Viele Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung haben im Studienalltag umfangreiche Hilfsmittel und Equipment dabei, die verstaut werden müssen oder benötigen behinderungsbedingt eine Aufbewahrungsmöglichkeit für ihre Lernmittel. Um diesen Bedarf zu erfüllen, stellt die ZAB Studierenden insgesamt 20 Spinde auf dem Campus zur semesterweisen Nutzung zur Verfügung. 10 Spinde befinden sich im UHG und 10 im X-Gebäude.
Studierende mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung, die einen der Spinde nutzen möchten, wenden sich bitte an zab@uni-bielefeld.de, um die Nutzungsberechtigung zu klären.
Nach bestätigter Nutzungsberechtigung unterschreiben Studierende eine Nutzungsvereinbarung und erhalten gegen Pfand einen Zugang für den jeweiligen Spind.
Studierende können für die Dauer eines Semesters einen Spind nutzen. Bei genügend Kapazitäten kann die Nutzungsdauer verlängert werden.
Es ist nicht gestattet, den Zugang zum Spind weiterzugeben oder den Spind anderweitig zu nutzen. Die Spinde dienen ausschließlich dazu, behinderungsbedingte Bedarfe für Aufbewahrung im Studienalltag zu erfüllen.
Am letzten Tag des Semesters werden alle Spinde vom Hausservice geleert.
Es besteht ein begrenztes Kontingent an Spinden. Studierende haben keinen Rechtsanspruch auf Überlassung eines Spindes.
Die ZAB übernimmt keine Haftung für im Spind gelagerte Gegenstände.