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Bielefeld School of Education - BiSEd

Bielefelder Lehrer*innenbildung

X und Hauptgebäude in der Sonne
© Universität Bielefeld

Weiterqualifikation

Hinweise zum Studium eines Erweiterungsfaches (Lehramt) an der Universität Bielefeld

Wenn Sie ein Lehramtsstudium abgeschlossen haben oder an der Universität Bielefeld bereits mindestens im dritten Semester in einem Lehramtsstudiengang eingeschrieben sind, können Sie an der Universität Bielefeld das Studium eines weiteren Unterrichtsfaches (Erweiterungsfaches) für das Lehramt aufnehmen (Liste s.u.).

Das Studium gliedert sich in eine Bachelor- und Masterphase, für die eine entsprechende Einschreibung erforderlich ist, und welche jeweils mit einem separaten Zeugnis abgeschlossen wird.


Voraussetzungen


Wir unterscheiden folgende Fälle:

A. Sie studieren an der Universität Bielefeld in einem für das Lehramt vorgesehenen Bachelorstudiengang, wollen im gleichen Lehramt ein weiteres Fach studieren und haben mindestens die ersten beiden Semester Ihres Lehramtsstudiums mit den erwartbaren Leistungen abgeschlossen;

B. Sie studieren an der Universität Bielefeld in einem Studiengang zum Master of Education und wollen im gleichen Lehramt ein weiteres Fach studieren;

C. Sie haben einen Masterabschluss, der Ihnen den Zugang zum Vorbereitungsdienst in NRW eröffnet und wollen im gleichen Lehramt ein weiteres Fach studieren;

D. Sie haben eine Lehramtsbefähigung in NRW und wollen im gleichen Lehramt ein weiteres Fach studieren.

In einzelnen Fächern können fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen (Latein, Kunst, Musik) vorliegen. Beachten Sie dabei die Hinweise der Fächer.


Beratungsgespräch


Für jeden der vorgenannten Fälle A) bis D) ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch an der Bielefeld School of Education (BiSEd) verpflichtend. In diesem Beratungsgespräch wird Ihr Studienprogramm (ggf. unter Berücksichtigung von Vorleistungen) festgelegt und eine Bescheinigung ausgestellt, die Sie zur Einschreibung berechtigt. Um den Ablauf zu vereinfachen, gilt für das Beratungsgespräch:

  • Machen Sie uns per Mail an lehrerausbildung@uni-bielefeld.de drei Terminvorschläge und teilen uns in der Mail mit, in welchem Fach und in welchem Lehramt Sie ein weiteres Fach studieren wollen.
  • Bringen Sie zum Termin bitte mit:
    • Als Bachelorstudierende*r an der Universität Bielefeld (Fall A): eine Immatrikulationsbescheinigung und ein aktuelles (automatisch erstelltes) Transcript
    • Als Masterstudierende*r an der Universität Bielefeld (Fall B): eine Immatrikulationsbescheinigung
    • Als externe Bewerber*in (Fälle C und D): Zeugnisunterlagen
  • Sofern Sie für Ihr zukünftiges Fach bereits anderweitig Leistungen erworben haben, die Sie anerkennen lassen wollen, teilen Sie uns bitte auch das vorab per Mail unter Angabe und Nachweis (durch Transcript) der Leistungen mit.

Unterrichtsfächer / Lernbereiche und Curriculum


Zur Wahl stehen jene Unterrichtsfächer und Lernbereiche, die keiner Zulassungsbeschränkung (NC) unterliegen. Eine Übersicht aller Unterrichtsfächer inklusive Information über die Zulassungsbeschränkung finden Sie in der Studieninformation zum Lehramt.

Das Studium orientiert sich beim Lehramt an Grundschulen (ggfs. mit ISP) an den Studiengangsvarianten des Fachstudiums, beim Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar und Gesamtschulen an den Studiengangsvarianten Fach (wenn ohne BA-Arbeit), beim Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an den Studiengangsvarianten Nebenfach, und umfasst im Bachelor und Master:

  • G und G/ISP: 40+15 LP
  • HRSGe und HRSGe/ISP: 60+20 LP
  • GymGe: 60+40 LP.

Ein Praxissemester, inklusive der Veranstaltungen zur Vorbereitung und Reflexion (VPS und RPS), muss im Erweiterungsfach nicht absolviert werden. Zudem fällt der BiWi-Import im Rahmen des Studiums weg. Ebenso dürfen / müssen weder die Bachelor- noch die Masterarbeit im Erweiterungsfach geschrieben werden.

