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Allgemein-​ und Fa­mi­li­en­me­di­zin

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Campus der Universität Bielefeld
© Uni­ver­si­tät Bie­le­feld

An­mel­dung: Sym­po­si­um "Pa­ti­en­ten­re­vo­lu­ti­on"


Hier­mit melde ich mich zum öf­fent­li­chen und kos­ten­frei­en Sym­po­si­um „Ver­lo­ren im Ge­sund­heits­sys­tem – Von der Not­wen­dig­keit einer Re­vo­lu­ti­on im Sinne der Pa­ti­ent*innen“ an. (Mit die­ser An­mel­dung geht kei­ner­lei Ver­pflich­tung ein­her – Sie dient den Or­ga­ni­sa­to­ren le­dig­lich der Pla­nung.)




Die AG Allgemein-​ und Fa­mi­li­en­me­di­zin der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld ver­sen­det 3 Mal im Jahr einen News­let­ter, um über ak­tu­el­le For­schungs­pro­jek­te, Lehr­ak­ti­vi­tä­ten oder Ver­an­stal­tun­gen zu in­for­mie­ren.


Bei der Ver­an­stal­tung wer­den Fotos und Vi­de­os auf­ge­nom­men. Diese sol­len für die Fo­to­do­ku­men­ta­ti­on in Online-​ und Print­me­di­en der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld ver­wen­det wer­den.

So­fern die Auf­nah­men Per­so­nen der Zeit­ge­schich­te zei­gen oder Per­so­nen nur als Bei­werk neben einer Land­schaft oder sons­ti­gen Ört­lich­keit zei­gen oder Teil­neh­mer*innen ab­ge­bil­det wer­den und die Dar­stel­lung des Ge­sche­hens im Vor­der­grund steht, wird – unter Be­rück­sich­ti­gung Ihrer be­rech­tig­ten In­ter­es­sen – keine Ein­wil­li­gung von Ihnen be­nö­tigt. Rechts­grund­la­ge für die Ver­ar­bei­tung Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e, Abs. 3 DS-​GVO, § 3 Abs. 1 DSG NRW i. V. m. § 8 Abs. 6 HG NRW i.V.m. § 23 KUG (für die Ver­wen­dung der Auf­nah­men). Dar­über hin­aus (insb. bei Ein­zel­auf­nah­men oder wenn Sie im Vor­der­grund einer Auf­nah­me ste­hen) holen wir von Ihnen eine Ein­wil­li­gung auf Grund­la­ge von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DS-​GVO für die An­fer­ti­gung bzw. auf Grund­la­ge von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DS-​GVO bzw. § 22 KUG für die Ver­wen­dung der Auf­nah­men ein. Eine Ver­ar­bei­tung wei­te­rer per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten (bspw. Na­mens­nen­nung) er­folgt auf Grund­la­ge von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DS-​GVO.

Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung


Die Ein­wil­li­gung ist frei­wil­lig und je­der­zeit mit Wir­kung für die Zu­kunft wi­der­ruf­bar. Die Da­ten­ver­ar­bei­tung vor Ihrem Wi­der­ruf ver­bleibt recht­mä­ßig (wen­den Sie sich bitte dafür an die fach­li­che An­sprech­per­son - siehe Da­ten­schutz­er­klä­rung). Im Falle eines Wi­der­rufs wer­den die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten um­ge­hend ge­löscht. Durch den Wi­der­ruf ent­ste­hen Ihnen keine Nach­tei­le. Ge­setz­li­che Er­laub­nis­tat­be­stän­de blei­ben von einem Wi­der­ruf der Ein­wil­li­gung un­be­rührt.


Die mit Stern * ge­kenn­zeich­ne­ten Fel­der sind Pflicht­fel­der.



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