zum Hauptinhalt wechseln zum Hauptmenü wechseln zum Fußbereich wechseln Universität Bielefeld Play Search

BAföG

Campus Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld

Antragsstellung

Für die Antragsstellung und die Prüfung des BAföG-Anspruchs ist das BAföG-Amt des Studierendenwerks Bielefeld zuständig. Allgemeine Informationen zum BAföG sowie alle benötigten Formulare finden sich auf den Info-Seiten zum BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Fachwissenschaftlich / Lehramt GymGe

Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG

Jeder BAföG-Empfänger hat eine "nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellte Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber (vorzulegen), dass er die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat" (§ 48 BAföG).

1. Voraussetzungen

Für das Ausstellen einer Bescheinigung ist notwendig, dass Sie die für Ihren Studiengang und Ihr Fachsemester "üblichen Leistungen" erbracht haben. Die Leistungen werden gemäß einem hier skizzierten Verfahren beurteilt.

2. Prozedere

Ihre Ansprechpartnerin für das Beantragen einer Bescheinigung ist Ebru Sözen (Büro V5-145, Tel. 0521/106-6867, Postfach auf V3, ebru.soezen@uni-bielefeld.de). Dazu schicken Sie bitte

  • das Formblatt 5 ("Leistungsbescheinigung nach x48 BAföG"), Zeilen 2-10 vollständig ausgefüllt (soweit zutreffend),
  • einen Ausdruck Ihres Transkripts (sortiert nach Modulen, nicht nach Semestern),
  • die Angabe, ob Sie die Bescheinigung zum 3. oder 4. Fachsemester ausgestellt haben möchten, sowie
  • Ihre E-Mail-Adresse

vorzugsweise per e-Mail an Frau Sözen oder legen Sie sie in den Briefkasten auf V3. Fragen bitte per Telefon oder per Mail.

3. Weitere Hinweise

Bitte beachten Sie desweiteren:

  • Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
  • Wenn Sie eine negative Bestätigung wünschen (vgl. Zeile 12), geben Sie dies bitte beim Antrag an.
  • Die Weiterleitung der Leistungsbescheinigung an das BAföG-Amt unterliegt Ihnen.
  • Quelle

BAföG-Verantwortlicher

Prof. Dr. Christopher Voll

Kontakt über Sekretariat

Ebru Sözen
Raum: V5-145
Tel.: +49 521/106-6867 
ebru.soezen@uni-bielefeld.de

Lehramt Grundschule / HRSGe

Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG

Jeder BAföG-Empfänger hat eine "nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellte Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber (vorzulegen), dass er die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat" (§ 48 BAföG).

Diese Bescheinigungen werden im Profil Didaktik der Mathematik von Prof. Dr. Rudolf vom Hofe erstellt.

Hinweise zum Verfahren

Die/Der Studierende füllt die Zeilen 3 bis 7 des Formblattes 5 aus. Die o. g. BAföG-Beauftragten der Fakultät für Mathematik können nur die Leistungen im Fach Mathematik (Eintrag Zeile 6, Formblatt 5) im Profil Didaktik der Mathematik (Eintrag Zeile 7, Formblatt 5), nicht jedoch die Leistungen im 2. Hauptfach (keine Eintragung in Zeile 8, Formblatt 5) bescheinigen.

Dem Antrag ist ein aktueller Ausdruck des modulbezogenen Transkripts zu den Leistungen im Fach Mathematik, geordnet nach Modulen, beizulegen. Der Antrag wird zusammen mit dem Transkript gerne per E-Mail oder im Sekretariat V6-211 bei Frau Kossurok Montag bis Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr abgegeben und anschließend von dort direkt an das BAföG-Amt weitergeleitet. 

BAföG-Verantwortlicher

Prof. Dr. Rudolf vom Hofe

Kontakt über Sekretariat

Katja Kossurok
Raum: V6-211
Tel.: +49 521/106-5055
kossurok@uni-bielefeld.de

Zum Seitenanfang