Die ZAB verfügt über verschiedene Hilfsmittel, die bei Bedarf übergangsweise oder zum Testen von Studierenden und Beschäftigten mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung ausgeliehen werden können.
Studierende und Beschäftigte erhalten so die Möglichkeit, vor der Beantragung von Hilfsmitteln bei den zuständigen Kostenträgern unterschiedliche Hilfsmittel zu testen. Auch die zum Teil lange Antragslaufzeit bei den Kostenträgern kann so überbrückt und die Übergangszeit bis zum eigenen Hilfsmittel so angenehm wie möglich gestaltet werden.
In den Räumlichkeiten der ZAB und bei Veranstaltungen in Räumen ohne fest installierte Induktive Höranlage ist es möglich auf mobile Induktive Höranlagen zurückzugreifen.
Hörgerätenutzer*innen oder Implantatträger*innen haben ggf. die Möglichkeit, eigene individuelle Hilfsmittel bei der Krankenkassen oder bei der Krankenkasse, wenn für Studium oder Arbeitsplatz nötig, beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe zu beantragen. Hierzu berät die ZAB gerne nach individueller Absprache.
Es gibt an der Universität Bielefeld auch die Möglichkeit, sich die entsprechenden Hilfsmittel, wie mobile Induktionsschleifen, Mikrofone oder Induktionsschleifen-Empfänger auszuleihen. Bei Interesse Geräte zu testen oder auszuleihen und bei allen Fragen kontaktieren Sie uns bitte (zab@uni-bielefeld.de)!
Achtung: Um diese Hilfsmittel nutzen zu können, müssen die Hörgeräte bzw. die Prozessoren der Implantate über eine aktivierte T-Spule verfügen!
Die Universität verfügt außerdem über 5 mobile induktive Hörsysteme von Beyerdynamic.
Wichtig: Um diese Hilfsmittel nutzen zu können, müssen die Hörgeräte bzw. die Prozessoren der Implantate über eine aktivierte T-Spule verfügen.
Die Universität verfügt über mobile Induktive Höranlagen der Firma Beyerdynamic, die über die Geräteausleihe ebenfalls entliehen werden können.
Bei der Stabsstelle AGUS können Mitarbeitende bei Bedarf Bildschirmarbeitsplatzbrillen beantragen.