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  • Informationen für Geflüchtete

    © Universität Bielefeld

Sprachtestvorbereitung für Geflüchtete

Lernende beugen sich über einen Tisch und arbeiten in der Gruppe
© Universität Bielefeld

Sie erfüllen die akademischen Voraussetzungen für ein Hochschulstudium in Deutschland? Sie haben bereits in Ihrem Heimatland studiert und möchten ihr Studium in Deutschland fortsetzen? Ihnen fehlen noch die notwendigen Deutschkenntnisse für den Einstieg in das Studium?

In unserem hochschuleigenen Deutschlernzentrum PunktUm bereiten wir Sie gezielt und intensiv auf die sprachlichen Voraussetzungen für ein Studium vor.

Bewerbung

Unsere nächsten studienvorbereitenden Deutschkurse starten wieder im September 2024. Das Bewerbungsportal wird erst ab Juni 2024 zur Verfügung stehen.

Überblick

  • Kostenfreier Sprachkurs für Geflüchtete mit bestimmten Aufenthaltsnachweisen
  • Intensiv-TestDaF-Vorbereitungskurs mit 24 Stunden pro Woche
  • Niveau B2 bis C1: Bis zum Abschluss der Deutschprüfung zum Hochschulzugang
  • Intensive Betreuung mit begleitendem Unterricht und einem Rahmenprogramm
  • Einschreibung als Sprachkurs-Studierende
  • Freie Kursplätze auch für internationale Studieninteressierte möglich. Hier geht es zur Bewerbung für internationale Studienbewerber*innen.

Die Vergabe der Kursplätze erfolgt nach den Richtlinien und aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW).

Für eine Teilnahme benötigen Sie:

  • Ausländische Hochschulzugangsberechtigung
  • mindestens B1-Zertifikat
  • Nachweis Aufenthaltsstatus und die Information, dass Ihre Einreise nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
Nachweis Aufenthaltsstatus

Im Fokus des Programms stehen Studierwillige und -fähige Personen mit Fluchterfahrung, deren Einreise nach Deutschland nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt.

  • Asylberechtigte, als Flüchtling oder als subsidiär Schutzberechtigte Anerkannte sowie Menschen, für die ein nationales Abschiebeverbot festgestellt wurde sowie vergleichbare Personen, die über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen (§§ 25 Abs. 1-3, 22, 23 Abs. 1 und 2, 23 Abs. 4, 23a oder 25 Abs. 4, 25 Abs. 5 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • Personen, die aufgrund der Massenzustromrichtlinie aufgenommen wurden und ein Aufenthaltsrecht gem. § 24 AufenthG haben.
  • Personen, die eine Ablehnung im Rahmen des BAMF durchgeführten Asylverfahrens erhalten haben, eine Abschiebung aber vorübergehend ausgesetzt wurde (Duldung gem. § 60 a Abs. 2 AufenthG)
  • Personen, die über eine Familienzusammenführung in Deutschland sind, wenn zusätzlich der Aufenthaltsstatus des „Stammberechtigten“ vorliegt (§§29, 30, 31, 32, 34 Abs. 1, 34 Abs. 2, 36)

Ausgeschlossen sind Personen

  • bei denen eine latente oder unmittelbare Ausreisepflicht besteht (§§ 50 Abs. 1 und 60 a AufenthG)
  • mit einer Aufenthaltsgestattung (§55 AufenthG)
  • mit einem inländischen Bildungsabschluss
  • mit einer Niederlassungserlaubnis
  • mit deutscher Staatsangehörigkeit

Um Ihre Hochschulzugangsberechtigung nachweisen zu können, benötigen Sie folgende Dokumente, die im Verlauf des Bewerbungsprozesses in Originalsprache und Übersetzung eingereicht werden müssen. Bemühen Sie sich frühzeitig um eine Übersetzung.

  • Abiturzeugnis
  • Notenauflistung vom Abitur
  • Bachelor oder Master Urkunde
  • Bachelor oder Master Transcript
  • Vorläufiges Transcript, wenn der BA/MA noch nicht abgeschlossen ist und Sie sich noch im Studium im Ausland befinden.
  • Lebenslauf

Die nächsten Kurstermine lauten:

  • 15. März 2024 bis 15. August 2024
  • 01. September 2024 bis 28. Februar 2025
  • März 2025 bis August 2025
  • September 2025 bis Februar 2026

Die Bewerbung ist möglich

  • vom 1. Juni bis zum 15. Juli für den Start im September
  • vom 1. Dezember bis zum 15. Januar für den Start im März

Vergabeverfahren für September 2024

  • Prüfung der Bewerbungsunterlagen: 16. Juli bis 25. Juli 2024                                                 
  • Zusage und Einladung zum Einschreibtermin: 26. Juli bis 7. August 2024

 

Als Teilnehmer*in in unserem Deutschkurs werden Sie als Sprachkurs-Student*in (ohne Abschluss) eingeschrieben. 

Hierfür muss ein Sozialbeitrag (ehemals Semesterbeitrag) entrichtet werden. Der Sozialbeitrag variiert in jedem Semester. Hier finden Sie den aktuellen Betrag.

Der Sammeltermin zur Einschreibung findet am 9. August 2024 in der Universität Bielefeld in Präsenz statt. Bitte bringen Sie alle Unterlagen, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung belegen, in Kopie und als Übersetzung zum Termin mit.  


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