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  • Recht und Management

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Allgemeine Informationen

Der Arbeitsmarkt verlangt mehr und mehr Universitätsabsolvent*innen, die interdisziplinäre Kompetenzen mitbringen. Der Bachelorstudiengang Recht und Management, den die Fakultät für Rechtswissenschaft in Zusammenarbeit mit der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften anbietet, vermittelt interdisziplinär juristische und ergänzend ökonomische Kenntnisse. Wenn Sie sich in erster Linie für rechtliche Fragestellungen interessieren und zusätzlich Organisations- und Managementkompetenzen erwerben möchten, ist dieser Studiengang die richtige Wahl für Sie.

Sie können in diesem Studiengang einen Bachelor Abschluss erzielen, der auf eine Tätigkeit in Berufsfeldern vorbereitet, in denen juristische Kompetenz mit wirtschaftlichem Fachverständnis erforderlich ist, z. B. in Unternehmen, Gewerkschaften, Verbänden, Verwaltungen, etc. Für eine Tätigkeit in Anwaltschaft und Justiz ist freilich das Staatsexamen (Rechtswissenschaft) Voraussetzung. Studierende, die den Studiengang Rechtswissenschaft als Staatsexamen studieren, können mit dem Bachelor Abschluss in Recht und Management eine interessante zusätzliche Qualifikation für eine anspruchsvolle Tätigkeit z. B. als Syndikusanwält*in oder in Anwaltskanzleien mit wirtschaftlicher Ausrichtung erwerben. Viele Leistungen aus dem Staatsexamensstudiengang können für das Recht und Management Studium anerkannt werden. Der Schwerpunkt des Bachelor Studiengangs liegt auf juristischen Inhalten, so dass jedenfalls in Bielefeld kein wirtschaftswissenschaftlicher Master angeschlossen werden kann.

Durch die fundierte juristische Ausbildung können Sie Sachverhalte und Fragestellungen strukturiert aufbereiten und mit der juristischen Arbeitsmethode lösen. Dies ermöglicht Ihnen, sich auch in unbekannte Materien, z. B. des Wirtschaftsrechts einzuarbeiten. Ergänzend werden Sie mit den grundlegenden betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Fragestellungen und Methoden vertraut gemacht. Absolvent*in des Bachelor Studienganges Recht und Management können so als Mittler*innen zwischen Jurist*innen und Ökonom*innen agieren.

Die Fakultät bietet ein spezielles Beratungsangebot zu allen Fragen, die Sie als Studierende*r in der Anfangsphase oder auch im fortgeschrittenen Studium haben. Die Universität Bielefeld verfügt über eine sehr gut ausgestattete Bibliothek (Präsenz- und Onlinemedien) mit komfortablen Öffnungszeiten; dies ermöglicht Ihnen flexibles Lernen.

Die folgenden Seiten informieren nur über den rechtswissenschaftlichen Bereich des Studiengangs.

Für den wirtschaftswissenschaftlichen Teil wenden Sie sich bitte an die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.

Der Pflichtbereich erstreckt sich über die ersten vier Semester des Studiums. Er umfasst die drei Rechtsgebiete Privatrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht und die Grundlagen des deutschen Rechts. Wichtig ist, dass eine Prüfungsleistung im Pflichtbereich in Form einer Hausarbeit zu erbringen ist. Diese Hausarbeit wird in jedem Fall als Modulabschlussnote gewertet, auch wenn eine bessere Klausurleistung, bzw. mündliche Prüfung erbracht wurde.

Das Privatrecht unterteilt sich in vier einzelne Module (Privatrecht I, Privatrecht II, Privatrecht III, Privatrecht IV), wovon jedes Modul einzeln abgeschlossen werden muss. Jedes Modul beinhaltet unterschiedliche Veranstaltungen zu den Grundlagen des Zivilrechts. Zum Abschluss jedes Moduls ist die Erbringung einer Einzelleistung in einer Veranstaltung des Moduls erforderlich.

Das Modul Strafrecht I umfasst verschiedene Veranstaltungen zu den Grundlagen des Strafrechts. Zum Abschluss dieses Moduls ist die Erbringung einer Einzelleistung in einer der Veranstaltungen erforderlich.

Das Modul Öffentliches Recht I umfasst verschiedene Veranstaltungen im Bereich des Staatsrechts. Zum Abschluss dieses Moduls ist die Erbringung einer Einzelleistung in einer der Veranstaltungen erforderlich.

In dem Ergänzungsbereich besteht die Auswahlmöglichkeit zwischen zwei Modulen. Zum erfolgreichen Abschluss ist lediglich das Bestehen eines der beiden zur Auswahl stehenden Modulen erforderlich. Bitte beachte, dass die Auswahl des Moduls Voraussetzung für die Bachelorarbeit sein kann.

