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Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei

Logo der ZAB, bunte Kreise mit Schriftzug Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei
Vier Studierende an einem Tisch in der Unihalle sprechen miteinander
© ZAB - Universität Bielefeld

Karriereplanung und Bewerbung

Karriereplanung und Berufseinstieg sind Themen, die während des Studiums früher oder später eine wichtige Rolle spielen. Insbesondere Studierende mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung haben neben den vielen offenen Fragen zum Bewerbungsprozess oft zusätzlichen Klärungsbedarf in Bezug auf ihre Behinderung oder Erkrankung. 

Wir empfehlen, sich parallel mit der beruflichen Orientierung und dem beruflichen Umgang mit der eigenen Behinderung oder Erkrankung zu beschäftigen. Im Folgenden möchten wir Ihnen erste Denkanstöße, Informationen und Adressen von Beratungsstellen geben.

Behinderung im Bewerbungsprozess offenlegen?

Beratung- Bewerbungssituation, eine Frau und ein Studierender sitzen sich gegenüber am Schreibtisch
© ZAB - Universität Bielefeld

Spätestens im Bewerbungsprozess stellt sich für Absolvent*innen mit einer Behinderung, chronischen oder psychischen Erkrankung die Frage, ob sie dies ihrem zukünftigen Arbeitgeber mitteilen wollen und wenn ja, wie offen sie mit der eigenen gesundheitlichen Beeinträchtigung gegenüber dem*der Arbeitgeber*in oder am Arbeitsplatz umgehen möchten. Grundsätzlich müssen Bewerber*innen und Arbeitnehmende eine chronische Erkrankung, Behinderung oder Schwerbehinderung bei Ihrem*ihrer Arbeitgeber*in nicht offenlegen.

Daher gibt es keine pauschale Empfehlung und für viele Betroffene kann diese zentrale Frage eine sehr persönliche Angelegenheit sein. Die individuell passende Strategie zu finden, ist oft ein Prozess, für den sich Studierende Zeit nehmen sollten. Bei Bedarf kann dieses Thema im Rahmen eines Beratungsgesprächs mit unabhängigen Beratungsstellen thematisiert oder im Vorfeld der Bewerbung mit der zuständigen Schwerbehindertenvertretung des potenziellen Arbeitgebers besprochen werden.

Je nach Situation können die nachfolgenden Hinweise die individuelle Entscheidungsfindung unterstützen:

  • Wenn Sie Ihre Rechte und Ansprüche, die Sie als Arbeitnehmende mit anerkannter Behinderung, Schwerbehinderung oder Gleichstellung in Anspruch nehmen wollen, muss der Arbeitgebende informiert sein. Allerdings ermöglicht dies z.B. eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes oder ggf. Zusatzurlaub. Auch hier gilt: Sie allein entscheiden, ob Sie im beruflichen Kontext nur Ihren rechtlichen Status offenlegen, Ihre Diagnose teilen oder lediglich die für Sie notwendigen Arbeitsplatzanpassungen besprechen möchten.
  • Denken Sie darüber nach, im Bewerbungsprozess aktiv hervorzuheben, welche Fähigkeiten und Kompetenzen Sie durch Ihre Erfahrungen mit der eigenen Behinderung oder Krankheit erworben haben. Diese können z.B. Ihre Motivation, Ihr Organisationstalent und Ihre Resilienz umfassen.
  • Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung Modifikationen für das Vorstellungsgespräch benötigen, z. B. eine induktive Höranlage, sollten Sie den Arbeitgeber ggf. vorab informieren, damit das Vorstellungsgespräch individuell barrierefrei gestaltet werden kann und Sie sich voll und ganz auf die Gesprächssituation konzentrieren können.
  • Ein offener Umgang mit der eigenen Erkrankung oder Behinderung kann auch erleichternd sein, denn eine Erkrankung oder Behinderung zu verstecken kann Energie rauben.
  • Wenn es Ihnen wichtig ist, dass das Unternehmen, in dem Sie künftig arbeiten werden, positiv auf Ihre gesundheitliche Situation reagiert und Sie dort mit Wohlbefinden arbeiten können, kann es hilfreich sein, dieses Thema von Anfang an anzusprechen.
  • Eine Recherche zur Unternehmenskultur und -philosophie kann bei der Entscheidung helfen, ob und wann man eine Behinderung oder Krankheit anspricht. 
  • Auch die Kontaktaufnahme mit der Schwerbehindertenvertretung des gewünschten Betriebs, sofern vorhanden, kann hilfreiche Informationen liefern.
  • Wenn Sie sich auf Stellen im Öffentlichen Dienst bewerben, kann es helfen zu wissen, dass diese verpflichtet sind, Bewerber*innen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung bei fachlicher Eignung zu einem Bewerbungsgespräch einzuladen und bei gleicher fachlicher Eignung mit nicht-behinderten Mitbewerber*innen bevorzugt einzustellen. 
  • Wenn Ihre Behinderung oder Erkrankung im Arbeitsleben keine Rolle spielt und Sie sich nicht wohl dabei fühlen, dieses sehr persönliche Thema mit anderen zu teilen, kann es die richtige Entscheidung sein, es im Bewerbungsprozess nicht anzusprechen. Sie dürfen Privates und Arbeit getrennt halten.

