Die Gleichstellungkommission gewährt Fördermittel, mit denen Studentinnen und Wissenschaftlerinnen kurzzeitig (bis zu drei Monaten) unterstützt werden (Stipendien). So soll die Attraktivität der Fortführung der Karriere, Promotion und folgende Qualifikation von Frauen erhöht und verbessert werden.
Mittel können zu folgenden Zwecken gewährt werden:
Möglichkeit eines nahtlosen Übergangs vom Abschluss der Masterarbeit zum Beginn einer Promotion an der Fakultät; Hilfe bei z.B. durch Schwangerschaft bedingten Studiumsverzögerungen
Möglichkeit der wissenschaftlichen Qualifikation und Weiterarbeit an Promotionen bzw. zur Publikation von Daten einer Dissertation (z.B. wenn Anträge auf Förderung durch Drittmittel z.B. bei der DFG gestellt, aber noch nicht bewilligt waren, und Betreuer glaubhaft machten, dass aus Haushaltsmitteln zwischenzeitlich keine Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung bestand, oder wenn Promovierende kurz vor dem Abschluss oder nach dem Abschluss einer Promotion standen und es absehbar war, dass sie auf Grund von kurzfristiger finanzieller Unterstützung Möglichkeiten zur Publikation von Daten und damit bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt bekamen).
Unterstützung durch Hilfskräfte während einer Schwangerschaft und zur Einwerbung von Drittmitteln sowie zur Weiterführung von experimentellen Arbeiten, die während der Mutterschutzfrist von Doktorandinnen und Post-Docs nicht ausgeführt werden dürfen; Unterstützung von Konferenzbesuchen oder bei der Fortführung einzelner Projekte, die insbesondere auf Grund von Schwangerschaft und Familienbetreuung nicht im Rahmen der üblichen Tätigkeiten vorangetrieben werden können.
Informelle Anträge sind an die Vorsitzende der Gleichstellungskommission zu richten und werden in der Kommission begutachtet.