Motivierte und gesellschaftlich engagierte Studierende mit überdurchschnittlichem Studienabschluss haben die
Möglichkeit, während der Promotion durch eines der dreizehn Begabtenförderungswerke finanziert zu werden.
Promovierende erhalten ein monatliches Grundstipendium von bis zu 1.350 € plus 100 € Forschungskosten-
pauschale sowie ggf. weitere Zuschläge. Die Regelförderdauer beträgt zwei Jahre und kann um ein weiteres Jahr
verlängert werden.
Bewerbungsfristen:
Avicenna Studienwerk: 01.04. & 01.10.
Cusanuswerk e. V.: Anmeldeschluss zum Auswahlverfahren: 01.06. und 01.11.
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk: 31.03. & 30.09.
Evangelisches Studienwerk e. V. Villigst: 01.06. & 01.12.
Friedrich Ebert Stiftung: Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden
Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit: 30.04. & 31.10.
Hans Böckler Stiftung: 31.5. & 02.11.
Hanns Seidel Stiftung: 15.01. & 15.07.
Heinrich Böll Stiftung: 01.03. & 01.09.
Konrad Adenauer Stiftung: 15.01. & 15.07.
Rosa Luxemburg Stiftung: 01.04. & 01.10.
Stiftung der Deutschen Wirtschaft: 31.01. & 01.08. (12 Uhr mittags)
Studienstiftung des deutschen Volkes e. V.: Bewerbungen können jederzeit eingereicht