Bielefelder Lehrer*innenbildung
Die Vergabe der Praktikumsplätze in der Ausbildungsregion Bielefeld erfolgt zentral durch die Praktikumsvermittlung der BiSEd im Webportal zur Platzvergabe im Praxissemester (PVP). Hier sind alle Schulen hinterlegt, die im jeweils aktuellen Durchgang Praktikumsplätze anbieten.
Platzbeantragung für das Praxisssemester Beginn Februar 2025: 07.10.-18.10.2024
Die Platzbeantragung ist ausschließlich in dem o.g. Zeitraum möglich!
Die Anmeldung ist verbindlich!
Voraussetzung für die Anmeldung im Webportal bzw. die Platzbeantragung ist u.a. die Umschreibung in den M.Ed.
1. Sie melden sich im Webportal zur Platzvergabe im Praxissemester (PVP) mit Ihrem BITS-Benutzernamen und dem dazugehörigen Passwort an.
2. Sie vervollständigen Ihre Daten hinsichtlich Ihres Studiengangs, Ihrer Studienrichtung (Schulform) und geben Ihre Unterrichtsfächer bzw. Lernbereiche an.
Achtung Lehramt Grundschule: Mathematische und Sprachliche Grundbildung erscheinen als ein Fach.
Achtung Lehramt Grundschule ISP und HRGe ISP: Sie geben zusätzlich das Schulmerkmal Gemeinsames Lernen ISP an.
3. Sie geben diejenigen Schulen an, die Sie selbst als Schüler*in besucht haben. An diesen dürfen Sie Ihr Praxissemester nicht absolvieren!
4. Auf Basis dieser Daten bekommen Sie auf der Grundlage der in PVP zur Verfügung gestellten Seminarkapazitäten alle für Sie in Frage kommenden Schulen in der Ausbildungsregion Bielefeld angezeigt.
5. Sie wählen bis zu fünf Schulen innerhalb verschiedener Regionalklassen und priorisieren Ihre Auswahl. Damit haben Sie die Möglichkeit, Einfluss auf den Ort Ihrer Praktikumsschule zu nehmen. Allerdings ist es nicht möglich, beispielsweise ausschließlich Schulen in Bielefeld auszuwählen. Es müssen i.d.R. immer mehrere Regionalklassen berücksichtigt werden. Regionalklassen ergeben sich aus der Erreichbarkeit einer Schule mit öffentlichem Personennahverkehr vom Bielefelder Hauptbahnhof aus.
6. Zusätzlich müssen Sie einen Ortspunkt festlegen (z. B. Wohnort der Eltern, Freundin, Schwester etc.), der dann Berücksichtigung findet, wenn keine Ihrer ausgewählten Schulen zugewiesen werden konnte. Sie erhalten dann einen Platz an einer für Sie in Frage kommenden Schule mit einer möglichst geringen Entfernung zu Ihrem Ortspunkt.
7. Etwa 2 Monate vor Beginn des Praxissemesters (Mitte Dezember bzw. Mitte Juni) werden Sie darüber informiert, an welcher Schule Sie den schulpraktischen Teil durchführen werden.
Hier finden Sie zum Beginn der Platzbeantragung eine Klickanleitung (PDF) für die Anmeldung im Webportal zur Platzvergabe im Praxissemester (PVP), die Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Schritte führt.
Besondere Lebensumstände im Sinne von § 13 Abs. 3 Nr. 2 MPO Ed werden bei der Platzvergabe soweit möglich berücksichtigt. Dazu können Sie eine Härtefallregelung erwirken.
Für alle Härtefälle werden dann die Regionalklassenregelungen beim Erstellen der Schulwunschliste außer Kraft gesetzt und sie werden vorab in einem separaten Verteildurchgang zugewiesen. So kann in der Regel gewährleistet werden, dass Sie im Verfahren eine der von Ihnen gewählten Wunschschulen erhalten.
Härtefälle liegen gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2 MPO Ed vor bei:
Wie werden Härtefälle gemeldet?
Bitte beachten Sie, dass der Antrag einschließlich der benötigten Nachweise für das Platzvergabeverfahren für das Praxissemester Beginn Februar 2025 bis zum 11.10.2024 vorliegen muss. Sollte der Antrag bis dahin nicht vorliegen, können Sie nicht am Härtefallverfahren teilnehmen.
