Bielefelder Lehrer*innenbildung
Wenn Sie während des Bachelorstudiums ein Unterrichtsfach, eine Studiengangsvariante innerhalb einer Schulform oder die Schulform wechseln möchten, müssen Sie sich im Bewerbungs- und Statusportal auf das komplette Lehramtsstudium bewerben. Das bedeutet, dass Sie sich auf zwei Unterrichtsfächer und BiWi für die Schulformen HRSGe und GymGe sowie auf Sprachliche und Mathematische Grundbildung, BiWi und ein weiteres Fach für die Grundschule bewerben müssen. Näheres entnehmen Sie den Hinweisen im Bewerbungsportal.
Bereits studierte Inhalte in der gleichen Studiengangsvariante bleiben automatisch erhalten (wenn Sie z.B. von Anglistik und Chemie GymGe zu Physik und Chemie GymGe wechseln, müssen Sie keinen Antrag auf Anerkennung für Chemie und Bildungswissenschaften stellen).
Wechseln Sie die Studiengangsvariante (z.B. von Sprachlicher Grundbildung zu Germanistik), können Sie sich äquivalente Leistungen anerkennen lassen und sich unter Umständen auf das Studium im höheren Fachsemester bewerben.
Bei einem Wechsel des Schwerpunktfachs beim Lehramt an Grundschulen beachten Sie bitte die teils abweichende Vorgehensweise, die unter Wechsel Schwerpunktfach (G) beschrieben ist.
Bei einem Wechsel während des Masterstudiums beachten Sie die Informationen unter Wechsel im M. Ed. Darüber hinaus sollten Sie sich - sofern Sie BAföG beziehen - beim Studierendenwerk darüber informieren, ob Sie Besonderheiten beachten müssen.
Wenn Sie Ihren Lehramtsbachelor an der Universität Bielefeld abschließen und den Übergang zum Master als Anlass für einen Wechsel Ihrer Fächer, Studiengangsvariante oder Schulform nehmen, also z. B. um von G zu G/ISP oder Ihr Kern- und Nebenfach zu wechseln, sind anders als bei der exakten Fortführung Ihres Bachelorstudiums weitere Unterlagen für Ihre Bewerbung zum Master of Education erforderlich. Folgen Sie den Hinweisen unter Zugang für externe / weitere Bewerber*innen.
Nach Ihrer Bewerbung wird geprüft, ob trotz des Wechsels Ihr Hochschulabschluss noch als einschlägig zu bewerten ist und welche Leistungen Ihnen für die Fortführung des geänderten Masterstudiums eventuell noch fehlen. Wenn Ihnen maximal 30 LP fehlen, können Sie die fehlenden Leistungen als so genannte Angleichungsstudien während des Masterstudiums nachholen. Auch wenn Sie während des Masterstudiums noch etwas an Ihrer Einschreibung ändern wollen, müssen Sie sich neu für den Master bewerben und dabei den Hinweisen unter Zugang für externe / weitere Bewerber*innen folgen.
Wenn schon klar ist, dass Ihnen wesentlich mehr als 30 LP fehlen werden, z.B. weil Sie ein komplett neues Unterrichtsfach studieren möchten, müssen Sie eventuell zuerst zurück in den Bachelor, bevor Sie für die neue Kombination den Masterzugang erhalten. Lassen Sie sich im Zweifel vor der Bewerbung beraten. Darüber hinaus sollten Sie sich - sofern Sie BAföG beziehen - beim Studierendenwerk darüber informieren, ob Sie Besonderheiten beachten müssen.
Wenn Sie während des Masters Ihre Fächer, Studiengangsvariante oder Schulform wechseln möchten, also z. B. von G zu G/ISP oder Ihr Kern- und Nebenfach tauschen möchten, müssen Sie sich erneut für den Master of Education bewerben. Hierbei sind anders als bei Ihrem Übergang in dem Master of Education mit der exakten Fortführung Ihres Bachelorstudiums weitere Unterlagen für Ihre erneute geänderte Bewerbung zum Master of Education erforderlich. Folgen Sie den Hinweisen unter Zugang für externe / weitere Bewerber*innen. Sollten Sie das Praxissemester bereits absolviert haben, beachten Sie die Hinweise zur Anerkennung Praxissemester.
