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Wissenschaftliche Einrichtung der Versuchsschule Oberstufen-Kolleg an der Universität Bielefeld

Bild vom Oberstufen-Kolleg
© Ellen Thormann
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Logo der Wissenschaftliches Einrichtung Oberstufen-Kolleg Bielefeld

Mitglieder des WBR (Amtszeit 01.07.2020 – 30.06.2024)

Bestellt durch das Rektorat der Universität Bielefeld:

In der Funktion als beratende Wissenschaftler:innen:

  • Frau Prof’in Dr. Barbara Asbrand (Goethe Universität Frankfurt/M.)
  • Herr Prof. Dr. Kämper-van den Boogaart (Humboldt Universität Berlin)
  • Frau Prof’in Dr. paed. Ingrid Kunze (Universität Osnabrück; Vorsitzende des Beirats)
  • Herr Prof. Dr. Matthias Trautmann (Universität Siegen)
  • Herr Prof. Dr. Rudolf vom Hofe (Universität Bielefeld/beratend)

Weitere Mitglieder mit spezifischen Funktionen:

  • Frau Bettina Jorzik (Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, beratend für Forschungsförderung)
  • Frau Dr. Veronika Manitius (beratend als Vertreter*in für die Fortbildung)
  • Herr Staatsrat a.D. Ulrich Vieluf (beratend für die Wissenschaftsverwaltung)

Gemäß VBO § 9, Abs. 3 zudem qua Amt:

  • Qua Amt: Prorektor für Studium und Lehre der Universität Bielefeld (Herr Prof Dr. Dario Anselmetti)
  • Qua Amt: Vorsitz des Landtagsausschusses für Schule und Bildung oder Stellvertretung
  • Qua Amt: Vorsitz des Wissenschaftsausschusses im Landtag oder Stellvertretung
  • Qua Amt: Vertreter*in des Ministeriums für Schule und Bildung (Herr Mattias Otto, Referatsleiter 524)
  • Qua Amt: Bezirksregierung Detmold (LRSD Herr Rainer Menze)

Der Wissenschaftliche Beirat (WBR)

Der Wissenschaftliche Beirat begleitet und fördert die Arbeit der Wissenschaftlichen Einrichtung Oberstufen-Kolleg in Forschung, Entwicklung und Verbreitung der Ergebnisse. Der Beirat nimmt Stellung zu den von der Gemeinsamen Leitung vorgeschlagenen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie zu Arbeitsergebnissen und Erfahrungen des Oberstufen-Kollegs und der Wissenschaftlichen Einrichtung Oberstufen-Kolleg, insbesondere unter dem Gesichtspunkt ihrer Bedeutung für Entwicklungen im Bereich der Schulen, der Erziehungswissenschaft, der Fachdidaktiken und der Lehreraus- und Fortbildung.

Der Beirat prüft Forschungsergebnisse und Forschungsorganisation unter Kriterien der Qualitätssicherung. Er hat zugleich ein Initiativrecht im Rahmen von Forschung und Entwicklung. Er kann Anregungen zur wissenschaftlichen Arbeit der Wissenschaftlichen Einrichtung Oberstufen-Kolleg, insbesondere zu Forschungsschwerpunkten und -projekten und geplanten Strukturveränderungen des Oberstufen-Kollegs geben. Die Anregungen müssen von der Gemeinsamen Leitung behandelt werden.

 

Die Mitglieder das Beirats werden von der Fakultätskonferenz für die Dauer von vier Jahren gewählt und vom Rektor bestellt.

Dem Beirat gehören an:

  • die Prorektorin oder der Prorektor für Studium und Lehre der Universität Bielefeld (qua Amt)
  • drei bis fünf Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler,
  • zwei herausragende Persönlichkeiten aus der Forschungsförderung, der Wirtschaft oder der Wissenschaftsverwaltung,
  • die oder der Vorsitzende des Landtagsausschusses für Schule und Bildung, bei Verhinderung eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter (qua Amt),
  • die oder der Vorsitzdende des Wissenschaftsausschusses im Landtag, bei Verhinderung eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter (qua Amt),
  • eine Vertreterin oder ein Vertreter des Ministeriums für Schule und Bildung,
  • eine Vertreterin oder ein Vertreter der Bezirksregierung Detmold als dem Schulträger,
  • eine Vertreterin oder ein Vertreter aus einer Institution der zweiten Phase der Lehrerbildung oder der Fortildung.

(Auszug aus der VBO, Verkündungsblatt Universität Bielefeld – Amtliche Bekanntmachungen – 18/07).

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