ein gültiger Erste-Hilfe-Kurs ist Voraussetzung für die Übungsleitertätigkeit
wir bieten 4 Kurse im Jahr intern an der Universität an, welche zugescnitten sind auf die Übungsleitertätigkeit bei uns (es kann sein, dass der Kurs für andere Aktivitäten nicht ausreichend ist wie Führerschein etc.)
die Kosten des Kurses an der Universität werden von uns übernommen
externe Kurse erkennen wir an
die Kosten von externen Kursen werden von uns nicht übernommen