Zur Auswahl steht das Modul  29-M11RM Strafrecht II und das Modul 29-M21RM Öffentliches Recht II. Beide Module umfassen unterschiedliche Veranstaltungen. Zum Abschluss eines der beiden Module ist die Erbringung einer Einzelleistung in einer der jeweiligen Vorlesungen erforderlich.

Der Profilwahlbereich ist unterteilt in den Profilwahlbereich I und II.

Der Profilwahlbereich I besteht aus insgesamt zwei Modulen. Dazu gehören „BWL II“ und „Rechnungswesen“. Zum Abschluss der Module „BWL II“ oder „Rechnungswesen“ ist die Erbringung einer Einzelleistung in einer der zum Modul gehörigen Vorlesung nötig. Die Einzelleistung ist entweder eine Klausur oder ein Portfolio mit Abschlussprüfung.

Der Profilwahlbereich II besteht aus den Modulen „Praxis des Unternehmensrechts“, „Praxis des Internationales Rechtsverkehrs“, „Praxis des Arbeitsrechts“, „Praxis des Insolvenzrechts“, „Praxis des Wirtschaftsverwaltungsrechts“ und „Praxis des Wirtschaftsstrafrecht“. Eines der Module muss ausgewählt und abgeschlossen werden. Die Auswahl dabei ist frei. Zum Abschluss dieses Moduls ist die Erbringung einer Einzelleistung in einer der Modul zugehörigen Veranstaltung erforderlich.

Die Studierenden erhalten die Möglichkeit, in einer der drei Fachsäulen (Privatrecht, Strafrecht oder Öffentliches Recht) die Bachelorarbeit zu schreiben, wobei zumindest ein abstrakter Bezug zum Wirtschaftsrecht bestehen muss.

In der Regel erfolgt dies in einer der von der Fakultät in einer großen Vielzahl und Bandbreite angebotenen Seminarveranstaltungen, die sich insbesondere aktuellen rechtlichen Fragestellungen widmen. Es ist aber auch denkbar, dass die Bachelorarbeit in Absprache mit den jeweils zuständigen Lehrenden im Anschluss an eine andere Veranstaltung aus dem Angebot der Fakultät für Rechtswissenschaft erstellt wird. 

Wichtig: Voraussetzung für die Wahl einer Veranstaltung im Strafrecht ist die Wahl des Moduls 29-M11RM. Voraussetzung für die Wahl einer Veranstaltung im Öffentlichen Recht ist die Wahl des Moduls 29-M21RM.

Neben der fachlich wissenschaftlichen Betreuung durch den Lehrenden besteht eine methodische Betreuung durch eine*n wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in, der/die als Ansprechpartner*in bei Problemen im Zusammenhang mit der Erstellung der Bachelorarbeit fungiert. Bei Bedarf werden Kolloquien unter Leitung des/der wissenschaftlichen Mitarbeiter*in durchgeführt, in denen sich die Ersteller*innen der Bachelorarbeiten unter fachkundiger Anleitung austauschen können. Die Bachelorarbeit kann dabei eine fallbezogene Arbeit sein oder aber eine themenbezogene Aufgabenstellung enthalten.

Wichtig: Es ist eine Anmeldung zur Bachelorarbeit nötig. Das entsprechende Anmeldeformular erhält man im Prüfungsamt.

Anmeldung-BA-Arbeit

Informationen zum Verfahrensablauf und zur Antragstellung finden sich hier.

 

Studierende nach den Fächerspezifischen Bestimmungen vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013 und 05.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die FsB vom 21.11.2011 mit Änderungen vom 15.04.2013 und 05.09.2016 mit Ablauf des Wintersemesters 2019/20 ablaufen und ab dem Sommersemester 2020 die Fächerspezifischen Bestimmungen vom 15.08.2016 für alle Recht und Management-Studierenden gelten.

Dies bedeutet, dass ab dem Sommersemester 2020 keine Leistungen mehr nach den FsB vom 21.11.2011 erbracht werden können. Sollten Sie aber im Wintersemester 2019/20 alle Leistungen nach diesen FsB erbracht haben, können Sie auch noch im Sommersemester 2020 oder später den Abschluss nach den FsB vom 21.11.2011 beantragen und erhalten.

Leistungen nach den FsB vom 21.11.2011 können Sie sich auch für den Studiengang nach den FsB vom 15.08.2016 anerkennen lassen. Dies betrifft die Veranstaltung „Organisationspsychologie“. Leistungen in diesem Fach nach den FsB vom 21.11.2011 können für den Studiengang nach den FsB vom 15.08.2016 anerkannt werden. Hierfür stellen Sie dann bitte einen Anerkennungsantrag bei der Akademischen Studienberatung Recht und Management.

Wichtiger Hinweis zu Einstufungsanträgen

Anträge auf Einstufung in ein höheres Fachsemester gemäß § 63a Absatz 4 HG sind zum Wintersemester bis spätestens zum 15.08. und für eine Einstufung zum Sommersemester bis spätestens zum 15.02. eines Jahres bei der zuständigen Fakultät einzureichen (Ausschlussfrist). 


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