Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zum Umgang mit Asbestfunden an der Universität Bielefeld.
Asbest ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene, natürlich vorkommende, faserförmige Silikat-Minerale (Faserdurchmesser ab ca. 2 Mikormeter), die an vielen Stellen der Ede in der Erdkruste eingebettet sind. Asbest ich chemisch sehr beständig, unempfindlich gegen Hitze und nicht brennbar. es weist eine hohe Elastizität und Zugfestigkeit auf und lässt sich auf Grund seiner Bindefähigkeit mit anderen Mineralien leicht zu Produkten verarbeiten. Asbest wurde wegen seiner vielen praktischen Eigenschaften in so großen Mengen wie kaum ein anderes Produkt verwendeet - bis es im Jahre 1993 in Deutschland verboten wurde. Die vielen, langlebigen Asbestprodukte wie Bodenbeläge, Dachplatten, Kleber, Spachtelmassen etc. begegnen uns noch heute im Alltag (Quelle: Umweltbundesamt).
Asbest ist ein krebserregender Stoff. Charakteristisch für Asbest ist seine Eigenschaft, sich in feine Fasern zu zerteilen, die sich der Länge nach weiter aufspalten und dadurch leicht eingeatmet werden können. die eingeatmeten Fasern können langfristig in der Lunge verbleiben und das Gewebe reizen. Eine daraus entstehende Asbestose, das heißt eine Lungenverhärtung durch die Bildung von Narbengewebe, wurde bereits 1936 als Berufskrankheit anerkannt. die Latenzzeit, also die Zeit vom Einatmen der Asbestfasern (Exposition) bis zum Auftretend er Asbestose kann bis zu 40 Jahre betragen. Die Exposition mit weiteren Schadstoffen z. B. durch das Rauchen, kann das Risiko einer Asbestose noch vergrößern. Außerdem ist Asbest einer der wichtigsten Auslöser eines Tumors des Rippen- und Lungenfells.
Zwei Formen von Asbest müssen unterschieden werden: Asbest in schwachgebundener Form und Asbest in festgebundener Form.
Schwachgebundener Asbest wurde 2008 als Spritzasbest in der Bibliothek in S0 und S1 sowie im Zahn S2, S3 (1. Bauabschnitt - zwischenzeitlich saniert) und T3 festgestellt. Außerdem wurde er in Form von Plattenmaterialien in den geschlossenen Technikbereichen, Gebäudeabtrennungen (Treppentürme/Brandschutzschotts), Stahlträgerummantelungen, Stahlträgerauflagen und Brandschutzklappen gefunden.
Festgebundener Asbest ist enthalten in Regenfallrohren, Abwassersystemen, Fugenmaterialien von Laborbänken sowie in Technikbereichen. Auch in den Leichtbauwänden des UHG und weiterer älterer Gebäude der Universität wurden Spuren von Asbest (Masseanteil unter 1 Prozent) in Fugenfüllern nachgewiesen. Ebenso in Korkschichten und Klebern von Linoleumböden.
Für die Nutzer des Gebäudes bzw. bei normaler Raumnutzung können keinerlei Gefährdungen auftreten, da das Asbest entweder bereits entfernt wurde, in den Baustoffen gebunden ist oder die belasteten Stellen nicht zugänglich sind.
Jedoch muss bei direktem Eingriff in die Bausubstanz mit der Freisetzung von Asbestfasern gerechnet werden - etwa beim Bohren von Löchern, Schleifen oder entfernen von Böden, Öffnen von Leichtbauwänden, Öffnen von Decken etc.
Schon bei kleineren Arbeiten kann es zu erhöhten Asbestwerten in der Raumluft kommen.
Daher beachten Sie bitte in jedem Fall die E-Mail des Kanzlers von Februar 2017 bzgl. Einbringen und Entfernen von Nägeln und Schrauben bei Bohrarbeiten in Gipskartonwänden.
Von 1985 bis zum Jahr 2008 wurden vielfach Untersuchugen verdächtiger Materialien durchgeführt. So wurden mehr als 30 Untersuchungen mit mehrfacher Probenahme an unterschiedlichen Stellen veranlasst.
Im Jahr 2008 wurden im gesamten Universitätshauptgebäude flächendeckend Schadstoffuntersuchungen durchgeführt. Hintergrund waren Asbestfasern, die in einer Teilbibliothek (Bauteil S0 und S1) gefunden worden waren. Insgesamt wurden 2008 mehr als 4.900 Proben genommen, von denen lediglich 41 mit Asbest belastet waren. Alle Stellen, an denen asbest gefunden wurde, wurden vorübergehend geschlossen und nach umfangreichen Sicherungsmaßnahmen und anschließenden Freimessungen wieder freigegeben.
