Hier finden Sie zentrale Anlaufstellen, Dokumente und Stellungsnahmen zur Guten Wissenschaftlichen Praxis und deren Umsetzung an der Universität Bielefeld.
Eine schriftliche Vereinbarung zwischen Promovierenden und Betreuenden in der die Aufgaben, Rechte und Pflichten aller Beteiligten festgehalten werden, schafft Transparenz und fördert eine verantwortungsvolle Betreuung.
Regelmäßige Berichte über den Fortschritt der Promotion an die Betreuenden fördern nicht nur den Austausch, sondern stellen sicher, dass die Forschungsarbeit stets dokumentiert und reflektiert wird.
Transparente Kommunikation: Regelmäßige Meetings und Rücksprachen mit Betreuer*innen und anderen Promovierenden ermöglichen eine offene Kommunikation und verhindern Missverständnisse oder Unstimmigkeiten bei der Umsetzung der GWP.
Betreuungspersonen, die selbst die Prinzipien der GWP vorbildlich einhalten sollen, um ihren Promovierenden das richtige wissenschaftliche Verhalten vorzuleben.
Vertrauensperson: Die Ernennung einer Ombudsperson innerhalb der Abteilung, an die sich Promovierende bei Unsicherheiten oder Problemen bezüglich der Einhaltung der GWP wenden können.
Frühzeitiges Anbieten und Bewerben des Workshops: "Gute Wissenschaftlichen Praxis“. Hier werden grundlegende Prinzipien wie die Vermeidung von Plagiaten, korrekte Datenhandhabung und die Anerkennung von Co-Autorenschaften vermittelt.
Einhaltung der DFG-Richtlinien als ein thematischer Schwerpunkt des Kick-Offs fördert das Bewusstsein für GWP und ermöglicht offene Gespräche zu möglichen Herausforderungen. Außerdem Sensibilisierung potentieller MentorInnen beim ersten Anschreiben.
Netzwerkaktivitäten und Co-Autorenschaften als Anrechnungsfähige Leistung im Programm: Schafft ein Bewusstsein für die faire Anerkennung wissenschaftlicher Beiträge zu gemeinschaftlichen Projekten.