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Bielefeld School of Education - BiSEd

Bielefelder Lehrer*innenbildung

Campus der Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld

Abordnung in den Hochschuldienst!?

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Ansprechperson

Abordnungsrechtliche Fragen richten Sie bitte an Dr. Norbert Jacke, den geschäftsführenden Leiter der BiSEd.

Sie sind Lehrer*in und überlegen sich für einen begrenzten Zeitraum an eine Universität abordnen zu lassen, um Aufgaben im Hochschuldienst zu übernehmen?
Auf den folgenden Seiten finden Sie alles was Sie dazu wissen sollten sowie Informationen rund um eine Abordnung an die Universität Bielefeld.
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren!
Wir informieren und beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Nachlesen können Sie sämtliche Informationen außerdem in KlarSicht – Lehrer*innen auf Hochschulkurs. Eine Handreichung für abordnungsinteressierte und abgeordnete Lehrkräfte an der Universität Bielefeld.

Wir haben abgeordnete Lehrkräfte, die 2022 ihren Hochschuldienst an der Universität Bielefeld begonnen haben, gefragt, aus welchen Gründen sie sich für eine Abordnung entschieden haben. Dies sind einige ihrer (anonymisierten) Antworten:

Mich hat die Kombination angesprochen: Arbeit mit Studierenden und die Möglichkeit mein persönliches Projekt wissenschaftlich zu evaluieren.

…um die Brücke zwischen den beiden Systemen Uni/ Schule zu schaffen. Verbindung von Theorie und Praxis

Interesse an dem Fach- der Fachdidaktik über den schulischen Kontext hinaus. Persönliche Qualifizierung. Über den Tellerrand des Schulalltages hinausblicken, um die eigene Perspektive zu erweitern.
Interesse an der Lehrer*innenbildung.

Neue Herausforderung, Weitergabe meiner Erfahrungen, intensive Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Inhalten

Weiterentwicklung; mehr Zeit für die wissenschaftliche Arbeit

Praxisnähe für die Studierenden; Praxisbezug im Studium

Wunsch nach beruflicher Veränderung

Im Hochschuldienst nehmen Sie primär Aufgaben in der Lehre und in der Forschung wahr:

„Zur Unterstützung der Professorinnen und Professoren bei fachdidaktischen bzw. bildungswissenschaftlichen Veranstaltungen, zur selbständigen Durchführung fachdidaktischer Veranstaltungen und zur Mitwirkung an fachdidaktischen bzw. bildungswissenschaftlichen Forschungsaufgaben und -projekten, die die Reform der Lehrerbildung im Sinne eines stärkeren Praxis- und Berufsbezugs unterstützen, können Lehrerinnen und Lehrer an Hochschulen abgeordnet werden.“ (MSB 2022, Abs. 3)

Da Sie als abgeordnete Lehrkraft laut § 42 Hochschulgesetz (HG) als Lehrkraft für besondere Aufgaben gelten, sind mit einer „vollen“ Abordnung Lehraufgaben im Umfang von 13 Semesterwochenstunden verbunden.

Ihre Abordnungsstelle dient außerdem Ihrer wissenschaftlichen Qualifizierung in Form einer Promotion oder Habilitation. Formal vorausgesetzt wird deshalb „die Bereitschaft und Fähigkeit zu wissenschaftlicher Arbeit im Bereich der Fachdidaktik bzw. der Lehr- und Lernforschung“ (MSB 2022, Abs. 4).

Rechtlich geregelt ist die Abordnung im Runderlass (RdErl.). des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung vom 17.10.2000 mit Änderungen vom 28.03.2022.

Voraussetzung für eine Abordnung an die Universität Bielefeld ist ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im Schuldienst des Landes NRW. Darüber hinaus sind fundierte Erfahrungen als Lehrkraft an der Schule sowie die Fähigkeit und Bereitschaft zu Forschungsvorhaben in der Fachdidaktik sowie Erfahrungen in der Lehr- und Lernforschung erforderlich.

