt-Peak. Die 2020 fertiggestellte Erweiterung des Gebäude Z soll mit einer Photovoltaikanlage nachgerüstet werden.

Wissenswertes zur Nachhaltigkeit unser Gebäude

Photovoltaikanlagen
Photovoltaik-Anlage auf dem Hörsaalgebäude Y (Copyright: Mike-Dennis Müller)
  • Energieversorgung: Die Universität Bielefeld bezieht seit 2019 Ökostrom und ist seit 2021 Kunde von EnerCity Hannover (zertifiziert nach TÜV SÜD). Zudem wird die Universität Bielefeld überwiegend durch Fernwärme von den Stadtwerken Bielefeld versorgt. Mehr Informationen dazu unter: Energieversorgung - Universität Bielefeld (uni-bielefeld.de)
  • Energieerzeugung: Die Universität installiert sukzessive PV-Anlagen und erzeugt damit aktuell: 151,44 kWp (ohne Gebäude R1). Mehr als 150 kWp sollen durch weitere geplante PV-Anlagen in den nächsten Jahren dazukommen.
  • Materialien: Neue Gebäude (R4-R8) werden überwiegend aus CO2-reduziertem Beton erbaut. Dies bedeutet rund 40% weniger CO2 durch Reduzierung des Zementanteils. Für das Gebäude R4 wird eine Zertifizierung mindestens nach BNB Silber angestrebt. Dies umfasst die Betrachtung der Ökobilanz der Gebäude im gesamten Lebenszyklus.
  • Begrünung: Das Dach und die Fassade des kommenden Gebäudes R5 werden begrünt, ebenso wie das Dach der zukünftigen Gebäude R7 und R4. Das Dach des Gebäudes R2 wurde bereits begrünt.
  • EnEV: Die Energieeinsparverordnung macht Bauherrinnen und Immobilieneigentümerinnen bzw. Bauherren und Immobilieneigentümer detaillierte Vorschriften zur Energieeffizienz ihres Hauses: von der Nutzung regenerativer Energien über die Fassadendämmung bis hin zum Energieausweis. Diese Vorgaben müssen Bauherren und Hauseigentümer erfüllen.  Die EnEV wurde zum 1. November 2020 durch das GEG abgelöst.
  • GEG: Das Gebäudeenergiegesetz enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Ziel des GEG ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb. Das GEG führt mehrere Gesetze (EnEV), Energieeinspargesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen, um das Energiesparrecht für Gebäude zu vereinheitlichen.
     
  • EGB 40 (auch bekannt als: KFW 40, EH40, BEG 40, EG40): EGB 40 bezeichnet Gebäude, die einen besonders energiesparenden Bau- und Sanierungsstandard erfüllen. Diese Gebäude benötigen lediglich 40 Prozent des Primärenergiebedarfs im Vergleich zum Referenzgebäude und verfügen über eine umfassende Wärmedämmung der Gebäudehülle. Das Referenzgebäude ist ein „virtuelles Hilfsgebäude“ und hat die gleiche Geometrie, Nutzfläche und Ausrichtung wie das Gebäude „in Arbeit“. Die Gebäudehülle des Referenzgebäudes – Außenwände, Fenster, Türen, Decken, Dach - und seine Anlagentechnik sind jedoch standardmäßig ausgestattet wie das GEG es für Wohngebäude vorschreibt.
     
  • Passivhaus Classic Standard und Passivhaus Plus: Das Passivhaus ist ein Niedrigenergiehaus. Es ist hochgedämmt und lässt sehr wenig Wärme entweichen. Es nutzt passiv vorhandene Wärmequellen wie die Sonneneinstrahlung, die Abwärme der Bewohner*innen und der elektrischen Geräte und die Wärmerückgewinnung der Lüftungsanlage. Die Anforderungen an ein Passivhaus werden durch den Passivhaus-Energiestandard beschrieben. Es gilt zwar mehrere Grenzwerte gleichzeitig zu erreichen, jedoch wird zumeist der Grenzwert „Heizwärmebedarf ≤ 15 kWh/(m²a)“ hervorgehoben.
     
  • BNB Silber: Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat zum Ziel, die Qualität der Nachhaltigkeit von Gebäuden und baulichen Anlagen in ihrer Komplexität zu beschreiben und zu bewerten. Im Zuge der Zertifizierung werden die ökologische, ökonomische, soziokulturell-funktionale Dimension sowie die technische Qualität, die Qualität des Planungs- und Ausführungsprozesses und die Standortmerkmale berücksichtigt. Je nach erreichtem Erfüllungsgrad erhält das Gebäude ein BNB-Zertifikat in Gold (> 80%), Silber (> 65%) oder Bronze (> 50%).

Ausführliche Angaben zu den berücksichtigten gesetzlichen Vorgaben finden sich hier

  • Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) § 4 Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
  • Klimaschutzgesetz NRW § 5 Klimaschutz durch andere öffentliche Stellen
  • Klimaschutzbericht 2022 der Bundesregierung vom 31.08.2022
  • Beschluss der Energieeffizienzfestlegungen für klimaneutrale Neu-/Erweiterungsbauten und Gebäudesanierungen des Bundes (EEFB) am 25. August 2021
  • Kabinettvorlage zur Umsetzung der Klimaneutralen Landesverwaltung NRW vom 29.06.2021

 

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