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  • Bewerbung

    Alle Fristen im Überblick

    Studierende sitzen vor Dokumenten an einem Tisch
    © Universität Bielefeld

Termine & Fristen

Bewerbungsfristen, Einschreibungsfristen, Rückmeldungsfristen

Alle Vorlesungszeiten bis 2030 (PDF)

International?

Bitte beachten Sie, dass für Studienbewerber*innen mit ausländischen Abschlüssen abweichende Fristen gelten können.

Termine und Fristen für internationale Studieninteressierte

Wintersemester 2023/24

Semestertermine

Beginn des Semesters 01.10.2023
Ende des Semesters 31.03.2024
Beginn der Lehrveranstaltungen 09.10.2023
Ende der Lehrveranstaltungen 02.02.2024
Weihnachtsschließung 22.12.2023 (nachmittags) – 02.01.2024 (morgens)
Weihnachtspausen vom Lehrbetrieb Lehrveranstaltungspausen (PDF)

Bewerbungsfristen

Bachelor / Staatsexamen  

Studienfächer/-gänge mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen
(bei Bewerbungen über hochschulstart.de kann die Bewerbung ggf. auch bereits früher erfolgen)

01.06. – 15.07.2023

Studienfächer/-gänge ohne Zulassungsbeschränkung

16.07. – 15.11.2023

Medizin/ Zentralverfahren (Bitte beachten Sie abweichende Fristen für Alt-Abiturienten sowie die Anmeldefristen für den Test für medizinische Studiengänge)

Termine der SfH

Beruflich Qualifizierte

01.01. – 01.04. des Jahres

Losverfahren

01.09. – 15.09.2023
Master  

Master of Arts/ Science

Bewerbungsfristen M.A./ M.Sc.

Master of Education

01.06. – 15.07.2023

Losverfahren

01.09. – 15.09.2023
Bewerbung für höhere Fachsemester  

Anträge auf Einstufung in ein höheres Fachsemester gemäß § 63a Absatz 4 HG sind zum Wintersemester bis spätestens zum 15.08. und für eine Einstufung zum Sommersemester bis spätestens zum 15.02. eines Jahres sind bei der zuständigen Fakultät einzureichen (Ausschlussfrist).

 

Bachelor of Arts/ Science/ Staatsexamen Medizin (zulassungsbeschränkt)

01.08. – 15.09.2023

Bachelor of Arts/ Science (zulassungsfrei)

01.08. – 15.11.2023

Master of Arts/ Science (zulassungsfrei & zulassungsbeschränkt)

01.08. – 15.09.2023

Master of Education (zulassungsfrei)

01.06. – 15.07.2023

Hochschulwechsler*innen, Quereinsteiger*innen, Studienunterbrecher*innen (bei zulassungsbeschränkten Studienfächern/-gängen)

01.08. – 15.09.2023
Zulassung und Rückmeldung für  

Gasthörer*innen, Zweithörer*innen (bei zulassungsfreien Studienfächern/-gängen und deutscher Hochschulzugangsberechtigung)

01.08.2023 – 15.11.2023

Einschreibung / Umschreibung

in zulassungsfreie Studienfächer/-gänge

Zum Wintersemester 2023/24 16.07. – 15.11.2023

Auch für zulassungsfreie Studienfächer/-gänge ist formal immer eine fristgerechte Bewerbung notwendig. Bei zulassungsfreien 1-Fach-Bachelor oder vollständig zulassungsfreien Kombi-Bachelor werden Sie nach der Bewerbung automatisch zur Online-Immatrikulation übergeleitet. Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen können Sie sich erst nach erfolgreicher Zugangsprüfung einschreiben.

Für zulassungsbeschränkte Studienfächer/-gänge wird Ihnen die jeweilige Einschreibungsfrist gesondert im Zulassungsbescheid per Email mitgeteilt.

Rückmeldungsfristen

Hinweis: Relevant ist, dass die Wertstellung der Überweisung des Semesterbeitrages fristgerecht erfolgt.