Zentral für die Anforderungen, die das Schulministerium stellt, ist der erste Absatz des Abordnungserlasses vom 17.10.2000 mit Änderungen vom 28.03.2022:

„Zur Förderung der Fachdidaktik und der Bildungswissenschaften werden qualifizierte Lehrkräfte an die Hochschulen abgeordnet. Sie sollen über fundierte Praxiserfahrungen verfügen und die Fähigkeit und Bereitschaft zu Forschungsvorhaben in der Fachdidaktik sowie Erfahrungen in der Lehr- und Lernforschung haben. Vorrangig sollen fachdidaktische Qualifizierungsvorhaben, ausnahmsweise auch entsprechende Vorhaben in den Bildungswissenschaften, genutzt werden, um das Defizit an männlichen und weiblichen Nachwuchswissenschaftlern in diesem Bereich zu beheben.“

Eine Abordnung ist jeweils zum 01.02. und zum 01.08. eines Jahres möglich.

Die Dauer einer Abordnung beträgt in der Regel vier Jahre. Bitte beachten Sie unbedingt die Änderungen des Abordnungserlasses (RdErl. v. 17.10.2000 mit Änderungen v. 28.03.2022) - Details entnehmen Sie bitte dem Dokument Abordnungspraxis NRW ab 2022/2023.

Sofern vor der Abordnung noch keine Informationen zur geplanten Qualifizierung und noch kein Arbeits- und Zeitplan (mindestens in Halbjahresschritten) vorgelegen hat, ist die Lehrkraft „zunächst befristet für ein Jahr mit dem Ziel der Verlängerung auf insgesamt vier Jahre“ (MSB 2022, Abs. 12) abgeordnet. In dem Fall wird von Seiten der Hochschule ein „begründeter Antrag“ gestellt, „der eine Nachreichung innerhalb von sechs Monaten ab Abordnungsbeginn vorsieht“ (MSB 2022, Abs. 12).
Voraussetzung für eine vierjährige Abordnungszeit ist somit eine Projektskizze bzw. ein Exposé des Qualifizierungsvorhabens mit Arbeits- und Zeitplan für vier Jahre in Halbjahresschritten ab dem jeweiligen Abordnungsbeginn, das dem Schulministerium spätestens sechs Monate nach Abordnungsbeginn vorliegt. Der/ Die betreuende Professor*in muss zudem die Planung unterstützen und in einem kurzen professoralen Begleitschreiben bestätigen – ein paar Zeilen (elektronisch aber formell mit Briefkopf, gerichtet an das MSB), in dem das Konzept der Arbeit unterstützt und die Machbarkeit bestätigt werden.
Die Unterlagen (Exposé und Arbeits-/Zeitplan sowie das professorale Begleitschreiben) müssen dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen spätestens sechs Monate nach dem Abordnungsbeginn – sprich spätestens am 31.07. bzw. am 31.01. – vorliegen.

Nach den vier Abordnungsjahren ist eine anschließende Verlängerung um zwei weitere Jahre auf dann insgesamt sechs Abordnungsjahre möglich. Hierfür muss die Professorin/ der Professor, welche*r Ihre Qualifikationsarbeit betreut, mindestens sechs Monate vor Ablauf der Abordnungsdauer ein fachliches Gutachten verfassen, das bestätigt, dass in den kommenden zwei Jahren Ihre Qualifikationsarbeit voraussichtlich abgeschlossen werden kann.

Dienstherr während der gesamten Abordnungszeit ist weiterhin das Land NRW.

Nach Ende der Abordnungszeit endet Ihre Abordnung automatisch und Sie kehren zu Beginn des nächsten Schul(halb)jahres, d.h. zum 01.02. oder zum 01.08., in den Schuldienst zurück.

Eine Abordnung an die Universität Bielefeld ist als Voll- oder als Teilabordnung jeweils zum 01.02. und zum 01.08. eines Jahres möglich. Während Sie bei einer Vollabordnung mit dem Umfang einer ganzen Stelle an der Universität tätig sind, sind Sie bei einer Teilabordnung mit dem Umfang einer halben Stelle an die Universität abgeordnet. Mit Ihrem verbleibenden Stellenanteil arbeiten Sie weiterhin an Ihrer Schule als Lehrkraft und/ oder im ZfsL. Ob eine Stelle als Voll- oder Teilabordnung vorgesehen ist, können Sie der jeweiligen Stellenausschreibung entnehmen.

Ausschreibungen zu Abordnungen an Hochschulen finden Sie i.d.R. im Ausschreibungsportal STELLA NRW unter Sonstige Stellen.

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