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  • Studienorganisation

    Wie funktioniert die Einschreibung?

    Studierende sitzen vor Dokumenten an einem Tisch
    Universität Bielefeld
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Einschreibung

Eine Einschreibung (Immatrikulation) erfolgt in der Regel für einen Studiengang, der aus einem oder mehreren Fächern besteht. Mögliche Fächerkombinationen müssen grundsätzlich den jeweiligen Prüfungsordnungen bzw. den entsprechenden Studienordnungen entnommen werden.

Anleitungen zur Einschreibung
Infos zu den Unterlagen

International?

Wenn Sie keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, besuchen Sie bitte unsere ➥ Website zur Immatrikulation für internationale Studierende


Jetzt einschreiben

Einschreibungsverfahren

So funktioniert die Einschreibung an der Uni Bielefeld

Vor der Einschreibung ist immer eine erfolgreiche Bewerbung notwendig. Bei vollständig zulassungsfreien Bewerbungsanträgen kann jedoch im Anschluss direkt online der Antrag auf Immatrikulation gestellt werden.

An der Universität Bielefeld erfolgt die Einschreibung vollständig digital mittels der „Online-Immatrikulation“.

Die Online-Immatrikulation und der Upload der entsprechenden Dokumente muss innerhalb der Einschreibfrist vollständig abgeschlossen sein.

Eine Einschreibung ist grundsätzlich nur als "ordentliche*r" Studierende*r (Haupthörer*in) möglich; sofern Sie sich als Gasthörer*in oder Zweithörer*in an der Universität bewerben wollen, sind Besonderheiten zu beachten. 

Weiterhin gibt es Besonderheiten bei Studienbewerber*innen mit ausländischen oder fremdsprachigen Bildungsnachweisen


Fristen für die Einschreibung

in zulassungsfreie Studiengänge

Bitte beachten Sie, dass auch für zulassungsfreie Masterstudiengänge immer eine fristgerechte Bewerbung erforderlich ist.

Zum Sommersemester 2024 16.01. – 15.05.2024
Zum Wintersemester 2023/24 16.07. – 15.11.2023

in zulassungsbeschränkte Studiengänge

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge wird Ihnen die jeweilige Einschreibungsfrist im Zulassungsbescheid (Posteingang Ihres Bewerbungsaccounts) bekanntgegeben. Falls Sie diese Frist versäumen, wird der Bescheid gegenstandslos.


Anleitungen

Wie funktioniert die Einschreibung?

Unter den folgenden Links finden Sie Anleitungen zur Einschreibung und Informationen zum Nachrückverfahren aus den entsprechenden Bescheiden:

Zulassungsfreie 1-Fach-Bachelor/ Kombi-Bachelor

Zulassungsbeschränkte Kombi-Bachelor/ Kombi-Bachelor mit Lehramtsoption

Zulassungsbeschränkte 1-Fach-Bachelor und 1. juristische Prüfung

Master/ Master mit Lehramtsoption

Ablehnung/ Nachrückverfahren

➥ Informationen zur Umschreibung bzw. zum Übergang in den Master


Einschreibungsunterlagen

Welche Dokumente müssen Sie einreichen?

Welche Dokumente Sie in der Online-Immatrikulation hochladen müssen, wird Ihnen in der Bearbeitung dargestellt. Detaillierte Informationen zu diesen Dokumenten erhalten Sie zusätzlich auch auf der Infoseite zum Einschreibungsverfahren.


Voraussetzungen

Einschreibungsvoraussetzungen sind Bedingungen, die Bewerber*innen erfüllen müssen, wenn sie sich für einen Studiengang an der Universität Bielefeld einschreiben möchten. Hierbei wird zwischen Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen unterschieden.

Neben der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur) sind in bestimmten Studiengängen Voraussetzungen inhaltlicher Art zu erfüllen, um diese studieren zu können. Über Zugangsvoraussetzungen findet auch eine qualitative Auswahl statt. Diese sind z.B. Eignungstests, die man bestanden haben muss, um den Studiengang studieren zu können. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Eignungsprüfungen/ besondere Zugangsvoraussetzungen.

Zulassungsvoraussetzungen sind solche Voraussetzungen, die zu erfüllen sind, um in Studiengängen, in denen nur eine beschränkte Zahl von Studienplätzen zur Verfügung steht (z.B. Orts-NC-Studiengänge) für einen Studienplatz ausgewählt zu werden. Typische Zulassungs- oder Auswahlkriterien sind die Abiturdurchschnittsnote, die Wartezeit oder Ergebnisse entsprechender Tests oder Auswahlgespräche.

Welche speziellen Voraussetzungen für Sie relevant sein könnten bzw. welche Unterlagen Sie im Detail bei der Einschreibung vorzulegen haben, können Sie in den folgenden Klappmenüs nachsehen.

Studienbewerber*innen mit ausländischem Bildungsnachweis beachten bitte die besonderen Hinweise und richten Ihre Bewerbungsunterlagen entweder an Uni-Assist (Bachelor) oder direkt an die Universität Bielefeld (Master/ Promotion).