Rückmeldung zum Wintersemester 2023/24 ab ca. Mitte Juli – 31.08.2023

Semestertermine

Beginn des Semesters 01.04.2024
Ende des Semesters 30.09.2024
Beginn der Lehrveranstaltungen 08.04.2024
Ende der Lehrveranstaltungen 19.07.2024

Bewerbungsfristen

Bachelor / Staatsexamen  

Studienfächer/-gänge mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen
(bei Bewerbungen über hochschulstart.de kann die Bewerbung ggf. auch bereits früher erfolgen)

01.12.2023 – 15.01.2024

Studienfächer/-gänge ohne Zulassungsbeschränkung

16.01. – 15.05.2024

Beruflich Qualifizierte

01.07. – 01.10. des Vorjahres

Losverfahren

01.03. – 15.03.2024
Master  

Master of Arts/ Science

Bewerbungsfristen M.A./ M.Sc.

Master of Education

01.12.2023 – 15.01.2024

Losverfahren

01.03. – 15.03.2024
Bewerbung für höhere Fachsemester  

Anträge auf Einstufung in ein höheres Fachsemester gemäß § 63a Absatz 4 HG sind zum Wintersemester bis spätestens zum 15.08. und für eine Einstufung zum Sommersemester bis spätestens zum 15.02. eines Jahres sind bei der zuständigen Fakultät einzureichen (Ausschlussfrist).

Bachelor of Arts/ Science/ Staatsexamen Medizin (zulassungsbeschränkt)

01.02. – 15.03.2024

Bachelor of Arts/ Science (zulassungsfrei)

01.02. – 15.05.2024

Master of Arts/ Science (zulassungsfrei & zulassungsbeschränkt)

01.02. – 15.03.2024

Master of Education (zulassungsfrei)

01.12.2023 – 15.01.2024

Hochschulwechsler*innen, Quereinsteiger*innen, Studienunterbrecher*innen (bei zulassungsbeschränkten Studienfächern/-gängen)

01.02. – 15.03.2024
Zulassung und Rückmeldung für  

Gasthörer*innen, Zweithörer*innen (bei zulassungsfreien Studienfächern/-gängen und deutscher Hochschulzugangsberechtigung)

01.02. – 15.05.2024

Einschreibung / Umschreibung

in zulassungsfreie Studienfächer/-gänge

Zum Sommersemester 2024 16.01. – 15.05.2024

Auch für zulassungsfreie Studienfächer/-gänge ist formal immer eine fristgerechte Bewerbung notwendig. Bei zulassungsfreien 1-Fach-Bachelor oder vollständig zulassungsfreien Kombi-Bachelor werden Sie nach der Bewerbung automatisch zur Online-Immatrikulation übergeleitet. Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen können Sie sich erst nach erfolgreicher Zugangsprüfung einschreiben.

Für zulassungsbeschränkte Studienfächer/-gänge wird Ihnen die jeweilige Einschreibungsfrist gesondert im Zulassungsbescheid per Email mitgeteilt.

Rückmeldungsfristen

Hinweis: Relevant ist, dass die Wertstellung der Überweisung des Semesterbeitrages fristgerecht erfolgt.

Rückmeldung zum Sommersemester 2024 endet am 29.02.2024

FAQs zu den Bewerbungsfristen

Bitte beachten Sie, dass diese FAQs nicht für den Studiengang Medizin (Staatsexamen) gelten.

Bei Abiturabschluss (= Hochschulzugangsberechtigung) erst nach Bewerbungsende, ist leider keine Bewerbung für dieses Semester möglich. Bitte bewerben Sie sich für das folgende Semester. Grund: die Angabe der Abiturdurchschnittsnote ist maßgeblich bei der Vergabe der Studienplätze.

Für zulassungsbeschränkte Studienfächer sind Bewerbungen erforderlich und nur im jeweiligen Bewerbungszeitraum möglich. Da es sich hierbei um eine gesetzliche Ausschlussfrist handelt, ist - unabhängig von Ihrem Verhinderungsgrund - nach Ende des Bewerbungszeitraumes leider keine Bewerbung mehr möglich. Es bleiben aber die Möglichkeiten, sich für das maßgebliche Semester für ein zulassungsfreies Studienfach einzuschreiben sowie sich für das Losverfahren zu bewerben, über das evtl. frei gebliebene Studienplätze nach Ende des regulären Vergabeverfahrens unter allen Interessierten - unabhängig von der Durchschnittsnote oder Wartezeiten - verlost werden.


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