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  • Forschung

    © Markus Richter / Fakultät für Soziologie

Lehre


Fachwissenschaftlicher BA: Fachmodul "Recht und Regulierung"

Das Fachmodul "Recht und Regulierung" vermittelt einführendes Wissen über das Recht der Gesellschaft und dessen Bedeutung für andere Sozialsysteme. Der Schwerpunkt der Lehre liegt auf dem Gebiet der gesellschaftlichen Regulierung. Dabei erwerben die Studierenden die Kompetenz, die sozialen Voraussetzungen rechtlicher und gesellschaftlicher Regulierung, deren organisatorische und institutionelle Kontexte sowie die Wirkungen von rechtlicher und gesellschaftlicher Regulierung in ihren Grundzügen zu verstehen. In diesem Zusammenhang wird auch die Fähigkeit vermittelt, Alltagserfahrungen mit Recht, Verwaltung und Politik aus theoretisch reflektierender Perspektive zu erfassen und zu hinterfragen. Überdies werden praktische Fähigkeiten vermittelt und geübt. Dazu zählen die Lektüre soziologischer Texte (deutsch und englisch), wissenschaftliches Schreiben, die Anwendung soziologischen Wissens auf Alltagssachverhalte und die Arbeit in Gruppen.


MA-Studiengänge: Fachmodule "Recht und Regulierung"

Ab Wintersemester 2013/14 werden im Masterstudiengang Soziologie (und durch Öffnung von Veranstaltungen ggf. auch im MA Politische Kommunikation) zwei Module "Rechts- und Regulierungssoziologie" angeboten. In diesen erwerben Studierende grundlegendes theoretisches und empirisches Wissen auf dem neuesten Erkenntnisstand der Rechts - und Regulierungssoziologie. Die Veranstaltungen vermitteln grundsätzlich die Fähigkeit, die normativen Grundstrukturen der Gesellschaft und die darauf basierenden Regulierungsformen methodisch zu erfassen und theoretisch zu reflektieren. Dabei werden vor allem Kenntnisse in der Rechts- und Regulierungssoziologie in theoretischer, empirischer und anwendungsbezogener Hinsicht vermittelt: In theoretischer Hinsicht wird die Rolle von Norm, Recht und Regulierung in der modernen Gesellschaft behandelt. Neben Theorievergleichen werden entsprechende Theorien in Beziehung zu aktuellen empirischen Forschungsarbeiten und anwendungsbezogenen Fragestellungen gesetzt, etwa auf dem Gebiet der Verfassungssoziologie, der Soziologie der Rechtsstäbe, der Risikoregulierung oder der Regulierung von Wissenschaft und Technik. Die Studierenden lernen zu verstehen, wie in der modernen Gesellschaft Erwartungssicherheit normativ gewährleistet wird und welche Optionen sich daraus für die Gestaltung gesellschaftlicher Verhältnisse ergeben. Theoretische Fragestellungen und Diagnosen der rechtlich verfassten Gesellschaft werden insbesondere mit Blick auf die Beziehungen des Rechts zu den anderen Teilbereichen der Gesellschaft wie Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Medien erörtert. In empirischer Hinsicht stellen die Beziehungen zwischen Recht und Politik unter den Bedingungen von Weltgesellschaft, einschließlich ihrer kritischen Bewertung, einen wichtigen Bezugspunkt dar. Die Studierenden lernen, im Rückgriff auf theoretische Konzepte eine empirisch gehaltvolle Sicht auf Recht und Regulierung in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft zu gewinnen und dabei empirische Fragestellungen zu entwickeln. In anwendungsorientierter Hinsicht erwerben die Studierenden Kenntnisse über die Organisationsformen von Recht und Regulierung, über die organisatorischen Mechanismen der gesellschaftlichen Förderung und Steuerung verschiedener Lebensbereiche sowie über deren Probleme. Die Studierenden werden befähigt, die Bedingungen und Instrumente der gesellschaftlichen Regulierung zu verstehen. Grundkenntnisse der Rechts- und Regulierungssoziologie auf dem Niveau von Einführungsliteratur, mindestens aber Grundkenntnisse der soziologischen Theorie und Methode werden empfohlen.


Seminare auf Englisch

Der Arbeitsbereich XI: Recht und Gesellschaft bietet in der Regel ein Seminar pro Semester in englischer Sprache an.


Lehrforschung

Lehrforschungen finden regelmäßig als ein- oder zweisemestrige Veranstaltungen ("kleine" bzw. "große" Lehrforschung) statt.


Veranstaltungen

Veranstaltungen des Arbeitsbereiches entnehmen Sie bitte dem ekVV.


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