Weiterhin gibt es Besonderheiten bei Studienbewerber*innen mit ausländischen oder fremdsprachigen Bildungsnachweisen

Bei bestimmten Studiengängen muss bei der Einschreibung zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen ein fächerspezifischer Nachweis eingereicht werden. Z. B. über Sprachkenntnisse, musikalisch oder künstlerische Eignungsfeststellungen, ärztliche Atteste oder Gutachten. Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Studieninformationen zu den besonderen Zugangsvoraussetzungen.

 


FAQs zur Einschreibung

Bachelor:

Eine Bewerbung ist immer erforderlich. Bei vollständig zulassungsfreien Bewerbungsanträgen kann jedoch im Anschluss automatisch die Online-Einschreibung vorgenommen werden.

Master:

Im Master ist immer eine Bewerbung erforderlich.

Verpassen Sie die Einschreibfrist, die auf dem Zulassungsbescheid angegeben ist, verliert Ihr Zulassungsbescheid seine Gültigkeit und Sie können sich deshalb nicht mehr in dem betreffenden Fach einschreiben.

Wenn Sie Ihren Einschreibungsantrag abgegeben haben, jedoch noch keine Semestergebühren bezahlt haben und Ihr Studium nicht aufnehmen möchten, senden Sie bitte unter Angabe Ihrer persönlichen Daten eine kurze Nachricht an das Studierendensekretariat und geben Sie an, dass Sie Ihre Einschreibung zurückziehen. Eine telefonische Rücknahme des Einschreibungsantrags ist nicht möglich.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Exmatrikulation

Sie können sich zunächst zurück melden, dann aber bis spätestens 15.05. per Tagesdatum im Sommersemester bzw. bis spätestens 15.11. im Wintersemester exmatrikulieren und bekommen den Sozialbeitrag anteilig nur zurück erstattet; wenn

  • die Uni-​Card, nachweislich nicht für das entsprechende Semester validiert wurde
  • eine Bestätigung Ihrer Fakultät vorliegt, dass Sie im jeweiligen Semester keine Prüfungsleistungen mehr erbracht haben oder die Zulassung einer anderen Hochschule vorliegt (Zulassungsbescheid).

Das Geld für das NRW-​Ticket wird ab 01.04. bzw. 01.10. anteilig vom AStA erstattet; bitte wenden Sie sich daher diesbezüglich an den AStA.

Diese Informationen finden Sie auch auf dem Antrag auf Exmatrikulation, den Sie im Formularbereich des Studierendensekretariates herunterladen können.

 

Wenn Sie Ihren Einschreibungsantrag abgegeben haben, jedoch noch keine Semestergebühren bezahlt haben und Ihr Studium nicht aufnehmen möchten, senden Sie bitte unter Angabe Ihrer persönlichen Daten eine kurze Nachricht an das Studierendensekretariat und geben Sie an, dass Sie Ihre Einschreibung zurückziehen. Eine telefonische Rücknahme des Einschreibungsantrags ist nicht möglich.

 

  • Für Bachelor bzw. Ersteinschreibungen gilt:

    Nein. Alle Einschreibungsunterlagen sind fristgerecht und vollständig hochzuladen. Immatrikulationen mit unvollständigen Dokumenten-Uploads werden nicht bearbeitet.
     
  • Für Mastereinschreibungen gilt:

    Bitte beachten Sie die Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen in Ihrem Zulassungsbescheid.

Falls das Bachelorzeugnis bei der Ein-/Umschreibung in den Master noch nicht vorliegt, ist ein Nachweis über das Bestehen des Bachelor vom Prüfungsamt (4,0 Bescheinigung, vorläufiger Nachweis über das Bestehen, etc.) ausreichend. Das Bachelorzeugnis (beglaubigte Kopie) muss in diesem Fall im laufenden Semester nachgereicht werden.


Nach der Einschreibung

Wer sich über das Bewerbungs- und Statusportal online immatrikuliert hat, bekommt – nach Bearbeitung des Antrages im Studierendensekretariat – im Portal eine neue erste Seite im sog. Kontrollblatt zur Online-Immatrikulation als PDF-Dokument bereitgestellt, auf dem der zu zahlende Semesterbeitrag, die Bankverbindung für die Zahlung der Semestergebühren, sowie die (zukünftige) Matrikelnummer und Informationen zum künftigen Login als Studierende*r vermerkt sind. Sobald der Semesterbeitrag verbucht wurde, erlischt der Bewerbungszugang und die Anmeldung erfolgt mit der neuen Matrikelnummer und dem selbst gesetzten Passwort im Bewerbungs- und Statusportal über die Kachel „Studierenden Login".

Studierende, deren Einschreibung auf anderem Wege erfolgt ist, erhalten die entsprechenden Informationen auf dem Postweg.

Für den Fall, dass Sie sich Ihre Matrikelnummer nicht gesichert haben, erhalten Sie als neu eingeschriebene*r Studierende*r diese Informationen noch einmal per Mail an die im Portal registrierte Mailadresse, mit dem Betreff Erste Schritte im Campusmanagement.


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