Die Universität Bielefeld sieht die Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis als eine zentrale Aufgabe all ihrer Mitglieder und Angehörigen in Forschung und Lehre und hat dazu Grundsätze veröffentlicht
Gemäß den Leitlinien der guten Betreuung von Promotionen sind zwei Angehörige der Universität Bielefeld vom Rektorat zu zentralen Ombuds- und Vertrauenspersonen ernannt worden. Die Ombudspersonen sollen bei Verstößen gegen die gute wissenschaftliche Praxis und bei Konflikten zwischen Promovierenden und Betreueenden vermittelnd eingeschaltet werden. Eine weitere Ombudsperson berät in Fällen des Verdachts auf wissenschaftliches Fehlverhalten und stellt gegebenenfalls Kontakt mit der ebenfalls von der Universität bestellten Untersuchungskommission für wissenschaftliches Fehlverhalten her. Weitere Informationen zu den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis sowie die Kontaktadressen der Ombudspersonen an der Universität Bielefeld sind hier zu finden.
Auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat einen Ombudsmann für die Wissenschaft als Beratungs- und Vermittlungseinrichtung eingesetzt. Das Gremium berät alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer möglichen Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit.