Der Stellenplan der Wissenschaftlichen Einrichtung sieht drei Stellen für Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zwei für das Sekretariat vor. Darüber hinaus steht der Wissenschaftlichen Einrich-
tung ein Deputat von 90 Unterrichtsstunden für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Verfügung (was fünf Lehrer*innenstellen entspricht), aus dem die Entlastungen („Forschungsstunden“) für die Lehrkräfte bestritten werden, die in den genehmigten Forschungsprojekten arbeiten.
Die Wissenschaftliche Einrichtung wird geleitet von der Wissenschaftlichen Leiterin bzw. dem Wissenschaftlichen Leiter, die/der aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren der Fakultät für Erziehungswissenschaft für fünf Jahre gewählt wird. Für die Kooperation zwischen Schule und Wissenschaftlicher Einrichtung wurde die Gemeinsame Leitung als ein Koordinations-, Anregungs-, Beratungs- und Vorschlagsgremium eingerichtet. Entscheidungen treffen die Wissenschaftliche Leitung oder der Vorstand der Wissenschaftlichen Einrichtung. Die Forschungsarbeit der Laborschule wird von einem Wissenschaftlichen Beirat begleitet, der überwiegend aus auswärtigen Hochschullehrerinnen und -lehrern, aus Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Düsseldorfer Ministerien und weiteren Personen (Leitung der Wissenschaftlichen Einrichtung und der Schule, beratend) besteht.
Die 1974 gegründete Laborschule besteht seit Ende der 1980er Jahre aus zwei formal eigenständigen Organisationen: aus der Laborschule als Versuchsschule des Landes Nordrhein-Westfalen, die in der Regie des Schulministeriums steht, und aus der „Wissenschaftlichen Einrichtung Laborschule“, die der Fakultät für Erziehungswissenschaft an der Universität Bielefeld wie ein Institut angegliedert ist und in den Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums fällt. Beide Einrichtungen (Schule und Wissenschaftliche Einrichtung) haben jeweils eigene Gremien, eigene Leitungen und eigene Etats. In dem Grundlagenerlass von 1992, der dies abschließend regelt, heißt es dazu:
Beide Einrichtungen sind institutionell getrennt, in der Aufgabenerfüllung jedoch aufeinander bezogen.“
Bei dieser Aufgabe – der Entwicklung und Erprobung neuer Lernmöglichkeiten in der Schule – fällt der Wissenschaftlichen Einrichtung die spezielle Aufgabe zu, in enger Kooperation mit der Schule alle zwei Jahre einen Forschungs- und Entwicklungsplan zu erarbeiten und die darin aufgenommenen Projekte zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. So heißt es im oben erwähnten Grundlagenerlass zu den Aufgaben der Wissenschaftlichen Einrichtung: „Ihr obliegt die Erarbeitung des Forschungs- und Entwicklungsplans, die wissenschaftliche Beratung der Schule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen dieses Forschungs- und Entwicklungsplans sowie Durchführung, wissenschaftliche Auswertung und Dokumentation der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.“
Damit lässt sich – leicht verkürzt – sagen: Die Wissenschaftliche Einrichtung ist so etwas wie die Forschungsabteilung der Fakultät für Erziehungswissenschaft an der Laborschule; sie hat die Begleitung von Entwicklungsprozessen und deren Erforschung zum Ziel.
Alle zwei Jahre wird unter der Federführung der Wissenschaftlichen Einrichtung ein Forschungs- und Entwicklungsplan erstellt. Er ist durch die Projekte definiert, die in den nächsten zwei Jahren mit Ressourcen (insbesondere Forschungsstunden und studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften) ausgestattet werden. Um in ein Projekt dieses Forschungs- und Entwicklungsplans aufgenommen zu werden, müssen Lehrerinnen und Lehrer gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wissenschaftlichen Einrichtung Forschungsanträge stellen, über die in den Gremien beraten und beschlossen wird. Nach Abschluss des zweijährigen Förderungszeitraums sind die Projektergebnisse schriftlich vorzulegen, etwa als Abschlussberichte, als Zeitschriftenaufsätze oder auch als Buchmanuskripte. Diese Ergebnisse werden dem Wissenschaftlichen Beirat zur Bewertung vorgelegt. Auf diese Weise entstehen aus den Projekten des Forschungs- und Entwicklungsplans vielfältige Veröffentlichungen, durch die die Ergebnisse der Laborschulforschung verbreitet werden.