Hinweis: Die o.g. Lebensumstände, die bei der Platzbeantragung und Platzzuweisung als Härtefallregelung Berücksichtigung finden, sind weder automatisch noch zwingend schwerwiegende soziale Gründe im Sinne der Ausnahmeentscheidung bezüglich der Ausbildungszeit am Lernort Schule (vgl. Rd.Erl. „Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen“ v. 28. Juni 2012, zuletzt geändert durch Runderlass vom 05. Oktober 2022). Eine vorherige Rücksprache mit der BiSEd hinsichtlich einer ersten inhaltlichen Einschätzung, ob die Bedingungen für eine Einzelfallregelung i.S. der im Erlass genannten Ausnahmeentscheidung (Ausbildung am Lernort Schule an drei statt an vier Tagen) vorliegen, wird dringend empfohlen.
Das erweiterte Führungszeugnis ist Antrittsvoraussetzung für das Praxissemester (vgl. § 12 Abs. 4 LABG). Spätestens zum Beginn des Praxissemesters ist dieses dem für Sie zuständigen ZfsL vorzulegen. Sie müssen das erweiterte Führungszeugnis rechtzeitig – spätestens sechs Wochen vor Start des Praxissemester – bei Ihrem Einwohnermeldeamt beantragen. Es wird dann von dort dem für Sie zuständigen ZfsL automatisch zugesandt. Es dient dazu, mögliche Vorstrafen, insbesondere Sexual- und Missbrauchsdelikte, auszuschließen.
Personen mit mehreren Staatsbürgerschaften (EU-Mitgliedsländer) müssen ein so genanntes Europäisches Führungszeugnis beantragen. Dieses enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Hier gelten ggf. längere Bearbeitungszeiten, so dass eine Beantragung umittelbar nach der Schulzuweisung erforderlich ist.
Verfahren für den fristgerechen Antrag
Automatische Aufforderung
Mit der Platzzuweisung über PVP erhalten Sie automatisch in einer PDF-Datei die schriftliche Aufforderung vom zuständigen ZfsL, das Führungszeugnis zu beantragen.
Vervollständigung der Daten
Sie ergänzen Ihre persönlichen Daten auf dem Schreiben des ZfsL und drucken dieses aus. Bei Rückfragen können Sie über die PVP-Nachrichtenfunktion direkt mit dem zuständigen ZfsL Kontakt aufnehmen.
Einreichen des Schreibens beim Einwohnermeldeamt
Reichen Sie das Aufforderungsschreiben persönlich und unmittelbar nach Erhalt der Schulzuweisung bei Ihrem jeweiligen Einwohnermeldeamt ein. Sie erhalten darüber einen Beleg.
Wichtig: Bewahren Sie diesen Beleg unbedingt auf. Er dient als Nachweis über die rechtzeitige Beantragung.
Es wird von einer Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen ausgegangen.
Achtung: Sollten Sie das erweiterte Führungszeugnis mittels Aufforderungsschreiben online beim Bundesamt für Justiz beantragen, handelt es sich dabei ebenfalls um die Verwendung als Vorlage bei einer Behörde, damit es direkt an das im Aufforderungsschreiben aufgeführte ZfsL geschickt wird.
Automatischer Versand an das ZfsL
Das erweiterte Führungszeugnis wird automatisch an das für Sie zuständige ZfsL versandt und dort geprüft. Sie brauchen nicht weiter aktiv zu werden.
Bitte beachten Sie zudem:
Die Gebühren für das erweiterte Führungszeugnis betragen ca. 13 Euro. Sie werden nicht erstattet. BAföG-EmpfängerInnen werden bei Vorlage des Förder-Bescheids von den Gebühren befreit. Mehr Informationen erhalten Sie auf dem Merkblatt (PDF) zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeignis.
Wird das Führungszeugnis nicht rechtzeitig – mindestens 6 Wochen vor Start des jeweiligen Praxissemesters – beantragt und liegt das Dokument nicht zu Beginn des Praxissemesters im ZfsL vor, können Sie das Praxissemester nicht antreten.
Die Bezirksregierung Detmold stellt für das jeweilige Praxissemester eine Liste der zugehörigen Schulen zusammen und ordnet diese den korrespondierenen Seminaren der ZfsL zu. Für das Praxissemester an der Universität Bielefeld stehen Schulen im Zuständigkeitsbereich der ZfsL Bielefeld und Minden zur Verfügung (Städte und Kreise Bielefeld, Gütersloh, Herford, Minden-Lübbecke).
Das ZfsL Bielefeld bildet im Praxissemester aus für das
Das ZfsL Minden bildet im Praxissemester aus für das
Welche Schulen Ihnen in PVP zur Auswahl stehen, hängt u. a. von den schulseitigen Merkmalen sowie den Seminarkapazitäten der ZfsL ab.