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Isotopenlabor

© Universität Bielefeld
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Die Arbeiten mit radioaktiven Isotopen unterliegen einer gesetzlich vorgeschriebenen Überwachung. Daher wird in der Strahlenschutzkartei die Dosis für jede Person, die im Isotopenlabor arbeitet, bilanziert.

Die zugehörige Datenschutzerklärung kann bei Maria Bellanco oder Thorsten Seidel angefordert werden.

Arbeiten nach StrSchV

Radioaktive Arbeiten sind erst nach Meldung der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters an die Bezirksregierung möglich. Zuvor erfolgt eine Eingangsuntersuchung durch den Betriebsarzt. Daher bitten wir um Verständnis, dass die Aufnahme der Arbeiten nicht sofort möglich ist, sondern etwas Vorlauf benötigt. Das zentrale Isotopenlabor ist auch für MitarbeiterInnen zuständig, die in externen Anlagen radioaktive Arbeiten durchführen.

Folgende Messgeräte können bzw. müssen in diesem Bereich verwendet werden:

  • Geiger-Müller-Zähler
  • Szintillationszähler
  • Körpermonitor
  • direkt ablesbare digitale Dosimeter
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