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  • Anonymisierung von Prüfungsleistungen

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Anonymisierung von Prüfungsleistungen

Laut Beschluss des Studienbeirats und des Prüfungsausschusses der Fakultät  für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld gilt für das Schreiben von Klausuren und Hausarbeiten des Pflichtfachstudiums ab dem Sommersemester 2016 Folgendes:

Die Angabe des Namens auf dem Klausurmantelbogen und auf der Klausur oder Hausarbeit ist nicht mehr zwingend erforderlich.

Leistungen können unter Matrikelnummer geschrieben werden, wenn ein/e Studierende/r das gerne möchte. Die Leistungen werden auch in diesem Fall bewertet und verbucht. An Stelle der Unterschrift ist von den jeweiligen Studierenden „Ende der Bearbeitung“ unter die Klausur oder Hausarbeit zu schreiben.

Hinweis: Bei Open-Book-Klausuren benennen Sie Ihre PDF-Datei bitte nach folgendem Schema: [Matrikelnummer] – [Klausur].pdf, also bspw. 1234567 – Klausur Allg. Schuldrecht und vertragliche Schuldverhältnisse.pdf.


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