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BAföG

Campus Universität Bielefeld
© Uni­ver­si­tät Bie­le­feld

An­trags­stel­lung

Für die An­trags­stel­lung und die Prü­fung des BAföG-​Anspruchs ist das BAföG-​Amt des Stu­die­ren­den­werks Bie­le­feld zu­stän­dig. All­ge­mei­ne In­for­ma­tio­nen zum BAföG sowie alle be­nö­tig­ten For­mu­la­re fin­den sich auf den Info-​Seiten zum BAföG des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Bil­dung und For­schung.

Fach­wis­sen­schaft­lich / Lehr­amt GymGe

Leis­tungs­be­schei­ni­gun­gen nach § 48 BAföG

Jeder BAföG-​Empfänger hat eine "nach Be­ginn des vier­ten Fach­se­mes­ters aus­ge­stell­te Be­schei­ni­gung der Aus­bil­dungs­stät­te dar­über (vor­zu­le­gen), dass er die bei ge­ord­ne­tem Ver­lauf sei­ner Aus­bil­dung bis zum Ende des je­weils er­reich­ten Fach­se­mes­ters üb­li­chen Leis­tun­gen er­bracht hat" (§ 48 BAföG).

1. Vor­aus­set­zun­gen

Für das Aus­stel­len einer Be­schei­ni­gung ist not­wen­dig, dass Sie die für Ihren Stu­di­en­gang und Ihr Fach­se­mes­ter "üb­li­chen Leis­tun­gen" er­bracht haben. Die Leis­tun­gen wer­den gemäß einem hier skiz­zier­ten Ver­fah­ren be­ur­teilt.

2. Pro­ze­de­re

Ihre An­sprech­part­ne­rin für das Be­an­tra­gen einer Be­schei­ni­gung ist Ebru Sözen (Büro V5-​145, Tel. 0521/106-​6867, Post­fach auf V3, ebru.so­e­zen@uni-​bielefeld.de). Dazu schi­cken Sie bitte

  • das Form­blatt 5 ("Leis­tungs­be­schei­ni­gung nach x48 BAföG"), Zei­len 2-10 voll­stän­dig aus­ge­füllt (so­weit zu­tref­fend),
  • einen Aus­druck Ihres Tran­skripts (sor­tiert nach Mo­du­len, nicht nach Se­mes­tern),
  • die An­ga­be, ob Sie die Be­schei­ni­gung zum 3. oder 4. Fach­se­mes­ter aus­ge­stellt haben möch­ten, sowie
  • Ihre E-​Mail-Adresse

vor­zugs­wei­se per e-​Mail an Frau Sözen oder legen Sie sie in den Brief­kas­ten auf V3. Fra­gen bitte per Te­le­fon oder per Mail.

3. Wei­te­re Hin­wei­se

Bitte be­ach­ten Sie des­wei­te­ren:

  • Un­voll­stän­di­ge An­trä­ge kön­nen nicht be­ar­bei­tet wer­den.
  • Wenn Sie eine ne­ga­ti­ve Be­stä­ti­gung wün­schen (vgl. Zeile 12), geben Sie dies bitte beim An­trag an.
  • Die Wei­ter­lei­tung der Leis­tungs­be­schei­ni­gung an das BAföG-​Amt un­ter­liegt Ihnen.
  • Quel­le

BAföG-​Verantwortlicher

Prof. Dr. Chris­to­pher Voll

Kon­takt über Se­kre­ta­ri­at

Ebru Sözen
Raum: V5-​145
Tel.: +49 521/106-​6867 
ebru.so­e­zen@uni-​bielefeld.de

Lehr­amt Grund­schu­le / HRSGe

Leis­tungs­be­schei­ni­gun­gen nach § 48 BAföG

Jeder BAföG-​Empfänger hat eine "nach Be­ginn des vier­ten Fach­se­mes­ters aus­ge­stell­te Be­schei­ni­gung der Aus­bil­dungs­stät­te dar­über (vor­zu­le­gen), dass er die bei ge­ord­ne­tem Ver­lauf sei­ner Aus­bil­dung bis zum Ende des je­weils er­reich­ten Fach­se­mes­ters üb­li­chen Leis­tun­gen er­bracht hat" (§ 48 BAföG).

Diese Be­schei­ni­gun­gen wer­den im Pro­fil Di­dak­tik der Ma­the­ma­tik von Prof. Dr. Ru­dolf vom Hofe er­stellt.

Hin­wei­se zum Ver­fah­ren

Die/Der Stu­die­ren­de füllt die Zei­len 3 bis 7 des Form­blat­tes 5 aus. Die o. g. BAföG-​Beauftragten der Fa­kul­tät für Ma­the­ma­tik kön­nen nur die Leis­tun­gen im Fach Ma­the­ma­tik (Ein­trag Zeile 6, Form­blatt 5) im Pro­fil Di­dak­tik der Ma­the­ma­tik (Ein­trag Zeile 7, Form­blatt 5), nicht je­doch die Leis­tun­gen im 2. Haupt­fach (keine Ein­tra­gung in Zeile 8, Form­blatt 5) be­schei­ni­gen.

Dem An­trag ist ein ak­tu­el­ler Aus­druck des mo­dul­be­zo­ge­nen Tran­skripts zu den Leis­tun­gen im Fach Ma­the­ma­tik, ge­ord­net nach Mo­du­len, bei­zu­le­gen. Der An­trag wird zu­sam­men mit dem Tran­skript gerne per E-​Mail oder im Se­kre­ta­ri­at V6-​211 bei Frau Kos­su­rok Mon­tag bis Frei­tag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr ab­ge­ge­ben und an­schlie­ßend von dort di­rekt an das BAföG-​Amt wei­ter­ge­lei­tet. 

BAföG-​Verantwortlicher

Prof. Dr. Ru­dolf vom Hofe

Kon­takt über Se­kre­ta­ri­at

Katja Kos­su­rok
Raum: V6-​211
Tel.: +49 521/106-​5055
kos­su­rok@uni-​bielefeld.de

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