Die Vergabe der NRWege-Stipendien erfolgt nach den Richtlinien und aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW).
Gefördert werden Studierende bzw. Studieninteressierte mit Fluchthintergrund, die sich durch eine hohe Motivation und einen erwartenden Studienerfolg auszeichnen:
- Erbrachte Studienleistungen bzw. Leistungen in den Vorbereitungskursen (Studienleistungen werden semesterweise überprüft)
- Zeugnisse: Abitur und/oder Universität + Transcript of Records
- Motivationsschreiben
- Nachweis über BAföG-Beantragung oder Bescheid (Zusage/Absage)
- Leistungsbescheinigung (für eine Bewerbung ab dem 4. Fachsemester)
- Aktuelle finanzielle Situation/besonderer Bedarf
- gesellschaftliches Engagement
Wichtig:
- BAföG muss bei der Stipendienvergabe berücksichtigt werden. Bitte reichen Sie deshalb unbedingt eine Kopie Ihres BAföG-Bescheids ein (Nachweis Beantragung, Zusage oder Absage).
- Sollten Sie rückwirkend von anderer Stelle Finanzierung erhalten (z.B. BAföG oder weitere Stipendien), müssen Sie die jeweilige Stelle über den Erhalt des NRWege-Stipendiums informieren und mit einer Rückforderung rechnen.
- Falls Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie sich nach anderen Finanzierungsmöglichkeiten umsehen und sich auch hinsichtlich BAföG beraten lassen.