Die Kosten für eine kognitive Verhaltenstherapie in der Psychotherapie-Ambulanz werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei einer Psychotherapie muss die Übernahme der Behandlungskosten zu Beginn der Therapie bei der Krankenkasse beantragt werden. Wie dies genau abläuft, wird Ihr/e Therapeut:in im Verlauf der probatorischen Sitzungen mit Ihnen besprechen. Die probatorischen Sitzungen bedürfen keiner gesonderten Zustimmung der gesetzlichen Krankenkassen.
Bringen Sie bitten zum Therapieinformationsgespräch und zu Beginn jedes Quartals Ihre elektronische Gesundheitskarte mit.
Ob und in welchem Umfang die Kosten für eine kognitive Verhaltenstherapie von den privaten Krankenkassen übernommen werden, hängt von Ihrem individuellen Vertrag mit der Krankenversicherung ab. Privat- und Beihilfeversicherte sollten sich daher vorab bei der Krankenkasse hinsichtlich der Übernahme der Kosten für die probatorischen Sitzungen und die Psychotherapie informieren. Die Übernahme der Behandlungskosten muss in der Regel bei der Krankenkasse, Versicherung oder Beihilfe beantragt werden. Fordern Sie die notwendigen Unterlagen bei Ihrer Versicherung an und Ihr/e Therapeut:in wird Sie bei der Beantragung im Verlauf der probatorischen Sitzungen unterstützten.
Für privatversicherte Patient:innen berechnen wir die diagnostischen und therapeutischen Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).