Die Forschungs- und Entwicklungsarbeit der Wissenschaftlichen Einrichtung bezieht sich auf die reformpädagogische Praxis der Laborschule. Das bedeutet, dass Fragen danach, wie das gemeinsame Lernen von Kindern unterschiedlicher Begabung, Herkunft und Leistungsfähigkeit besonders gut gelingen kann, wie die einzelnen Kinder und Jugendlichen intensiv und bedarfsgerecht gefördert werden können, wie ein Lernen ohne Aussonderung und ohne Noten zu organisieren sei, wie „Öffnung“ von Schule und Erfahrungslernen besonders gut gelingen kann, das Erkenntnisinteresse sowohl der Lehrerschaft in der Versuchsschule wie auch der Wissenschaftlichen Einrichtung bestimmen.
Hauptträgerinnen und -träger der Laborschulforschung sind – unterstützt durch die Wissenschaftliche Einrichtung – die Lehrerinnen und Lehrer. Für ihre Arbeit wurde unter Federführung von Hartmut von Hentig das Lehrer-Forscher-Konzept entwickelt, das in modifizierter Form und als Praxisforschung auch heute noch grundlegend für die Arbeit der Laborschulforschung ist.
Diese Zusammenfassung basiert auf: Döpp, W. et al.: Die Forschungs- und Entwicklungsarbeit der Laborschule - ein Selbstbericht. In: Terhart, E. & Tillmann, K.-J. (Hrsg.): Schulentwicklung und Lehrerforschung. Das Lehrer-Forscher-Modell der Laborschule auf dem Prüfstand. Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt (IMPULS Laborschule, Band 1), 2007, S. 115-116
Die Wissenschaftliche Leiterin bzw. der Wissenschaftliche Leiter der Wissenschaftlichen Einrichtung wird aus dem Kreis des Vorstands der Wissenschaftlichen Einrichtung in der Regel für fünf Jahre gewählt. Eine synonyme Bezeichnung der Leitung ist Geschäftsführende Direktorin bzw. Geschäftsführender Direktor.
Annette Textor leitet seit 2012 die Wissenschaftliche Einrichtung Laborschule
Übersicht der bisherigen Wissenschaftlichen Leiterinnen und Leiter
Hartmut von Hentig (1974-1987)
Theodor Schulze (1988)
Will Lütgert (1989-1994)
Klaus-Jürgen Tillmann (1994-2008)
Sabine Andresen (2008)
Barbara Koch-Priewe (2009-2010)
Dieter Timmermann (2010-2012)
Die Wissenschaftliche Einrichtung Laborschule beschäftigt in der Regel drei Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Stellen weisen bestimmte Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte auf und sind jeweils auf vier Jahre befristet. (Zurzeit sind es ausnahmsweise vier Stellen plus eine Stelle aus dem Erasmus+ Projekt LabSchoolsEurope.)
Die „Gemeinsame Leitung“ bildet die Brücke zwischen den beiden Teileinrichtungen Laborschule und Wissenschaftliche Einrichtung. Sie ist paritätisch mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Schule und der Wissenschaftlichen Einrichtung besetzt. Vorsitzende bzw. Vorsitzender der „Gemeinsamen Leitung“ ist die Wissenschaftliche Leiterin bzw. der Wissenschaftliche Leiter, Stellvertretende Vorsitzende bzw. Stellvertretender Vorsitzender ist die Schulleiterin bzw. der Schulleiter. In der Gemeinsamen Leitung stimmen sich Schule und Wissenschaftliche Einrichtung über alle Fragen ab, die sich aus der Forschungs- und Entwicklungsarbeit ergeben.
Die Forschungs- und Entwicklungsarbeit der Laborschule wird begleitet durch den Wissenschaftlichen Beirat, der aus drei auswärtigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, zwei Mitgliedern der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Bielefeld sowie aus Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und der Bezirksregierung Detmold besteht.
Zu den Gründungsmitgliedern und langjährigen Mitgliedern des Beirats zählen u. a. Ariane Garlichs, Wolfgang Klafki, Hilbert Meyer und Harm Paschen.