Bielefelder Lehrer*innenbildung
Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG:
Der Bemessungszeitraum für die BAföG-Bescheinigung ist abhängig vom Zeitpunkt, zu dem Ihr Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) eingeht. Bei einem Antragseingang vom 01.04. bis 31.07. im Sommersemester bzw. vom 01.10. bis 31.01. im Wintersemester muss der Leistungsstand des vorangegangenen 3. Fachsemesters bescheinigt werden. Bei einem Antragseingang vom 01.08. bis 30.09. bzw. vom 01.02. bis 31.03. muss der Leistungsstand des laufenden 4. Fachsemesters bescheinigt werden. Da erbrachte Leistungen dann häufig noch nicht verbucht sind, empfiehlt sich eine rechtzeitige Antragstellung, so dass Ihr Antrag bis zum 31.07. bzw. bis zum 31.01. beim Amt für Ausbildungsförderung (nicht bei den Fakultäten) eingeht. Bitte berücksichtigen Sie die Bearbeitungszeit Ihres Antragsformulars in den Fakultäten.
Die Bescheinigung, dass bis zum Ende des 3. Fachsemesters die üblichen Leistungen für die Studiengangsvarianten Sachunterricht erbracht wurden, kann ausgestellt werden, wenn folgende Leistungen vorliegen:
Schwerpunktfach:
Fach:
Die Bescheinigung, dass bis zum Ende des 4. Fachsemesters die üblichen Leistungen für die Studiengangsvarianten Sachunterricht erbracht wurden, kann ausgestellt werden, wenn in folgenden Modulen sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen vorliegen:
Schwerpunktfach:
69-SU1-BASIS, 69-SU-NAWI und 69-SU-GEWI (FsB 2016: 69-SU1_b, 69-SU2 UND 69-SU3)
Fach:
Sollten Sie die Module des Sachunterrichts in abweichender Reihenfolge studiert haben, ist eine individuelle Prüfung erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierzu an Kerstin Harmening.
Sollten Sie die zum Antragszeitpunkt erforderlichen üblichen Leistungen für die Studiengangsvarianten Sachunterricht nicht nachweisen können, in einem Ihrer weiteren Fächer / Lernbereiche jedoch mehr als die üblicherweise erforderlichen Leistungen erbracht haben, wenden Sie sich bitte an die für BAföG-Bescheinigungen zuständige Stelle Ihres Schwerpunktfachs. Hier wird in diesem Fall eine übergreifende Prüfung vorgenommen.
Für Ihren BAföG-Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen/Angaben:
Gehen Sie bitte vor Ihrem Besuch beim Prüfungsamt Sachunterricht folgenderweise vor:
Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus. Bitte tragen Sie als Fachrichtung / Fachbereich "Grundschule" oder "Grundschule mit ISP" und als 1. Fach "Sachunterricht" ein. Die Angaben zum 2. und 3. Fach bleiben leer.
Reichen Sie das Formblatt vorzugsweise per Mail unter pruefungsamt.bised@uni-bielefeld.de ein. Alternativ können Sie den Antrag persönlich im Prüfungsamt Sachunterricht (L5-104) abgeben, oder in das Postfach (UHG, TLU5-Lichthof, Stahlpostfach 1389) einwerfen. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre E-Mail-Adresse anzugeben.
Sobald Ihr Antrag vollständig bearbeitet wurde (dies kann einige Tage in Anspruch nehmen), erhalten Sie die Leistungsbescheinigung für Sachunterricht per Mail zurück. Im Anschluss können Sie das Formular beim BAföG-Amt einreichen. Ihr Antrag wird nicht automatisch dorthin übermittelt!
BAföG-Anträge müssen Sie für jede Ihrer vier Studiengangsvarianten gesondert bei der jeweils zuständigen Stelle in der entsprechenden Fakultät stellen.
Das Antragsformular ("Formblatt 5") können Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung herunterladen. Sie erhalten dieses auch beim BAföG-Amt in C2-200
Für Rückfragen steht Ihnen Birgit Reinke zur Verfügung.