Im Zuge des Beratungsgesprächs durch die Mitarbeiter*innen der BiSEd (s.o.) vor einer Einschreibung erhalten Sie eine genaue Auflistung Ihres Studienprogramms.

Eine erste Orientierung über Ihr Studienprogramm bietet Ihnen die Seite Umfänge und Inhalte des Erweiterungsstudiums.


Organisatorisches


Ein- bzw. Umschreibung

Wenn Sie ein Erweiterungsfach studieren möchten, reichen Studierende der Universität Bielefeld den Antrag auf Umschreibung beim Studierendensekretariat ein. Hierbei tragen Sie Ihre aktuelle Einschreibung als zukünftigen 1. Studiengang, das Studium des Erweiterungsfachs als zukünftigen 2. Studiengang ein. Unter Abschluss wählen Sie je nach Schulform für den BA E4, E5 oder E6 bzw. für den M. Ed. K4, K5 oder K6 aus. Alle übrigen Personen nutzen die Einschreibhilfe des Studierendensekretariats. Beachten Sie hierzu die relevanten Fristen sowie weitere Informationen zur Umschreibung bzw. Einschreibung. Dem Antrag auf Umschreibung bzw. Einschreibung ist die Bescheinigung aus dem Beratungsgespräch (s.o.) beizufügen. Darüber hinaus sollten Sie sich - sofern Sie BAföG beziehen - beim Studierendenwerk darüber informieren, ob Sie Besonderheiten beachten müssen.

Abschluss des Erweiterungsfachs

Sie können das Erweiterungsfach nicht vor dem entsprechenden grundständigen Studium abschließen. Für den Abschluss des Bachelorstudiums des Erweiterungsfachs ist folglich der Abschluss des entsprechenden Lehramts-Bachelors, für den Abschluss des Masterstudiums des Erweiterungsfachs der Abschluss des entsprechenden Master of Education Voraussetzung. Nach Abschluss des Studiums des Erweiterungsfachs senden Sie den Bachelor-Zeugnisantrag bzw. Master-Zeugnisantrag über Ihre persönliche @uni-bielefeld.de-Mailadresse an lehrerausbildung@uni-bielefeld.de. Bei allen Fragen rund um das Erweiterungsfach sind nicht die Prüfungsämter der jeweiligen Fakultät, sondern die BiSEd zuständig.

Für die Einschreibung in das Masterstudium des Erweiterungsfachs ist der Abschluss des Bachelorstudiums des Erweiterungsfachs sowie ein erneutes Beratungsgespräch (s.o.) in der BiSEd erforderlich.


Rechtsgrundlage


Ordnung für das Studium einer Erweiterung der Lehrbefähigung (Erweiterungsfach) (PDF)

Durch die Einführung des LABG 2016 gibt es keine explizite Regelung zum Erwerb eines weiteren Lehramts mehr. Es ist jedoch möglich, durch einen zweiten Masterabschluss für eine weitere Schulform die Qualifikation für ein weiteres Lehramt zu erwerben.

Für den Erwerb eines weiteren Lehramts müssen Sie ein reguläres Studium absolvieren. Hierauf ist Ihr bisheriges Studium selbstverständlich anerkennbar. Äquivalente Leistungen, die Sie bereits erbracht hast, müssen Sie also nicht noch einmal erbringen. Dafür müssen Sie aber eine weitere 25tägige Praxisphase an der Schulform des weiteren Lehramts absolvieren.

Mit dem Erwerb eines weiteren Lehramts beginnen Sie am Besten am Ende Ihres bisherigen Lehramtsstudiums, also frühestens nach dem Praxissemester. In vielen Fällen (z.B. bei der zusätzlichen Qualifikation für HRSGe nach einem Studium GymGe) werden Sie voraussichtlich einen direkten Zugang zum M. Ed. für das weitere Lehramt erhalten. Es gelten die Informationen, die Sie auf den Webseiten zum M. Ed. unter Zugang für externe / weitere Bewerber*innen finden. Zusätzlich müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung des Praxissemesters stellen. Wenn Sie allerdings viel verändern möchten, z.B. bei einem Wechsel von GymGe zu G oder einem gleichzeitigen Wechsel der Unterrichtsfächer, werden Sie sich unter Umständen erst noch einmal für den Lehramtsbachelor bewerben müssen, oder zumindest einige Leistungen aus dem passenden Lehramtsbachelor nachholen müssen, bevor Sie Zugang zum M. Ed. erhalten.

Sie sehen: Einen "klassischen" Weg gibt es nicht. Lassen Sie sich daher in jedem Fall frühzeitig beraten, wenn Sie ein weiteres Lehramt erwerben möchten. Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls unter Zugang für externe / weitere Bewerber*innen.

