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Aktualisierung des Expertenstandards „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“

Hintergrund/Zielsetzung:
Bewegungseinschränkungen stellen zusammen mit kognitiven Beeinträchtigungen eine der wichtigsten Ursachen für dauerhafte Pflegebedürftigkeit dar. Mobilitätserhalt und Förderung der Mobilität sind daher besonders wichtige pflegerische Aufgaben. Vor diesem Hintergrund erfolgte in den Jahren 2013 und 2014 die Entwicklung eines neuen Nationalen Expertenstandards „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“. Der neue Standard wurde von der Selbstverwaltung jedoch vorerst nicht für verbindlich erklärt. 2018 nahm die Selbstverwaltung erneut Beratungen über den Standard auf und entschied u.a., aufgrund des inzwischen großen zeitlichen Abstands eine Aktualisierung des Standards einzuleiten.
Mit der Aktualisierung beauftragt wurde schließlich das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), das diese Aufgabe wie schon 2013 und 2014 in Zusammenarbeit mit dem IPW übernommen hat. Dem IPW kommt dabei neben der wissenschaftlichen Leitung auch die Aktualisierung der Literaturanalyse zu. Ziel hierbei ist insbesondere die Klärung der Frage, ob es neue Erkenntnisse aus der internationalen Forschung gibt, die eine Modifikation des Standards nahelegen.

Vorgehen/Ergebnisse:
Die Literaturanalyse schließt vorrangig Reviews und Metaanalysen sowie randomisierte kontrollierte Studien ein. Arbeiten mit einem anderen methodischen Design wurden nur dann berücksichtigt, wenn zu der betreffenden Fragestellung keine randomisierten Studien bzw. Übersichtsarbeiten zu finden waren. Die Ein- und Ausschlusskriterien entsprechen den Kriterien, die bei der Durchführung der 2014 abgeschlossenen Literaturanalyse Verwendung fanden.
Grundlegend neue Erkenntnisse lieferte die Literaturanalyse nicht. Allerdings können Hinweise zur Wirksamkeit pflegerischer Interventionen bei bestimmten Personengruppen nunmehr besser belegt werden als noch im Jahr 2014.
Inzwischen liegen ein Entwurf des neuen Standards und die dazugehörige Literaturanalyse vor. Sie sind jetzt für eine begrenzte Zeit, für die sogenannte Konsultationsphase, online verfügbar: Die Fachöffentlichkeit hat bis zum 06. September 2020 die Möglichkeit zur Stellungnahme und Kommentierung des Entwurfs.

Download:
Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ - Aktualisierung 2020 bei der Geschäftsstelle des Qualitätsausschuss Pflege

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