Radioaktive Arbeiten sind erst nach Meldung der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters an die Bezirksregierung möglich. Zuvor erfolgt eine Eingangsuntersuchung durch den Betriebsarzt. Daher bitten wir um Verständnis, dass die Aufnahme der Arbeiten nicht sofort möglich ist, sondern etwas Vorlauf benötigt. Das zentrale Isotopenlabor ist auch für MitarbeiterInnen zuständig, die in externen Anlagen radioaktive Arbeiten durchführen.