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  • Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei

    Logo der ZAB, bunte Kreise mit Schriftzug Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei
    rot-weiße und gelb-schwarze Flatterbänder auf den schwarzen Noppenden geklebt
    © ZAB - Universität Bielefeld

Barrierefreie Dokumente

Was bedeutet Barrierefreiheit von Dokumenten?

Screenshot einer Dokumentenprüfung mittels PAC 3.
© ZAB - Universität Bielefeld

Was ist denn eigentlich mit Barrierefreiheit bei Dokumenten gemeint?

Nutzer mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen und Bedürfnissen sollen Dokumente uneingeschränkt und ohne fremde Hilfe nutzen können.

Im Falle von Sehbehinderungen kann schon ein schlechter Kontrast von Schrift eine kaum zu überwindende Barriere sein.

Ein Bild ohne Alternativtext sperrt blinde Menschen aus, der Inhalt des Bildes bleibt nur den Sehenden vorbehalten.

Wenn gut erstellte Dokumente mit den falschen Einstellungen zu einer PDF-Datei exportiert werden, können selbst moderne Screenreader diese nicht gut vorlesen.

So gibt es eine Reihe von Hürden, die bei der Erstellung von Dokumenten von vornherein vermieden oder im Nachhinein behoben werden sollten.

Auf was sollte geachtet werden?

Drei Studierende außen auf den grünen Sitzbänken
© Universität Bielefeld

Grundsätzlich sollte auf folgendes geachtet werden:

  • Nutzung von Formatvorlagen um Überschriften als diese zu markieren.
  • Erzeugung von Listen über die programmeigenen Funktionen.
  • Verwendung von Tabellen nur für Daten und jede Zeile beziehungsweise Spalte muss eine Überschrift besitzen.
  • Keine wichtigen Informationen in der Kopf- und Fußzeile.
  • Inhaltsverzeichnis bei längeren Texten erstellen.
  • Verwendung einer leserfreundlichen serifenlosen Schrift, wie beispielsweise Calibri, Arial oder Liberation Sans.
  • Vermeiden von Sonderformatierungen wie Unterstreichungen, Wörter in Großbuchstaben und Kursivstellungen.
  • Linksbündig, einzeilig und Flattersatz Textformatierung.
  • Zeilenabstand von 1,5.
  • Erzeugung von vertikalen Abständen durch Absatzabstand und nicht durch Leerzeilen, horizontale Abstände durch Tabs und nicht durch Leerzeichen.
  • Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1.
  • Vermeiden von Silbentrennung.
  • Informationen nicht alleine durch Farbe vermitteln.
  • Alternativtexte für Grafiken angeben. Dekorative Grafiken sollen einen leeren Alternativtext haben.
  • Grafiken durch die Umbruchart „Mit Text in Zeile“ hinzufügen.

Was kann ich machen?

Das Team der ZAB nebeneinander mit Abstand draußen fotografiert.
© ZAB - Universität Bielefeld

Sensibilisierung

Wenn Sie Dokumente erstellen, sollten Sie auch immer an die Barrierefreiheit denken. Sensibilisieren Sie sich für die notwendigen Schritte und Maßnahmen.

Da diese Sensibilisierung nicht von allein geschehen kann, bieten wir Ihnen hier eine Reihe von Anleitungen, guten Beispielen und Maßnahmen, die Sie für sich lernen und auch übernehmen können. In Fortbildungen erhalten Sie Antworten auf Fragen wie Sie barrierefreie Dokument erstellen und was dabei zu beachten ist.

In Beispielen zeigen wir Ihnen in vielen Videos, wie einzelne Aspekte der Barrierefreiheit von Dokumenten beachtet werden können, oder wie Screenreader ein Dokument 'vorlesen'. Das führt oft zu überraschenden Erkenntnissen, die in dieser Art für viele Nutzer*innen noch nicht ins Blickfeld ihrer Aufmerksamkeit gerückt sind.

Anwendung

Wir bieten verschiedene Anleitungen und Tipps wie Sie barrierefreie Dokumente erstellen und überprüfen können.

Wenn Sie barrierefreie Dokumente erstellen wollen bieten wir, für verschiedene Programme ,wie beispielsweise Microsoft Word, Anleitungen zur barrierefreien Dokumentenerstellung.

Hier finden Sie Methoden und Tools mit welchen Sie Dokumente auf ihre Barrierefreiheit überprüfen können.

Die A-Z-Liste mit den typischen Fehlern die ein Dokument nicht barrierefrei machen und wie man diese beheben kann, kann bei konkreten Problemen weiter helfen.

Welche rechtlichen Vorschriften gibt es?

Tastatur in schwarz-weiß
© ZAB - Universität Bielefeld

Was sagt das Gesetz?

Verpflichtend und Rechtsgrundlage für die Hochschulen in NRW ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW und das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW. In der BITV NRW ist eine Grundlage der Stand der Technik und eine weitere die Erfüllung der Richtlinie (EU) 2016/2102 welche die EU-Norm EN 301 549 als spezifizierten EU-Standard zugrunde legt.

Die Testung erfolgt für alle PDF-Dokumente nach den Kriterien des Matterhorn Protokolls, welches einer Testung nach dem PDF/UA (PDF Universal Accessibility) ISO-Standard entspricht. Der PDF/UA-Standard basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.0 und stimmt dabei zu großen Teilen mit jener überein. Alle anderen Dokumentenarten werden nach den aktuellen WCAG-Kriterien aktuell WCAG 2.1 getestet.

Die vier Prinzipien müssen bei der barrierefreien Erstellung von Dokumenten und Webseiten immer beachtet werden:

  • Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können,
  • Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein,
  • Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein sowie
  • Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.

Eine gute Übersicht bietet die hier verlinkte WCAG-Map.


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