Es gibt keine Teilnahmepflicht an Klausuren, sondern nur ein Teilnahmerecht. Wer zur ersten Klausur nicht erscheint, ist nicht durchgefallen, sondern hat den ersten Klausurtermin verstreichen lassen. Es empfiehlt sich jedoch, den ersten Klausurtermin wahrzunehmen, um die Möglichkeit für einen Wiederholungsversuch im gleichen Jahr zu haben. Klausuren werden jedes Jahr ca. Mitte Februar (Erstklausur) bzw. ca. Ende März oder Anfang April (Zweitklausur) geschrieben.
Die Anmeldung zu den Klausuren erfolgt über dafür separat eingerichtete Klausurveranstaltungen im eKVV. Zu beachten ist, dass die Anmeldung zur Klausurveranstaltung erst ab ca. zwei Wochen vor dem Klausurtermin möglich sein wird.
Um die Klausuren möglichst reibungslos durchführen zu können, müssen wir aus organisatorischen Gründen wissen, wie viele Teilnehmer zu erwarten sind. Sollten Sie sich nicht anmelden, dann aber zur Klausur erscheinen, kann dies für Sie zu einer verzögerten Ausgabe der Klausuraufgaben führen. Auch erhalten Sie dann keine E-Mail Informationen zur Klausur, die an die eingetragenen Teilnehmer*innen verschickt werden.
Aus diesem Grund wird dringend dazu geraten, dass Sie sich für jede Klausurveranstaltung (also separat für Erst- und Zweitklausur) im eKVV anmelden. Der späteste Zeitpunkt zur Anmeldung ist in der Regel eine Woche vor dem jeweiligen Klausurtermin.
Die Klausur enthält sowohl Freitext-Fragen (ca. 2/3) als auch Multiple Choice Fragen (ca. 1/3). Bei den Freitext-Fragen müssen beispielsweise einzelne Wörter oder Zahlen eingefügt, Abbildungen beschriftet oder kurze Erklärungen gegeben werden. Bei den Multiple Choice Fragen gibt es EINE richtige Antwortmöglichkeit und es muss EIN Kreuz bei der derjenigen Antwort gemacht werden, die man für korrekt hält.
Eine ernsthafte Bearbeitung der Selbstlernaufgaben ist auch eine gute Vorbereitung auf Teile der Klausur.
Kurz vor der Klausur teilen wir Ihnen per Mail mit, in welchem Hörsaal für Sie die Klausur statt findet.
Bitte warten Sie vor dem Hörsaal darauf, dass Sie nach unserer sog. Einlasskontrolle hineingelassen werden. Bitte deponieren Sie nicht schon vorher Ihre Kleidung und Unterlagen im Hörsaal.
Zugangskontrolle am Eingang zum Hörsaal:
Die Anmeldung zur Einsichtnahme erfolgt auf elektronischem Weg, das Prozedere wird per E-Mail-Verteiler bekanntgegeben.
Die Spielregeln bei der Klausureinsicht sind:
Ihr konkreter Termin (30 Minuten) wird Ihnen kurz nach Ablauf der Deadline zur Anmeldung bekanntgegeben.