BEM steht für Betriebliches Eingliederungsmanagement. Es muss Beschäftigten durch den Arbeitgeber angeboten werden, die innerhalb von 12 Monaten mindestens 42 Tage arbeitsunfähig waren. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein Angebot des Arbeitgebers, welches zum Ziel hat, den Arbeitsplatz der/des Beschäftigten zu erhalten und auf die persönlichen Bedürfnisse anzupassen.
Der grobe Ablauf sieht wie folgt aus:
Wenn festgestellt wurde, dass ein/e Beschäftigte/r mindestens 6 Wochen (42 Kalendertage) im Laufe eines Jahres (12 Monaten) arbeitsunfähig war, erhält diese/r ein Anschreiben mit dem Angebot der freiwilligen Teilnahme an einem BEM-Verfahren
Stimmt die beschäftigte Person dem BEM-Verfahren zu, bekommt sie die Möglichkeit, ihre Situation zu schildern. Dabei entscheidet die Person selbst, wie viel sie von ihrem Krankheitsbild oder den betrieblichen Problemen preisgeben möchte. Außerdem werden die Maßnahmen und Ziele besprochen, die durch das BEM erreicht werden sollen.
Zum Erreichen der festgelegten Ziele können verschiedene interne und externe Personen am Verfahren teilnehmen. Weitere Teilnehmer können nur mit Einverständnis der/des Betroffenen im Verfahren einbezogen werden.
Teilnehmer*innen können sein:
Interne Teilnehmer | Externe Teilnehmer |
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Die Ansprechperson der/ des Beschäftigten | Das Integrationsamt |
Die/ Der Vorgesetzte der/ des Beschäftigten | Krankenkassen |
Betriebsarzt | Rentenversicherung |
Personalrat | Berufsgenossenschaften |
Schwerbehindertenvertretung | Ärzte |
Vertrauensperson der/ des Beschäftigten | Reha-Kliniken |
Gemeinsame Servicestellen | |
Agentur für Arbeit | |
Integrationsfachdienst |