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Analyse des Einsatzes des Telefoninterviews zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI


Hintergrund/Zielsetzung:
Seit mehreren Jahren ist ein rasanter Anstieg der Zahl der pflegebedürftigen Menschen zu verzeichnen. Zum einen wächst aufgrund der demografischen Entwicklung die Zahl der betroffenen Personen stetig an. Zum anderen wurden mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 die Kriterien zur Bestimmung von Pflegebedürftigkeit geändert, wodurch nunmehr auch Personen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten können, die in früheren Jahren davon ausgeschlossen waren. Beide Entwicklungen führen zu einem Anstieg der Begutachtungszahlen, der die Medizinischen Dienste (MD) vor erhebliche Herausforderungen stellt.
Vor diesem Hintergrund entstanden Überlegungen, eine telefonisch gestützte Begutachtung, bei der auf einen Hausbesuch verzichtet wird, als ergänzende Methode zur Durchführung von Pflegebegutachtungen einzusetzen. Das im Jahr 2023 in Kraft getretene Pflegeunterstützungs- und ‑entlastungsgesetz (PUEG) hat den Weg hierfür freigemacht. Während der Covid-19-Pandemie konnten umfangreiche Erfahrungen mit dieser Form der Begutachtung gesammelt werden.
Im Zuge dieser Entwicklungen wurde das Institut für Pflegewissenschaft damit beauftragt, die Eignung der telefonisch gestützten Begutachtung zur Bestimmung der Pflegebedürftigkeit wissenschaftlich zu untersuchen. Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit der Hochschule Osnabrück (Prof. Büscher) durchgeführt.

Vorgehen:
Der Projektauftrag sieht vor, die während der Covid-19-Pandemie gesammelten Erfahrungen mit der telefonischen Begutachtung systematisch auszuwerten. Hierzu werden Daten aus den Begutachtungen während der Pandemie mit analogen Daten aus dem Jahr 2019 verglichen. Ergänzend werden Befragungen von Gutachter*innen sowie einige weitere Befragungen durchgeführt werden, mit denen u.a. die Belange, Erfahrungen und Interessen der pflegebedürftigen Menschen erfasst werden. Die Ende August 2023 zu erwartenden Ergebnisse der Untersuchung sollen u.a. entsprechend der Maßgaben des §142a SGB XI als wissenschaftliche Basis für die Anpassung der Begutachtungsrichtlinie verwendet werden.

Laufzeit: 2023

Projektkoordination: Prof. Dr. Klaus Wingenfeld

Finanzierung: Gemeinschaft der Medizinischen Dienste

 


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