zum Hauptinhalt wechseln zum Hauptmenü wechseln zum Fußbereich wechseln Universität Bielefeld Play Search

Fakultät für Erziehungswis­senschaft

Campus der Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld

Zulassungsvoraussetzungen

  • ein abgeschlossenes erstes und mindestens sechssemestriges Hochschulstudium
  • eine mehrjährige (in der Regel mindestens dreijährige), einschlägige Berufspraxis
  • eine bescheinigte Teilnahme an 30 Sitzungen (je 90 Min.) Supervision, arbeitsbezogene Beratung, Coaching, Organisationsberatung in mindestens zwei unterschiedlichen Settings (Einzel-, Gruppen-, Teamsupervision, Coaching, Organisationsberatung)
  • ein Nachweis über anerkannte, einschlägige Fort- und Weiterbildungen in den Gebieten Psychologie, Soziologie und Pädagogik im Umfang von mindestens 300 Stunden. Sie sollten den Erwerb von Personenkompetenz (z. B. Selbsterfahrung), Gruppenkompetenz (z. B. Gruppendynamik, Gruppenanalyse und/oder Gruppenpädagogik), Rollenkompetenz, Lehrkompetenz, Beratungs- und Therapiekompetenz, Organisationskompetenz zum Gegenstand haben. Die Fort- und Weiterbildungen sollten vor Aufnahme des weiterbildenden Masterstudiums weitestgehend abgeschlossen sein.

Zielgruppe

Das weiterbildende Masterstudium "Supervision und Beratung" richtet sich an berufstätige und berufserfahrene Bewerber/innen, welche sich im Bereich Beratung weiterbilden wollen und aus unterschiedlichen Berufsfeldern kommen, mit Zusatzqualifikationen im Bereich der Beratung / Therapie / Seelsorge / Gruppenanalyse / Gruppendynamik / Gruppenpädagogik.

Ebenso werden Betriebswirte und Wirtschaftswissenschaftler bzw. verwandte Professionen angesprochen, die sich auf eine Profession als Organisationsberater/in und Supervisor/in vorbereiten wollen.

Studieninteressierten mit einer praktischen Supervisionsausbildung, die bereits von der DGSv anerkannt sind, bietet der weiterbildende Masterstudiengang "Supervision und Beratung" die Möglichkeit eines reduzierten Teilstudiums an, wenn die Bedingungen der KMK zu Leistungen, die außerhalb der Hochschule erbracht und angerechnet werden können, Anwendung finden.

Zum Seitenanfang