Hintergrund/Zielsetzung:
Durch das zweite Pflege-Stärkungsgesetz gibt es neue, bislang aber zu wenig beachtete Anforderungen an die Weiterentwicklung der ambulanten Pflege. Neben den Hilfen bei Alltagsverrichtungen sieht § 36 SGB XI beispielsweise auch Unterstützung in den Bereichen Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Kommunikation oder Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte vor. Die Umsetzung steht allerdings noch aus, weshalb pflegebedürftige Menschen noch immer nicht ihren gesetzlichen Anspruch auf erweiterte Leistungen bei häuslicher Pflege durchsetzen können. Es fehlen geeignete konzeptionelle Grundlagen und praktikable Lösungen sowohl für die notwendige Weiterentwicklung der Praxis als auch für vertragliche Anpassungen (z.B. bei den Landesrahmenverträgen).
Mit dem Projekt „Weiterentwicklung der ambulanten Langzeitpflege in Nordrhein-Westfalen nach dem neuen Verständnis von Pflege im SGB XI“ sollen die Grundlagen hierfür bereitgestellt werden, wobei auch dringende Zukunftsaufgaben wie der Ausbau quartiersorientierter Versorgung Aufmerksamkeit finden. Damit sollen die Voraussetzungen für eine landesweite Implementierung innovativer Leistungsprofile und damit für den gesetzlich vorgeschriebenen landesweiten Modernisierungsprozess in der ambulanten Pflege unterstützt werden.
Vorgehen:
Aufbauend auf vorangegangenen Entwicklungsarbeiten des IPW und unter Einbeziehung von Expert*innen werden zukünftige Leistungsprofile für die ambulante Pflege definiert und die Anforderungen an einen landesweiten Implementierungsprozess ermittelt. Ebenfalls sollen die fachlichen Voraussetzungen und möglichen Finanzierungsmodalitäten für eine Leistungserbringung nach den Maßgaben des § 36 SGB XI geklärt und der Bedarf an Schulungskonzepten für die Umsetzung bestimmt werden.
Laufzeit: 2022-2023
Projektkoordination: Prof. Dr. Klaus Wingenfeld
Bearbeitung: Christina Mersmann
Finanzierung: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen