Laufzeit: 2007-2008
Projektleitung und -durchführung:
Prof. Dr. Doris Schaeffer, Dr. Klaus Wingenfeld, Dr. Andreas Büscher
Projektförderung/Kooperation:
Spitzenverbände der Pflegekassen
Hintergrund/Zielsetzung:
Im Rahmen des im November 2006 begonnenen Prozesses zur Neubestimmung des sozialrechtlichen Begriffs der Pflegebedürftigkeit und zur Entwicklung eines neuen Begutachtungsverfahrens wurden wesentliche inhaltliche konzeptionelle Arbeiten durch das IPW geleistet. So hatte das IPW Anfang des Jahres 2007 eine umfassende nationale und internationale Literaturstudie zur Analyse und Bewertung von Begutachtungsinstrumenten und Pflegebedürftigkeitsbegriffen durchgeführt. Diese Studie diente als Grundlage der Ausschreibung eines Projektvorhabens, mit dem ein neues Begutachtungsverfahren entwickelt werden sollte. Diese Entwicklung erfolgte parallel und in Abstimmung mit den Beratungen eines Beirates des Bundesgesundheitsministeriums, in dem der Pflegebedürftigkeitsbegriff des SGB XI überprüft und Empfehlungen zu dessen Neufassung formuliert werden sollten.
Das im März 2008 gemeinsam vom IPW und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe vorgelegte neue Begutachtungsinstrument ist auf eine hohe Akzeptanz gestoßen und wurde anschließend einer umfassenden Erprobung durch den Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) und das Institut für Public Health und Pflegeforschung der Universität Bremen unterzogen. Die im November 2008 abgeschlossene Erprobung spricht dem Instrument eine gute methodische Qualität zu und hält es für geeignet, in Zukunft zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit herangezogen zu werden.
Der wesentliche Unterschied zum derzeitigen Verfahren liegt darin, dass im neuen Begutachtungsinstrument Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und der Grad der Abhängigkeit von personeller Hilfe zum Maßstab der Pflegebedürftigkeit erhoben werden und nicht mehr der Bedarf an „Laienpflegezeit“. Das Instrument geht außerdem von einem erheblich weiter gefassten Begriff der Pflegebedürftigkeit aus als die aktuell geltenden Vorschriften des SGB XI. Es bestimmt den Grad der Selbständigkeit bzw. die Abhängigkeit von personeller Hilfe in den folgenden Aktivitäten und Lebensbereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.
Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat sich für die weitere Verwendung des neuen Begutachtungsverfahrens zur Weiterentwicklung und Modernisierung der Pflegeversicherung ausgesprochen. Der Umsetzungsbericht und der Bericht des Beirats aus dem Jahr 2009 sind auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums abrufbar.
Bericht PDF
Publikationen: