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Nachteilsausgleich

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Nähere Informationen, wie ein Nachteilsausgleich im Einzelfall aussehen kann, finden Sie auf der Seite des Justiziariats unter Voraussetzungen zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Um eine vergleichbare Studien- und Prüfungssituation für Studierende mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung herzustellen, besteht die Möglichkeit für Betroffene einen Nachteilsausgleich zu erhalten. Ziel ist es, dass behinderungsbedingte Nachteile im Erbringen von Leistungen angemessen ausgeglichen werden. Dabei ist immer zwischen den Grundsätzen des Nachteilsausgleichs und der Gleichbehandlung abzuwägen.

 

Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich?

Der Antrag muss beim Prüfungsamt der jeweiligen Fakultät so früh wie möglich, jedoch mindestens 3 Wochen vor der anfallenden Prüfung, eingereicht werden. Dafür muss das Formular für den Nachteilsausgleich (PDF) ausgefüllt und von dem*der behandelnden Arzt*Ärztin unterschrieben werden. Danach muss das ausgefüllte Formular an das zuständige Prüfungsamt geschickt werden. Ebenfalls muss dem Prüfungsamt mitgeteilt werden, in welcher Veranstaltung zu welchem Zeitraum eine Prüfungsleistung erbracht werden soll. Die Entscheidung über die mögliche Bewilligung eines Nachteilsausgleiches erfolgt durch die Prüfungsämter der jeweiligen Fakultät.

 

Formen von Nachteilsausgleichen

Mögliche Formen von Nachteilsausgleichen sind zum Beispiel:

  • Verlängerung der Schreibzeit bei einer Klausur oder Hausarbeit 
  • Verlängerung der Bearbeitungszeit um tatsächlich anfallende Pausenzeiten
  • Bereitstellung von technischen Hilfsmitteln
  • Modifikation von Praktika oder Labortätigkeiten
  • Prüfungen in separaten Räumen mit eigener Aufsicht
  • Erlaubnis der Nutzung von persönlicher Assistenz

Der Antrag zum Nachteilsausgleich erfolgt bei den Prüfungsämtern der jeweiligen Fakultäten.

Bei Fragen zu Nachteilsausgleichen können Sie gerne einen ZAB-Beratungstermin bei uns vereinbaren. 


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