Ausnahmen: Wann muss eine Behinderung oder Erkrankung offengelegt werden?

In Fällen, in denen Bewerber*innen aufgrund ihrer Erkrankung bzw. Behinderung die von ihnen zu erwartenden Aufgaben nur teilweise oder überhaupt nicht erledigen können, muss der *die Arbeitgeber*in vor Vertragsabschluss darüber in Kenntnis gesetzt werden. Gleiches gilt, wenn eine Behinderung oder Erkrankung sicherheitsrelevante Auswirkungen bei der Ausübung der angestrebten Tätigkeit hat.

Beispiel 1: Eine Person kann aufgrund eines chronischen Knieleidens keine Leitern ersteigen. Bewirbt sich diese Person nun auf eine Tätigkeit, die regelmäßiges und häufiges Leitersteigen beinhaltet, könnte sie diese Aufgabe nicht ausführen. In so einem Fall muss die Arbeitgeberin von dem Knieleiden unterrichtet werden. 

Beispiel 2: Ein*e Bewerber*in kann infolge eines Unfalls nur noch eine begrenzte Stundenanzahl pro Tag seiner*ihrer Bürotätigkeit nachgehen. Auch hier muss die Arbeitgeberin zeitnah informiert werden, um angemessenen Vorkehrungen wie eine spezifische Arbeitsplatzausstattung oder eine vorübergehende Teilzeitbeschäftigung zu treffen. 

Wann und wo im Bewerbungsprozess kann ich meine Behinderung oder Erkrankung angeben?

Studierende stützt ihren Kopf auf einem Tisch auf und schaut auf eine Person, dier der Kamera den Rücken zuwendet
© ZAB - Universität Bielefeld

Bewerber*innen, die sich entschieden haben und ihre Behinderung oder chronische Erkrankung bereits in der Bewerbungsphase offen kommunizieren möchten oder müssen, weil sie die von ihnen erwarteten Aufgaben nur teilweise oder gar nicht erfüllen können oder sicherheitsrelevante Auswirkungen bei der Ausübung der angestrebten Tätigkeit bestehen, haben verschiedene Möglichkeiten, dies zu kommunizieren:

