Vernetztes Arbeiten im gesetzlichen Auftrag
Die Gleichstellungsstrukturen der Universität Bielefeld sind weitreichend und wirkungsvoll: Für die Erfüllung des Gleichstellungsauftrages ist die Universitäts-Leitung verantwortlich. Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt sie dabei. Sie ist zugleich Vorsitzende der Zentralen Gleichstellungskommission, wird von Frauen aller Statusgruppen – Professorinnen, Wissenschaftlerinnen, Studentinnen wie auch Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung – nominiert und vom Senat gewählt.
Derzeit hat Dr. Uschi Baaken das Amt der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten inne. Ihre Stellvertreterinnen aus den verschiedenen Gruppen sind aktuell Alexandra Kühnen, Beate Lingnau und Siân Birkner. In den Fakultäten, Einrichtungen, der Zentralverwaltung und der Bibliothek wirken darüber hinaus Gleichstellungskommissionen auf die Umsetzung des Gleichstellungsauftrags hin. Sie wählen aus ihrer Mitte jeweils eine Vorsitzende, die als dezentrale Gleichstellungsbeauftragte gilt. Neben den gewählten Amtsinhaberinnen sind weitere Personen in fester Position mit Gleichstellungsaufgaben betraut: Auf zentraler Ebene sind das Mitarbeiter*innen in Dezernaten, die Gleichstellungsaufgaben wahrnehmen, wie etwa in der Personal- und Organisationsentwicklung, oder Verantwortliche in Drittmittelprojekten; außerdem die Prorektorin für Wissenschaft und Gesellschaft sowie alle Mitarbeiter*innen im Zentralen Gleichstellungsbüro. Ziel ist die vernetzte Zusammenarbeit aller Bereiche, die Themen der Gleichstellung bearbeiten oder mitdenken.