In den Bauteilen A, B, K, R und S (1. Bauabschnitt) finden seit 2014 umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen statt. Der erste Schritt dieser Maßnahmen ist die Entfernung der Schadstoffe. Anschließend wird das gesamte Universitätshauptgebäude saniert und schadstoffbefreit.
Darüber hinaus gibt es Untersuchungen vor Baumaßnahmen, regelmäßige Begehungen nach der Asbestrichtlinie und auch die Baumaßnahmen des ersten Bauabschnitts führen zu neuen Erkenntnissen. Bei einem Verdachtsfall werden weitergehende Laboruntersuchungen durchgeführt.
Dieser Fall ist Anfang 2016 bei den Modernisierungsmaßnahmen des ersten Bauabschnitts aufgetreten. Bei Schadstoffuntersuchungen im ersten Bauabschnitt der Universitätsmodernisierung sind Fugenfüller und Spachtelmassen von Trockenbauwänden analysiert worden. Dabei wurden Spuren von Asbest nachgewiesen.
In der Folge wurden durch externe Gutachtet weitere Untersuchungen sowohl im ersten Bauabschnitt als auch im übrigen Universitätsgebäude durchgeführt. die Asbest-Analyseergebnisse der Materialproben in den Laboren ergaben einige weitere Funde von Spuren von Asbest in der in Stoßfugen, von Gipskartonwänden verwendeten Spachtelmassen. Umgehend wurden vom Kanzler entsprechende Maßnahmen zum Schutz des Personals (siehe E-mail vom Februar 2017) bzw. Handwerkern und Fremdfirmen (sichere Arbeitsverfahren, Betriebsanweisungen, Infoblätter etc.) in die Wege geleitet.
Es gibt nach heutigem Kenntnisstand keine Hinweise auf eine Gesundheitsgefährdung, da bei den Luftmessungen, z. B. in der Bibliothek, keine Asbestfasern nachgewiesen wurden. Die Ergebnisse der Raumluftmessungen sind vom Gutachter als unbedenklich eingestuft worden.
Nach der Asbestrichtlinie des Landes NRW gilt für die Freigabe nach den vorläufigen Sanierungsmaßnahmen ein Grenzwert in der Raumluft von 1.000 Fasern pro Kubikmeter.
Von diesem Grenzwert sind die Ergebnisse der Raumluftuntersuchungen weit entfernt - die höchste in der Bibliothek gemessene Konzentration lag bei 196 Fasern pro Kubikmeter.
Ein Schutz ist lediglich für Personen notwendig, die eine Tätigkeit an oder in Gegenwart von Asbestprodukten durchführen, z. B. Brandschutztüren, an Gipskartonwänden oder in den Zwischendecken. Das trifft insbesondere Handwerker der Universität und Beschäftigte von Fremdfirmen (Nachweis der Sachkunde gemäß TRGS 519 - "Asbestschein"). Bei allen anderen Personengruppen ist grundsätzlich kein Schutz erforderlich.
In Absprache mit dem BLB, dem Gutachter sowie der Bezirksregierung Detmold als zuständige
Behörde gelten aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes folgende Regelungen:
Siehe hierzu auch die E-Mail des Kanzlers aus 2017.
Nein. Allerdings würden eventuelle gesundheitliche Folgen der Exposition mit Asbest nicht sofort erkennbar werden. Die Latenzzeit kann bei Asbestose zwischen 10 und 40 Jahren liegen, im Mittel beträgt sie 17 Jahre. Für Tumor-Erkrankungen, die durch Asbest verursacht werden, fällt sie in der Regel noch wesentlich länger aus. Rückschlüsse auf bestimmte Expositionen zu ziehen ist nach dieser Zeit häufig schwierig, zumal ein Kontakt mit Asbest in nahezu allen Lebensbereichen möglich ist.
Das Bundesumweltamt schreibt hierzu: "Im Umgang mit Asbestprodukten ist generell Vorsicht angeraten, allerdings ist auch Panik zu vermeiden. Einmalige geringe private oder häusliche Belastungen sind nicht mit hohen und ständig wiederkehrenden beruflichen Belastungen gleich zu setzen. Das dadurch bedingte Erkrankungsrisiko ist dementsprechend gering."