  • Fähigkeiten und Kompetenzen, die Bewerber*innen aufgrund Ihrer Erfahrungen mit Behinderung oder Krankheit erworben haben und die ihnen für ihre zukünftige Tätigkeit besonders nützlich erscheinen, können sie aktiv im Motivationsschreiben herausstellen. Dies können z. B. Organisationstalent und besondere Belastbarkeit sein.
  • Wenn das gewünschte Unternehmen über eine Schwerbehindertenvertretung verfügt, können Bewerber*innen diese kontaktieren und auf ihre Situation aufmerksam machen. Dies kann hilfreich sein um z.B. bereits für Modifikationen im Bewerbungsgespräch zu sorgen. Die SBV muss an einem Bewerbungsprozess beteiligt werden. Dafür muss sie aber von ihrer Behinderung oder Gleichstellung wissen.
  • Bewerber*innen können einen Eintrag über die Behinderung oder Erkrankung bzw. die amtliche Feststellung auch im Lebenslauf unter den persönlichen Daten angeben.
  • Bewerber*innen können im Bewerbungsgespräch auf die eigene Behinderung oder Erkrankung aufmerksam machen. Hier kann es sich lohnen, im Vorfeld genau zu überlegen, wo und wie dies kommuniziert werden soll und sich auf unterschiedliche Reaktionen und Nachfragen vorzubereiten. Es kann ratsam sein, ein solches Gespräch im Vorfeld mit anderen Menschen zu üben (z. B. mit Familienmitgliedern, Freund*innen oder anderen vertrauten Personen).
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Individuelle Beratungsanfragen zu Themen wie Schwerbehindertenausweis und Gleichstellung können per E-Mail an zab@uni-bielefeld.de gestellt werden. 

Schwerbehindertenausweis und Gleichstellung

Menschen mit Behinderung, chronisch-somatischer oder chronisch-psychischer Erkrankung sollten die Möglichkeit prüfen, einen Grad der Behinderung (GdB) amtlich feststellen zu lassen.

(Zukünftige) Arbeitnehmer*innen mit einem GdB haben abhängig vom Grad der Behinderung Anspruch auf verschiedene Unterstützungs- und Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben und darüber hinaus. Auch Merkzeichen bei festgestellter Schwerbehinderung berechtigen zu unterschiedlichen Nachteilsausgleichen oder Unterstützungsleistungen.

Gut zu wissen ist, dass ein Antrag und ggf. eine amtliche Feststellung einer Schwerbehinderung nicht zwingend dem Arbeitgebenden mitgeteilt werden müssen. Es kann daher lohnenswert sein einen Antrag zu stellen, um im Zweifelsfall eine amtlich festgestellte Behinderung oder Gleichstellung nicht erst beantragen zu müssen, wenn akuter Bedarf für einen Nachteilsausgleich oder z.B. eine Maßnahme der Arbeitsplatzumgestaltung notwendig wird. 

Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 können schwerbehinderten Menschen sozialrechtlich gleichgestellt werden, sofern ihre Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben konkret beeinträchtigt. Bei einer Gleichstellung geht es um die Sicherung oder Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes und der*die Arbeitgeber*in kann von solch einem Antrag Kenntnis erlangen.

Individuelle Beratung finden!

Beratung- Bewerbungssituation, eine Frau und ein Studierender schauen gemeinsam auf einen Monitor
© ZAB - Universität Bielefeld

In Anbetracht der Komplexität gesundheitsbezogener Themen und der damit ggf. verbundenen rechtlichen Fragen kann es ratsam sein, sich an eine geeignete Beratungsstelle zu wenden, um die individuellen Entscheidungen zu unterstützen und die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen. Neben Gewerkschaften, Sozialverbänden, Ergänzender unabhängiger Teilhabeberatung (EUTB) oder Selbsthilfeorganisationen können sich Studierende an der Universität Bielefeld auch an den Career Service und das Hochschulteam der Agentur für Arbeit Bielefeld wenden.

Für eine allgemeine berufliche Orientierung und Fragen zur Karriereplanung sind insbesondere der Career Service der Universität Bielefeld als auch die Agentur für Arbeit erste Anlaufstellen.

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Individuelle Beratungstermine können über das Career Service Portal oder per E-Mail an career@uni-bielefeld.de vereinbart werden.

Career Service

Der Career Service unterstützt alle Studierenden der Universität Bielefeld dabei, bereits frühzeitig im Studium berufliche Perspektiven zu entwickeln und Karriereziele zu verfolgen. Neben Einzelberatungen können Studierende verschiedene Workshops zu den Themen ‚Bewerben mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung‘ (in Kooperation mit der ZAB), 'Kompetenzen ermitteln', 'Stellensuche und Bewerbung' sowie 'Ziel- und Entscheidungsfindung' nutzen.

