Ziel des Arbeitsschutzes ist es, Gefahren abzuwehren und so Leben und Gesundheit von Menschen bei der Arbeit zu schützen. Um dieses Ziel zu erreichen, umfasst der Arbeitsschutz alle Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit sowie der ständigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Für den Arbeitsschutz zu sorgen, das heißt für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu sorgen, ist Führungsaufgabe. Sie beinhaltet die Verpflichtung, alle Maßnahmen durchzuführen, die zum Schutz der Beschäftigten erforderlich sind. In der Aufbauorganisation des AGUM Systems der Universität Bielefeld sind die Pflichten und Aufgaben der Hochschulleitung und der Führungskräfte übersichtlich dargestellt. Unabhängig von den Pflichten der Führungskräften, haben alle Beschäftigten nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes eine sogenannte Mitwirkungspflicht im Arbeitsschutz.
Die Pflichten und Aufgaben ergeben sich aus den rechtlichen Vorgaben. In Deutschland kooperieren Staat und Berufsgenossenschaften/Unfallversicherungsträger bei der Erarbeitung von Vorschriften und Regelwerken mit dem Ziel, einheitliche, übersichtliche und praxisgerechte Vorgaben zu schaffen und Doppelregulierungen zu vermeiden (Duales Arbeitsschutzsystem). Zu den staatlich erlassenen Gesetzen und Verordnungen gehören z.B. das Arbeitsschutzgesetz, das Chemikaliengesetz und die Arbeitsstättenverordnung. Auch die erlassenen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften/Unfallversicherungsträger sind für Arbeitgeber/Versicherte in gleicher Weise verbindlich wie Gesetze und Rechtsverordnungen.
Die Verzahnung von autonomem berufsgenossenschaftlichen Recht mit dem staatlichen Arbeitsschutzrecht wurde mit der am 1.1.2004 in Kraft getretenen Neufassung der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift1)" deutlich vollzogen*).
Eine Übersicht der westlichen Rechtsvorgaben und die Inhalte sind im AGUM unter dem Link „Rechtsgrundlagen“ zu finden.
Prävention umfasst alle Maßnahmen, Mittel und Methoden, die einer vorgreifenden Gestaltung der Arbeitsbedingungen dienen. Vorausschauend werden arbeitsbedingte Gesundheitsschäden verhütet und zugleich das körperliche und seelische Wohlbefinden gefördert:
vorrausschauende (planende und konzeptionelle) Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen,
kontinuierliche Verbesserung vorhandener Arbeitsbedingungen entsprechend neuen Erkenntnissen und Möglichkeiten sowie
ständige Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit entsprechend den sich permanent ändernden Gegebenheiten zur Vorbeugung von Gesundheitsschäden **).
Vor der Einrichtung von Arbeitsplätzen oder bei neuen Arbeitsverfahren und Arbeitsmitteln ist von den Führungskräften eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) durchzuführen. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist die entscheidende und vom Gesetzgeber verlangte Grundlage zur effizienten Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen zur Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen. Online-Beurteilungsbögen für tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen an der Universität Bielefeld finden Sie hier: GBU-Online.
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*) BG RCI A006 Verantwortung im Arbeitsschutz, Juli 2016
**) Fernlehrgang; DGUV, Februar 2016, Version 5.02