Nach Ihrer Bewerbung wird geprüft, ob trotz des Wechsels Ihr Hochschulabschluss noch als einschlägig zu bewerten ist und welche Leistungen Ihnen für die Fortführung des geänderten Masterstudiums eventuell noch fehlen. Wenn Ihnen maximal 30 LP fehlen, können Sie die fehlenden Leistungen als so genannte Angleichungsstudien während des Masterstudiums nachholen.
Wenn schon klar ist, dass Ihnen wesentlich mehr als 30 LP fehlen werden, z.B. weil Sie ein komplett neues Unterrichtsfach studieren möchten, müssen Sie eventuell zuerst zurück in den Bachelor, bevor Sie für die neue Kombination den Masterzugang erhalten. Lassen Sie sich im Zweifel vor der Bewerbung beraten. Darüber hinaus sollten Sie sich - sofern Sie BAföG beziehen - beim Studierendenwerk darüber informieren, ob Sie Besonderheiten beachten müssen.
Bei dem Wechsel des Schwerpunktfaches wird unterschieden, ob Sie lediglich das Schwerpunktfach innerhalb der gleichen Schulform (G oder G/ISP) wechseln, oder ebenfalls die Schulform (also von G zu G/ISP oder anders herum).
Wenn Sie das Schwerpunktfach zwischen Ihren Studiengangsvarianten Mathematische Grundbildung, Sprachliche Grundbildung und dem weiteren Unterrichtsfach ändern möchten, ist der Wechsel direkt bei oder nach der Einschreibung in den Bachelor oder auch in einem höheren Bachelor-Fachsemester möglich. Hierfür reichen Sie lediglich den Antrag auf Umschreibung mit der Erklarung-zur-Vorlage-beim-Studierendensekretariat (PDF) beim Studierendensekretariat ein. Beachten Sie hierzu die für die Antragsstellung relevanten Fristen sowie weitere Informationen. Darüber hinaus sollten Sie sich - sofern Sie BAföG beziehen - beim Studierendenwerk darüber informieren, ob Sie Besonderheiten beachten müssen. Wenn Sie schon im Master sind und einen Wechsel vornehmen möchten, beachten Sie bitte die Hinweise unter Wechsel im Master.
Möchten Sie von Grundschule zu Grundschule mit integrierter Sonderpädagogik oder andersherum wechseln, müssen Sie sich, sofern Sie noch keine anerkennungsfähigen Leistungen erbracht haben, für Bildungswissenschaften bzw. Bildungswissenschaften mit ISP neu bewerben. Sollten Sie bereits ausreichend Leistungen erbracht haben, um mindestens in das 2. Fachsemester eingestuft zu werden, stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung und Einstufung. Beachten Sie hierzu die Hinweise unter Wechsel Fach / Studiengangsvariante / Schulform.
Nach erfolgreicher Bewerbung und / oder Einstufung stellen Sie den Antrag auf Umschreibung mit der Erklärung zur Vorlage beim Studierendensekretariat (PDF) beim Studierendensekretariat und studieren dann Ihr bisheriges Schwerpunktfach als Fach (Wechsel von G zu G/ISP) bzw. eines Ihrer bisherigen Fächer als Schwerpunktfach (Wechsel von G/ISP zu G) weiter. Es ist also keine erneute Bewerbung für Ihr bisheriges Schwerpunktfach/Fach notwendig, welches Sie ebenfalls wechseln. Beachten Sie die für die Antragsstellung relevanten Fristen sowie weitere Informationen. Darüber hinaus sollten Sie sich - sofern Sie BAföG beziehen - beim Studierendenwerk darüber informieren, ob Sie Besonderheiten beachten müssen. Wenn Sie schon im Master sind und einen Wechsel vornehmen möchten, beachten Sie bitte die Hinweise unter Wechsel im Master.