ACHTUNG: Die Universität vergibt lediglich den Abschluss des M. Ed. isoliert betrachtet für die jeweilige Schulform. Da es keine offizielle Vereinbarung über Erweiterungsprüfungen gibt, erkundigen Sie sich bitte selbstständig beim zuständigen Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, ob dieses nach dem Vorbereitungsdienst für die eine Schulform auch Ihre Qualifikation für die andere Schulform anerkennt.

Wenn Sie bereits einen ersten Hochschulabschluss haben, und in das Lehramtsstudium einsteigen möchten, gilt das Lehramtsstudium als Ihr Zweitstudium. Wenn Sie durch Ihr erstes Studium bereits ausreichend Leistungen mitbringen, so dass Sie sich direkt für den M. Ed. bewerben können, müssen Sie nichts weiter beachten, auch wenn Sie schon einen ersten Master abgeschlossen haben sollten. Sie können sich dann einfach für den Master of Education bewerben. Bitte berücksichtigen Sie hierfür die Hinweise für externe / weitere Bewerber*innen.

Reichen die Leistungen allerdings nicht aus, und Sie müssen sich zunächst für den Bachelor bewerben, beachten Sie bitte die Informationen zum Zweitstudium.

Für genauere Auskünfte zu den Formalia eines Zweitstudiums wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

Wenn Sie keinen direkten Masterzugang erhalten und sich Leistungen aus Ihrem ersten Studium anerkennen lassen möchten, lesen Sie unter Anerkennung und Einstufung weiter.

Mit dem Masterstudium "Erziehungswissenschaft Integrierte Sonderpädagogik mit dem Berufsziel Lehramt für sonderpädagogische Förderung" erlangen Lehrkräfte, die bereits eine Lehrbefähigung für Grundschulen oder Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen haben, die zusätzliche Lehrbefähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung. Das Studium ist grundsätzlich als Vollzeitstudium konzipiert. Sie können es jedoch auch berufsbegleitend studieren, sofern Sie dies mit Ihrem Beruf vereinbaren können. Der Master hat einen Umfang von 120 LP (dies entspricht einem Vollzeitstudium von vier Semestern).

Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß der aktuellen Gesetzeslage bei vorhandener Qualifikation für Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen als Unterrichtsfächer Germanistik oder Mathematik sowie eines der Unterrichtsfächer Anglistik, Biologie, Chemie, Evangelische Theologie, Germanistik, Kunst, Mathematik, Musik, Physik oder Sportwissenschaft mitbringen müssen.

Zugangsvoraussetzung für den Master ist, dass Sie bereits einen Lehramtsabschluss Grundschule oder Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule (oder vergleichbar) haben. Sie müssen sich innerhalb der Bewerbungsfristen über das Online-Bewerbungsportal der Universität Bielefeld bewerben.

Einen zweiten Vorbereitungsdienst müssen Sie nicht absolvieren.

Wenn Sie sich für eine Promotion im Kontext Lehrer*innenbildung interessieren bzw. in einer Fachdidaktik oder in den Bildungswissenschaften promovieren möchten, können Sie sich an den Arbeitsbereich Nachwuchsförderung der BiSEd wenden: https://www.uni-bielefeld.de/einrichtungen/bised/forschung-entwicklung/nachwuchsforderung-bised/

Sind Sie noch unsicher, ob für Sie als (baldige) Lehramtsabsolvent*in eine Promotion überhaupt infrage kommt, dann bieten Ihnen die Angebote des BiSEd-GraduiertenNetzwerks eine orientierende Beratung und hilfreiche Informationen zur Promotion im Kontext von schul- und unterrichtsbezogener fachdidaktischer und bildungswissenschaftlicher Forschung sowie Lehrer*innenbildungsforschung.

Die Beratung erfolgt nach Vereinbarung mit Carolin Dempki in einem geschützten Rahmen (online via Zoom, telefonisch oder in Präsenz) und ist selbstverständlich vertraulich. Je nach Beratungsanliegen und auf Wunsch erfolgt eine Weitervermittlung. Termine für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte per Mail mit Carolin Dempki: carolin.dempki@uni-bielefeld.de

Allgemeine Informationen zur Promotion an der Universität Bielefeld finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.uni-bielefeld.de/themen/nachwuchs/
Die Kolleg*innen vom Phd-Careeradvice stehen Ihnen bei allgemeinen Fragen zur Promotion zur Verfügung: phd-careeradvice@uni-bielefeld.de.

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