Die Auswahl von zwei GutachterInnen nach Kriterien der fachnähe und Unabhängigkeit, Bestellung der dreiköpfigen Prüfungskommission durch Promotionsausschuss
Vorgabe, das Zweitgutachten unabhängig von Erstgutachten erstellt werden soll
Bewertungsinhalte: im Kern Bewertung der Forschungsleistung im internationalen Vergleich, Originalität und Qualität hat als Bewertungsmaßstab stets Vorrang vor Quantität
Fachspezifische Standards für publikationsbasierte Promotionen und Verankerung in Promotionsordnung, Kenntlichmachen des eigenen Beitrags zu den Publikationen
Disputation als Form der mündlichen Prüfung, Bewertung nach Qualität und Originalität, schriftliche Promotionsleistung soll wesentlichen Gegenstand der Abschlussprüfung bilden
Grundstein für Internationalisierung: Promotionen können in Englischer Sprache verfasst werden, Betreuungsgespräche in englischer Sprache geführt werden, Förderung des Besuchs internationaler Konferenzen
Rahmenbedingungen, die die Vereinbarung von Familie und Promotion unterstützen
Interessenvertretung von Promovierenden mit beratender Funktion in Hochschulgremien