Der Tierbestand der Universität Bielefeld umfasst Nagetiere, Vögel, Amphibien, Fische und Reptilien. Deren verhaltensgerechte Haltung ist ein wesentlicher Bestandteil der tierexperimentellen Forschung.
Es gibt strenge gesetzliche Vorgaben für die artgerechte Haltung von Versuchstieren, die unter anderem Raumgröße, Temperatur, Belüftung, Geräuschbelastung und Beleuchtung betreffen. Die Tiere müssen zudem von geschultem Personal betreut werden. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird regelmäßig kontrolliert, sowohl intern von Tierschutzbeauftragten als auch extern, durch die zuständige Veterinärbehörde.
Mit der Berufung des Lehrstuhls für Verhaltensforschung 1973 und dem dazugehörigen 1974 errichteten Gebäude, war die Universität Bielefeld damals die erste Hochschule mit diesem Forschungsbereich und einem dazu konzipierten Gebäude. Im Zuge des Campus-Umbaus wird die Verhaltensforschung in das entstehende R7 Gebäude ziehen.
Mit den Baumaßnahmen auf dem Campus Süd entstehen neue Gebäude, in denen weitere Tiere untergebracht werden können. Dazu zählen etwa neue, geschützte Volieren am Rande des Campus.
Auch die Haltung von Mäusen ist ein wichtiger Teil der Versuchstierhaltung. Eindrücke und Informationen zur Nagetierhaltung an der Universität Bielefeld erhalten Sie ebenfalls auf dieser Seite.
Forscher*innen folgen bei der tiergerechten Haltung nicht nur gesetzlichen Vorschriften, sondern haben auch ein großes Interesse daran, bestmögliche Bedingungen für Versuchstiere zu schaffen. Dies geschieht aus ethischen und praktischen Gründen: Nur bei minimalem Stress und guter Pflege der Tiere, lassen sich aussagekräftige Ergebnisse erzielen.
Tiergerechte Haltung bedeutet, den Tieren eine Umgebung zu bieten, die ihren sozialen und psychologischen Bedürfnissen entspricht. Seien es Rückzugs- und Schutzmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten oder eine abwechslungsreiche Umgebung. Gleichzeitig ist es wichtig, einen wissenschaftlichen Standardisierungsanspruch einzuhalten, um Forschungsergebnisse international vergleichbar zu machen.
Im Zuge des 2019 verabschiedeten „Standortkonzept Campus Süd“ zum Ausbau der Medizinischen Fakultät OWL hat die Universität Bielefeld entschieden, mit dem Gebäude R7 ein neues Tierhaus für die Verhaltens- und die biomedizinische Forschung zu errichten. Im Frühjahr 2023 sind die Bauarbeiten für das Gebäude R7 auf dem Campus Süd gestartet und sollen nach zweieinhalb Jahren im Herbst 2025 abgeschlossen sein.
Das Gebäude bietet 3.200 m² Fläche für die Unterbringung von Tieren. Unter anderem für Vögel, Kleinnager und Fische. Damit dient das neue Gebäude der Verhaltensforschung, der Fakultät für Biologie und den Forschungsvorhaben der Medizinischen Fakultät OWL.
Das Gebäude entsteht in zweiter Reihe hinter dem jetzigen Gebäude der Verhaltensforschung, das zukünftig als Gebäude R8 zu einem weiteren zentralen Forschungsgebäude für die Medizinische Fakultät OWL umgebaut werden soll.
Professor Dr. Björn Spittau, Professor für Zellbiologie und Anatomie, erläuert die strengen Auflagen und Voraussetzungen für die Durchführung von Tierversuchen. Diese Anforderungen sind auf europäischer Ebene organisiert und beinhalten spezifische Ausbildungen. Dazu gehört das Erlernen des Umgangs und Handlings mit Tieren, als Teil des Refinements. Auch Studierende müssen die notwendigen Ausbildungen absolvieren und werden namentlich in den entsprechenden Versuchen gelistet.