Für Promovierende und Postdocs mit dem Ziel einer außeruniversitären Karriere bietet der Career Service ebenfalls individuelle Beratung, Veranstaltungen und Workshops an. 

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Die Anmeldung zur Beratung erfolgt per Mail an bielefeld.hochschulberatung@arbeitsagentur.de 

Die Mail sollte eine kurze Schilderung des Anliegens sowie eine Telefonnummer enthalten. 

Weitere Informationen, wie z.B. aktuelle Veranstaltungen, stehen auf der Webseite des Hochschulteams zum Download bereit. 

Hochschulteam der Agentur für Arbeit Bielefeld

Das Hochschulteam der Agentur für Arbeit Bielefeld unterstützt Studierende und Absolvent*innen der Universität Bielefeld bei der Berufsorientierung, der Bewerbung und dem Berufseinstieg. Das Angebot besteht aus verschiedenen Beratungsformaten wie Kurzberatung, Beratungsreihen und Coaching beim Berufseinstieg. Workshops- und Kleingruppenseminare sowie Vortragsveranstaltungen ergänzen die Einzelberatung.  

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Kontakt

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker
Bonn

Tel:  +49 228 50208 2876

E-Mail: zav.sbakademiker@arbeitsagentur.de

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)

Schwerbehinderte Akademiker*innen können auch die individuelle sowie personenbezogene Beratung der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) mit dem Schwerpunkt schwerbehinderte Akademiker*innen nutzen. Hier können Sie sich über Möglichkeiten zur Unterstützung und finanziellen Förderung informieren und weden bei der kompetenzorientierten und bewerberinnenzentrierten Stellensuche unterstützt. Zudem bietet die ZAV Hinweise zur Bewerbungsstrategie und Tipps zur Gestaltung von Bewerbungsunterlagen.

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Kontakt

Bundesagentur für Arbeit ZAV
Inklusives Expert*innen-Netzwerk von und für Akademiker*innen mit Behinderungen
Bonn

Tel: +49 228 50208-2876

E-Mail: ZAV.iXNet@arbeitsagentur.de

https://ixnet-projekt.de/

 

Inklusive Expert*innen-Netzwerk (iXNet)

Das inklusive Expert*innen-Netzwerk (iXNet) von und für Akademiker*innen mit Behinderungen möchte behinderte Akademiker*innen empowern mittels Netzwerkwissen, Info-Veranstaltungen und einem Beratungsteam bei der Karriereplanung. iXNet ist ein digitales Angebot des "Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker der Bundesagentur für Arbeit". Das virtuelle Informations- und Veranstaltungsportal orientiert sich dabei stark an den Wünschen und Bedarfen und zeichnet sich vor allem durch seinen Peer-Support-Charakter aus.

Weitere Tipps:

Sag ich’s?

Auch im Internet gibt es Angebote zur Unterstützung der eigenen Entscheidungsfindung. Die Webseite Sag ich’s bietet Tests und Informationsangebote, die Arbeitnehmer*innen dabei unterstützen sollen, Argumente für und gegen einen offenen Umgang mit der eigenen Behinderung oder Erkrankung am Arbeitsplatz zu sammeln und Reflexionsprozesse anzustoßen. Außerdem stellt die Webseite nützliche Informationen und Materialien zu Rechten und Pflichten von Arbeitnehmer*innen mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung zur Verfügung. Auch Arbeitssuchende finden hier Denkanstöße.

MyAbility

MyAbility.jobs ist eine Jobbörse, die darauf spezialisiert ist Ausbildungsplätze, Praktika, Trainee-, Teilzeit- und Vollzeitstellen von Unternehmen vorzustellen, die sich besonders für eine inklusive Arbeitsplatzgestaltung einsetzen möchten.

Finanzielle Hilfen

Die Bundesagentur für Arbeit stellt für Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen z.B. finanzielle Hilfen aus dem Vermittlungsbudget zur Verfügung, wenn diese auf Jobsuche sind.

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