Nach Abschluss des Studienprogramms und der Fertigstellung der Dissertation folgt das eigentliche Promotionsverfahren, in dem die Arbeit bewertet und verteidigt wird.
Die Eröffnung des Promotionsverfahrens ist bei der jeweiligen Fakultät zu beantragen. Die entsprechenden Promotionsordnungen regeln, welche Dokumente hierfür bei den zuständigen Dekanaten einzureichen sind. Vorlagen sind hier zu finden.
Spätestens vier Wochen vor der geplanten Eröffnung des Promotionsverfahrens ist bei der BGHS das Academic Transcript of the Doctoral Programme zu beantragen, das den erfolgreichen Abschluss des Promotionsstudiums (Lehrveranstaltungen u. a.) dokumentiert.
Die Promotionsordnungen der Fakultäten sowie die Rahmenpromotionsordnung der Universität Bielefeld regeln die Durchführung des Promotionsverfahrens und die Zusammensetzung der Gremien.
Bitte beachten Sie, dass für Gruppen- bzw. Teamarbeiten, für kumulative oder binationale Promotionen besondere Vorgaben gelten, die in der jeweiligen Promotionsordnung bzw. in zusätzlichen vertraglichen Vereinbarungen erläutert sind.
Bei Fragen wenden sich Promovierende der Geschichtswissenschaft an die Wissenschaftliche Geschäftsleitung der Schule für Historische Forschung. Promovierende der Soziologie kontaktieren bitte das Prüfungsamt der Fakultät für Soziologie und die dort zuständige Ansprechperson für den Bereich freie und strukturierte Promotion.