Bei der Übergabe von Abfällen an die Mitarbeiter der Abteilung Sonderabfallentsorgung sind folgende Punkte zu beachten:
- Jede Abfallanlieferung erfordert einen schriftlichen Entsorgungsantrag. Der Arbeitskreisleiter oder ein berechtigter Stellvertreter übernimmt auf diesem durch Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben. Machen Sie möglichst genaue Angaben bezüglich der Inhaltsstoffe der einzelnen Gebinde. Laborinterne Kürzel oder Trivialnamen reichen nicht aus.
- Unabhängig von der Art der Abfälle oder Reststoffe müssen alle Gebinde eindeutig gekennzeichnet sein. Alte, nicht zutreffende Kennzeichnungen müssen entfernt werden, verschmutzte oder unleserliche Etiketten sind zu ersetzen. Sonderabfall-Etiketten zur Beschriftung sind im Chemikalienlager und bei den Mitarbeitern der Sonderabfallentsorgung erhältlich.
- Die Gebinde müssen dicht verschlossen, äußerlich sauber und frei von Chemikalienresten sein.
- Sammelbehälter für Lösemittel und andere Flüssigkeiten dürfen nur bis maximal 90% befüllt werden.
- Die Substanzen dürfen keine Gase freisetzen oder selbstentzündliche Komponenten enthalten (Filterpapier und Papier mit Katalysatorresten und/oder Oxidationsmitteln wie Schwefelsäure oder Salpetersäure).
- Informationen zu den einzelnen Abfallarten finden Sie hier.
Unsere Mitarbeiter haben Anweisung, Abfälle und Abfallgebinde, die nicht den obigen Anforderungen entsprechen, zurückzuweisen. Dies ist notwendig, um die Arbeitssicherheit in der Entsorgungsstation zu gewährleisten.