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Bielefeld School of Education - BiSEd

Bielefelder Lehrer*innenbildung

X und Hauptgebäude in der Sonne
© Universität Bielefeld

Vorbereitungsdienst & die Zeit danach

Für den Vorbereitungsdienst müssen Sie sich in der Regel bereits während Ihres letzten Mastersemesters bewerben. Informiere Sie sich daher rechtzeitig auf den Webseiten der Bezirksregierung.
Die BiSEd bietet in der Regel im Frühsommer eine Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst an. Sie finden die Informationen zu gegebener Zeit unter Termine. Verschiedene Gewerkschaften und Verbände bieten darüber hinaus ebenfalls regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Vorbereitungsdienst in der Universität an. Achten Sie auf Aushänge oder Rundmails, die an alle Studierenden im M. Ed. in Abschlussnähe verschickt werden.
Beachten Sie auch die Informationen zum Masterzeugnis sowie den Zeitplan zum Abschluss des M. Ed.

Für den Vorbereitungsdienst müssen Sie sich zunächst entscheiden, ob Sie diesen für das Lehramt an Grundschulen (bzw. Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) oder das Lehramt für sonderpädagogische Förderung absolvieren wollen. Nach dem Vorbereitungsdienst haben Sie dann grundsätzlich die Qualifikation für beide Lehrämter. D.h., unabhängig von Ihrer Wahl im Vorbereitungsdienst dürfen Sie anschließend sowohl an Grundschulen (bzw. Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) als auch an Förderschulen (und natürlich ebenso an inklusiven Schulen) tätig werden. Grundsätzlich können Sie sich also nach dem Vorbereitungsdienst auf beide Stellentypen bewerben.

Mit Ihrem Master of Education Abschluss für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen haben Sie die Möglichkeit, den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen oder für das Lehramt an Berufskollegs anzutreten. Je nach Wahl des Vorbereitungsdienstes erwerben Sie am Ende die entsprechende Qualifikation für eines der beiden Lehrämter. Für das jeweils andere Lehramt gelten Sie nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes als Seiteneinsteiger*in.

Grundsätzlich werden die Lehramtsabschlüsse in den 16 Bundesländern wechselseitig anerkannt. Dieses Bestreben wurde von der KMK in einem Beschluss zur Verbesserung der Mobilität von Lehrkräften (PDF) 2013 nochmals bekräftigt. Bekanntlich hat aber jedes Bundesland eigene Schulgesetze und es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Schulformen und Lehrämter (und erfahrungsgemäß über die Zeit etliche Änderungen; welche rechtlichen Einschränkungen in den einzelnen Ländern nach einem Lehramtsstudium und anschließendem Vorbereitungsdienst in 7 - 10 Jahren gelten, ist also nicht vorhersehbar.). Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst hängt deshalb davon ab, ob das Lehramt, für das Sie hier das Zeugnis erhalten haben, in dieser oder in vergleichbarer Form in dem Bundesland angeboten wird, in dem Sie den Vorbereitungsdienst absolvieren wollen.

Erkundigen Sie sich in dem zuständigen Schulministerium bzw. bei der zuständigen Einstellungsbehörde (oft: Bezirksregierung oder Landratsamt etc.).

Die Adressen der Ministerien können Sie auf der Seite des deutschen Bildungsservers einsehen.
Daneben finden Sie auch eine Übersicht über die Lehrer*innenausbildung in den Bundesländern sowie über den Vorbereitungsdienst in den Bundesländern.

In NRW sind die Bezirksregierungen zuständig.
Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst wird es von Ihrem Lehramt und den Fächern sowie dem jeweiligen Bedarf der Länder abhängen, ob Sie beim Einstellungs- und Bewerbungsverfahren erfolgreich sind. Informationen zum Einstellungs- und Bewerbungsverfahren der Länder bietet der Bildungsserver.

 

Prognosen zu den Einstellungschancen (PDF) für Lehrkräfte in NRW stellt das Schulministerium NRW zur Verfügung.

Sie sind Lehrer*in und überlegen sich für einen begrenzten Zeitraum an die Uni abordnen zu lassen?
Auf der Seite für Abgeordnete Lehrkräfte finden Sie hilfreiche Informationen rund um eine Abordnung an die Universität Bielefeld sowie Zuständigkeiten und Ansprechpersonen.

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