Über die inhaltliche Struktur hinaus bestimmen zahlreiche Gremien und Kommissionen die formale Struktur der Fakultät, darunter unter anderem die Abteilungsausschüsse Sportwissenschaft bzw. Psychologie und die Fakultätskonferenz. Die Arbeit an der Fakultät ist durch zahlreiche Kommissionen geprägt, die durch die verschiedenen Statusgruppen besetzt sind (i.d.R. für zwei Jahre, studentische Vertreter*innen für ein Jahr). Die aktuell gewählten Vertreter*innen können hier eingesehen werden. Die zentrale Kommission, in der abteilungsbezogene Entscheidungen abgestimmt werden, ist der Abteilungsausschuss Sportwissenschaft. Fakultätsbezogene Themen, die auch die Abteilung Psychologie betreffen, werden in der Fakultätskonferenz besprochen. In der Fakultät ist eine breite Diskussion zu den Themen willkommen, sodass alle Mitglieder der Abteilung herzlich zu den Sitzungen eingeladen sind. Die Einladungen werden frühzeitig per Mail verschickt. Tagesordnungspunkte (TOP) können bei der Teamleitung der Geschäftsstelle Sportwissenschaft eingereicht werden.
Der AA ist das zentrale Gremium innerhalb der Abteilung Sportwissenschaft. Hier wird über alle zentralen Belange abgestimmt, die die Abteilung Sportwissenschaft betreffen. Dies umfasst u.a. Beratung und Verabschiedung des Haushaltes, Änderungen in Studium und Lehre, die Verabschiedung der Lehrplanung, Diskussion und Abstimmung bei Ausschreibungen und Neubesetzungen von Professuren, Stellenbesetzungen der Abteilung sowie aktuelle Berichte und Mitteilungen. Darüber hinaus stimmt der AA über Berufungslisten ab, die anschließend der Fako zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Abstimmungsberechtigt sind nur gewählte Mitglieder des AA.
Der AA tagt i.d.R. dreimal pro Semester, jeweils mittwochs von 14-16 Uhr. Den Vorsitz im AA hat der/die Abteilungssprecher*in der Abteilung.
Die Fako ist das zentrale Beschlussgremium der Fakultät der Abteilung Sportwissenschaft und der Abteilung Psychologie. Alle Entscheidungen, die die Abteilungsausschüsse für sich getroffen haben, insbesondere in Berufungsverfahren, müssen dort nach dem Hochschulgesetz beschlossen werden. Die Fako tagt i.d.R. dreimal pro Semester, jeweils mittwochs von 14-16 Uhr und eine Woche nach den Abteilungsausschüssen. Den Vorsitz in der FaKo hat der/die Dekan*in der Fakultät.
Die zentrale Gleichstellungskommission ist eine ständige Kommission an der Universität. Auf Ebene der Fakultäten werden Gleichstellungsbelange durch dezentrale Gleichstellungskommissionen vertreten.
Die Gleichstellungskommission der Abteilung Sportwissenschaft ist für die Abteilung Sportwissenschaft, den Hochschulsport und das Unifit zuständig. Sie setzt sich für die Gleichstellung der Geschlechter von Personen aller Statusgruppen ein und trägt damit zum Abbau struktureller Chancenungleichheiten bei. Im Zentrum der Arbeit stehen u.a. eine Optimierung der Rahmenbedingungen, die eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen sowie eine Verbesserung der Karriereperspektiven von Frauen in der Abteilung. Für den Zeitraum von drei Jahren wird jeweils ein Gleichstellungsplan erstellt, der sowohl den vorangegangenen Plan evaluiert als auch die Vorhaben für den nächsten Berichtszeitraum festlegt.
Den Vorsitz der Lehrkommission hat der Studiendekan. Im Rahmen der Lehrkommission wird u.a. das Lehrangebot des kommenden Semesters auf Vollständigkeit geprüft und Termine für Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Vorfeld abgestimmt, um Terminüberschneidungen zu vermeiden. Die Leko tagt i.d.R. einmal im Semester, um die Verabschiedung des Lehrangebotes im AA vorzubereiten.
Neben den formalen Gremien treffen sich die verschiedenen Statusgruppen eigenständig. In der Mittelbauversammlung treffen sich alle Mitglieder des akademischen Mittelbaus der Abteilung Sportwissenschaft. Die Mittelbauversammlung findet i.d.R. einmal pro Semester oder anlassbedingt statt. Themen umfassen u.a. aktuelle Ereignisse in der Fakultät oder der Abteilung sowie kommende Ereignisse, die für den Mittelbau von Relevanz sind. Die aktuellen Mittelbausprecher*innen finden Sie auf der Abteilungshomepage.
Der Universität werden zweckgebundene Mittel zur Verbesserung der Qualität der Lehre zur Verfügung gestellt. Diese „QV-Mittel“ sollen zur Unterstützung und Ergänzung des Pflichtlehrangebots verwendet werden. Somit ist es zum Beispiel möglich, externe Lehrende oder Tutorien aus diesen Geldern zu finanzieren.
Der Studienbeirat tagt nach Bedarf, beispielsweise bei der Neueinführung oder Änderungen von Studiengängen Der Studienbeirat muss Änderungen bzw. Neueinführungen von Studiengängen zunächst genehmigen, bevor in den weiteren Ausschüssen darüber abgestimmt werden darf. Vorsitzende*r ist der*die Studiendekan*in.
Anträge zur Begutachtung von Forschungsvorhaben werden an die zentrale Ethikkommission der Universität Bielefeld (EUB) gerichtet. Auf deren Webseite finden Sie alle zur Antragstellung notwendigen Informationen.