Eine Aufnahme des Studiums ist in Zukunft leider nicht mehr möglich! Wir bitten davon abzusehen, Bewerbungen einzureichen.
Die Psychotherapieausbildung für Kinder und Jugendliche soll zur selbständigen und eigenverantwortlichen Mitarbeit in der Krankenversorgung befähigen, unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Berufsordnung der Psychotherapeutenkammern und der kassenärztlichen Versorgung.
In der Ausbildung wird vor allem die Verhaltenstherapie vermittelt. Die Ausbildung soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, um auf dem derzeitigen wissenschaftlichen Stand unter Berücksichtigung ethischer und berufsrechtlicher Regelungen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation bei kindlichen und Jugendlichen Patienten anzuwenden, die an mind. einer krankheitswertigen Störung leiden und bei denen Psychotherapie indiziert ist. Dies schließt auch die begleitende Mitbehandlung bei körperlichen Erkrankungen ein (beispielsweise bei Epilepsie oder chronisch entzündlichen Darmerkrankungen).
Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung, die vor der staatlichen Prüfungskommission abgelegt wird. Nach dem erfolgreichen Bestehen kann die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in beantragt werden.