Deadline: Skizzen bis 15. August 2024 (2-stufiges Verfahren)
Übergeordnetes Ziel der Bekanntmachung „Gelingensbedingungen guter MINT-Bildung II“ ist es, die Forschungs- und Datengrundlage zur Einbindung von Eltern in den MINT-Bildungsprozess sowie zur Gestaltung von MINT-Angeboten in außerschulisch-schulischen Kooperationen zu erweitern und substanzielle Forschungserkenntnisse für eine evidenzbasierte MINT-Bildung zu generieren.
Durch die Forschungsergebnisse der geförderten Projekte sollen insbesondere
• die für die MINT-Bildung zuständigen Akteurinnen und Akteure in die Lage versetzt werden, evidenzbasiert wirksame und nachhaltige Maßnahmen zu entwickeln, umzusetzen und die Qualität ihrer Angebote zu verbessern;
• der Transfer der Forschungserkenntnisse in die Praxis ausgebaut werden;
• eine stärkere Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure in der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der Entfaltung ihrer MINT-Potenziale angeregt werden sowie
• Ungleichheiten in der MINT-Bildung effektiv entgegengewirkt und eine Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen ermöglicht werden, insbesondere im Hinblick auf die Chancengerechtigkeit für Mädchen und junge Frauen und für Kinder und Jugendliche in Familien mit sozialen oder finanziellen Risikolagen, mit Migrations- oder Fluchterfahrung, sprachlichen Hürden oder diversen Förderbedarfen.
Die Forschungserkenntnisse sollen konkret in die Arbeiten des Metavorhabens MesH_MINT, der MINT-Cluster, der MINT-Vernetzungsstelle, des MINT-Campus und weiterer MINT-Initiativen sowie in die Ausrichtung der MINT-Bildungspolitik einfließen.
Zum Erreichen dieser Ziele sollen Forschungsprojekte gefördert werden, die substanzielle Erkenntnisse in zwei Themenschwerpunkten generieren. Im Themenschwerpunkt I liegt der Fokus auf effektiven Maßnahmen bei der Einbindung von Eltern in Bildungs- beziehungsweise Förderaktivitäten, welche die MINT-Interessen und MINT-Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen fördern und stärken. Im Themenschwerpunkt II werden Forschungsprojekte zum Erkenntnisgewinn über Gelingensbedingungen und Wirksamkeit von außerschulischen MINT-Bildungsangeboten in Kooperation mit Schulen oder mit Trägern der Nachmittagsbetreuung an Schulen gefördert.
FFT-Ansprechperson: Dr. Iris Brune und Dr. Antonia Langhof
Motivierte und gesellschaftlich engagierte Studierende mit überdurchschnittlichem Studienabschluss haben die Möglichkeit, während der Promotion durch eines der dreizehn Begabtenförderungswerke finanziert zu werden. Promovierende erhalten ein monatliches Grundstipendium von bis zu 1.350 € plus 100 € Forschungskosten- pauschale sowie ggf. weitere Zuschläge. Die Regelförderdauer beträgt zwei Jahre und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Bewerbungsfristen:
Avicenna Studienwerk: 01.04. & 01.10. Website
Cusanuswerk e. V.: Anmeldeschluss zum Auswahlverfahren: 01.06., 01.08. und 01.11. Website
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk: 31.03., 31.03. & 30.09. Website
Evangelisches Studienwerk e. V. Villigst: 01.06. & 01.12. Website
Friedrich Ebert Stiftung: Bewerbung jederzeit möglich Website
Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit: 30.04. & 31.10. Website
Hans Böckler Stiftung: 31.05. & 02.11. Website
Hanns Seidel Stiftung: 15.01. & 15.07. Website
Heinrich Böll Stiftung: 01.03. & 01.09. Website
Konrad Adenauer Stiftung: 15.01. & 15.07. Website
Rosa Luxemburg Stiftung: 01.10. Website
Stiftung der Deutschen Wirtschaft: 15.01. & 15.07. Website
Studienstiftung des deutschen Volkes e. V.: Bewerbungen können jederzeit eingereicht Website
Kontakt: Universität Bielefeld, Dezernat Personal & Organisation, Team Karrierewege in die Wissenschaft