Prüfungsamt
Wenn Sie Studien- und/oder Prüfungsleistungen außerhalb des eingeschriebenen Studiengangs einbringen möchten, ist ein Antrag auf Anerkennung Voraussetzung. Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zum Anerkennungsverfahren für die verschiedene Anerkennungsfälle sowie die notwendigen Formulare für den Antrag.
Die Entscheidung über die Anerkennung in allen Fällen trifft Prof. Dr. Sonja Blum.
Die Anlaufstellen in der Fakultät für Soziologie für die Anerkennungsanträge sind:
Sachbearbeiterin im Prüfungsamt
pruefungsamt.soz@uni-bielefeld.de
Sollten Fragen bei der Bearbeitung des Antrags auftreten wenden Sie sich gerne an die studentische Studienberatung oder die zuständige Mitarbeiterin im Prüfungsamt.
Inhaltliche Fragen, z. B. ob die Passung einer erbrachten Leistung für ein Modul vorliegt, können an Prof. Dr. Sonja Blum gerichtet werden.
Das Prüfungsamt für Soziologie freut sich auf Ihren Antrag auf Anerkennung und Einstufung. Bitte beachten Sie die Fristen des Studierendensekretariats für die Einschreibung bzw. Umschreibung.
Die Entscheidung über die Anerkennung in allen Fällen trifft Prof. Dr. Sonja Blum.
Die Anlaufstelle in der Fakultät für Soziologie für die Anerkennungsanträge:
Sollten Fragen bei der Bearbeitung des Antrags auftreten wenden Sie sich gerne an die studentische Studienberatung oder die zuständige Mitarbeiterin im Prüfungsamt. Inhaltliche Fragen, z. B. ob die Passung einer erbrachten Leistung für ein Modul vorliegt, können an Prof. Dr. Flügel-Martinsen gerichtet werden.
Zur Erstellung des Antrags nutzen Sie bitte die Online-Eingabehilfe. Der ausgefüllte und ausgedruckte Antrag ist zusammen mit den Leistungsnachweisen im Prüfungsamt einzureichen und die Tabelle mit den Leistungen per E-Mail an die jeweilige Sachbearbeitung zu senden. Wurden Leistungen an anderen Hochschulen erbracht, fügen Sie ggf. erläuternde Unterlagen zu Art und Inhalt der Veranstaltungen und der Module (studiengangsbezogene Prüfungsordnung, Modulhandbuch; ggfs. weitere Unterlagen wie z. B. Studiengangsbeschreibung, Vorlesungsverzeichnis, Veranstaltungskommentare o. ä.). bei. Nach Bearbeitung des Antrags werden Sie benachrichtigt. Wir bemühen uns um eine rasche Bearbeitung. Die Bearbeitungszeit für Anerkennungsanträge beträgt in der Regel bis zu sechs Wochen.
Um die fristgerechte Bearbeitung der Anerkennungsanträge (betrifft u. a. Hochschulwechsler, Studiengangswechsler) gewährleisten zu können, müssen der Anerkennungsantrag und alle weiteren notwendigen Unterlagen spätestens zum 15. Februar (für das Sommersemester) bzw. spätestens 15. August (für das Wintersemester) digital in Form eines signierten pdf-Dokumentes im Prüfungsamt eingehen. Ggf. kann die Vorlage eines Originals angefordert werden. Die fristgerechte Bearbeitung schließt aber nicht die Verbuchung der Leistungen in der Prüfungsverwaltung mit ein. Für die Umschreibung wird rechtzeitig die Aushändigung des Einstufungsbescheids für die Umschreibung im Studierendensekretariat sichergestellt.
Das Fristende zur Umschreibung für interne Wechsler (bereits immatrikulierte Studenten an der Universität Bielefeld) ist für das Sommersemester der 15. Mai und für das Wintersemester der 15. November.
Das Fristende zur Einschreibung für externe Wechsler (noch nicht immatrikulierte Studenten an der Universität Bielefeld) ist für das Sommersemester der 15. März und für das Wintersemester der 15. September.
Sie werden über das Ergebnis der Anerkennungsentscheidung per E-Mail informiert und die anerkannten Leistungen werden in der Prüfungsverwaltung (ggf. erst nach entsprechender Immatrikulation) registriert. Nach einem Hochschulwechsel kann Sie die studentische Studienberatung zum Einstieg an der Fakultät für Soziologie beraten und hilft gerne bei der Erstellung des Stundenplans.